Vorgehensweise zur Qualitätssicherung
Beschreibung des Konzeptes zur Sicherung der Qualität der veröffentlichten Informationen
Mit dem dritten deutschen EITI-Bericht für den Berichtszeitraum 2018 wurde – abgestimmt mit dem internationalen EITI-Sekretariat – mit der Entwicklung eines alternativen Verfahrens der Qualitätssicherung der durch die Rohstoffindustrie gemeldeten Zahlungsströme an staatliche Stellen begonnen („Pilotverfahren“). Das Pilotverfahren wurde im vierten deutschen EITI-Bericht für den Berichtszeitraum 2019 durch die MSG und den UV weiter ausgestaltet. Im Zuge des vorliegenden fünften deutschen EITI-Berichts für den Berichtszeitraum 2020 wird das Pilotverfahren durch die MSG und den UV angewendet, wobei eine Vertiefung im Hinblick auf die Zahlungsströme aus der Gewerbesteuer erfolgte (vgl. die Ausführungen unter b. Abschnitt ix.).
Art und Umfang der Arbeiten des Unabhängigen Verwalters
Identifizierung der Unternehmen
- Unternehmen, deren Tätigkeit schwerpunktmäßig der Speicherung (z. B. Errichtung und Betrieb von Kavernenspeichern zur Speicherung von Erdgas) von Rohstoffen unter Tage zuzuordnen ist, werden trotz Zuordnung zu den Abteilungen 05 bis 08 nicht berücksichtigt, da hier nicht die Gewinnung von Rohstoffen im Vordergrund steht;
- Sämtliche zunächst erfasste Gesellschaften der Abteilung 07 (Erzbergbau) betreiben keinen aktiven Rohstoffabbau in Deutschland und werden damit nicht berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben (vgl. §§ 341 q ff. HGB) und den daraus resultierenden Interpretationsmöglichkeiten ist auch im Hinblick auf den dritten D-EITI Bericht eine abschließende Identifizierung aller zur Zahlungsberichterstattung nach HGB verpflichteten Unternehmen nicht sichergestellt. Gleichwohl kann auf Basis der zwischenzeitlich veröffentlichten Zahlungsberichte für 2019 festgehalten werden, dass die anhand der oben beschriebenen Methodik identifizierten Unternehmen ganz überwiegend den Unternehmen entsprechen, die bisher tatsächlich einen Zahlungsbericht veröffentlicht haben.
Es zeigt sich, dass durch die von der MSG festgelegten Auswahlkriterien eine hohe Abdeckung für die Sektoren Braunkohle, Erdöl- bzw. Erdgas, Kali und Salze/ Industriesole erreicht wurde (vgl. Zahlungsströme 2020). Bei diesen Rohstoffen handelt es sich ausschließlich um bergfreie Bodenschätze. Diese Sektoren enthalten vergleichsweise wenige, aber verhältnismäßig große Unternehmenseinheiten. Dagegen werden die Rohstoffe des Sektors Steine und Erden von einer sehr hohen Anzahl an Unternehmenseinheiten mit einer Vielzahl von Werken bzw. Abbaustätten gewonnen.
Identifizierung der Regierungsstellen
- Körperschaftsteuer: die zuständigen Finanzämter am Sitz der Unternehmen
- Feldes- und Förderabgabe: die zuständigen Bergbehörden der Bundesländer, in denen das Erlaubnis-/Bewilligungsfeld liegt
- Gewerbesteuer: die Gemeinden, in deren Gebiet sich die steuerlich relevanten Betriebsstätten befinden
- Pachtzahlungen und Zahlungen zur Verbesserung der Infrastruktur: staatliche Stellen auf Landes- bzw. Gemeindeebene, je nach Art der Zahlung
Umgang mit dem Steuergeheimnis
Die EITI Berichterstattung umfasst Steuerdaten, namentlich Zahlungsströme betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, die dem Steuergeheimnis gemäß §§ 30 ff. AO unterliegen (vgl. die Ausführungen unter Steuergeheimnis). Im Zuge der Erstellung des EITI Berichts wurden die von den Unternehmen gemeldeten Zahlungsströme an staatliche Stellen aufbereitet und offengelegt. Diese Form der Nutzung steuerrelevanter Daten ist nur dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige, also das jeweilige Unternehmen, ausdrücklich zustimmt (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO). Über die Vorlagen zur Datenerhebung ist sichergestellt, dass diese Zustimmung zum Zwecke der Veröffentlichung der Daten im Rahmen der EITI Berichterstattung von jedem einzelnen Unternehmen eingeholt wird.
Maßnahmen zur Sicherung vertraulicher Daten
Vorlagen und Hinweise zur Datenerhebung
Qualität der von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Daten
- Rechnungslegungs-,
- Offenlegungs- und
- Prüfungspflichten,
die abhängig von der Größe, der Rechtsform und der Tätigkeit der Unternehmen ausgestaltet sind. Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften im Sinne des § 264 a HGB haben zum Ende eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss mit einem Anhang sowie ggf. einen Lagebericht zu erstellen. Die Pflicht zur Abschlussprüfung ist u. a. im HGB (§§ 316 ff. HGB) und im Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG) geregelt (§ 6 PublG). Eine gesetzliche Prüfungspflicht gemäß HGB besteht u. a. für „mittelgroße“ bzw. für „große“ Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften, wobei für die Eingruppierung in die Größenklassen zwei der drei Kriterien gemäß § 267 HGB in einem vorgegebenen Zeitraum erfüllt sein müssen.
Qualität der Daten zu staatlichen Einnahmen
- dass hinreichende Prozesse bzw. Verfahren auf Ebene der jeweiligen staatlichen Stelle eingerichtet sind, um eine gesetzeskonforme und zeitgerechte Sollstellung der Zahlungen sicherzustellen,
- dass Prozesse und Kontrollen eingerichtet sind,
die eine vollständige und zeitgerechte Klärung von etwaigen Abweichungen zwischen Sollstellung der staatlichen Stellen und Zahlungen der Unternehmen sicherstellen, - dass hinreichende Kontrollen auf Ebene übergeordneter staatlicher Stellen vorhanden sind und
- dass eine Überprüfung der Kontrollen durch unabhängige Prüfstellen sichergestellt ist.
- Feldes- und Förderabgaben
- Körperschaftsteuern und
- Gewerbesteuern
Qualitätssicherungsprozess für Gewerbesteuerzahlungen
Für den vorliegenden fünften D-EITI Bericht wurde der Erhebungsprozess der Gewerbesteuer mittels eines durch den UV entwickelten Fragebogens näher analysiert. Dieser Fragebogen wurde an die nachfolgend genannten 20 Kommunen versendet, die für das Berichtsjahr 2020 die höchsten Gewerbesteuerzahlungen von den an D-EITI teilnehmenden Unternehmen erhalten haben. Die aus den Fragebögen resultierenden Antworten geben Einblick in die eingerichteten Prozesse und Kontrollen von Kommunen verschiedenster Größenordnungen zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Erhebung der Gewerbesteuer.
Empfangende Kommune | Gewerbesteuerzahlungen 2020 (in TEUR) | Leistendes Unternehmen |
1. Stadt Hannover | 5.162 | ExxonMobil Central Europe Holding GmbH |
BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG | ||
2. Gemeinde Großkneten | 3.649 | BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG |
ExxonMobil Central Europe Holding GmbH | ||
3. Stadt Meppen | 3.133 | ExxonMobil Central Europe Holding GmbH |
BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG | ||
4. Stadt Frechen | 2.740 | Quarzwerke GmbH |
5. Stadt Heilbronn | 2.604 | Südwestdeutsche Salzwerke AG |
6. Gemeinde Dötlingen | 1.956 | ExxonMobil Central Europe Holding GmbH |
BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG | ||
7. Stadt Hamburg | 1.449 | ExxonMobil Central Europe Holding GmbH |
8. Stadt Rheinberg | 1.030 | Hülskens Holding GmbH & Co. KG |
9. Stadt Schöningen | 976 | JTSD-Braunkohlebergbau GmbH |
10. Stadt Wiesbaden | 954 | Dyckerhoff-Gruppe |
11. Stadt Helmstedt | 851 | JTSD-Braunkohlebergbau GmbH |
12. Stadt Köln | 847 | ExxonMobil Central Europe Holding GmbH |
13. Stadt Elsteraue | 847 | JTSD-Braunkohlebergbau GmbH |
14. Brockel / Samtgemeinde Bothel | 718 | BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG |
ExxonMobil Central Europe Holding GmbH | ||
15. Stadt Haltern am See | 662 | Quarzwerke GmbH |
16. Stadt Vechta | 596 | ExxonMobil Central Europe Holding GmbH |
BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG | ||
17. Stadt Lengerich | 583 | Dyckerhoff-Gruppe |
18. Gemeinde Emstek | 519 | BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG |
ExxonMobil Central Europe Holding GmbH | ||
19. Bad Reichenhall | 476 | Südwestdeutsche Salzwerke AG |
20. Osterwald / Samtgem. Neuenhaus | 462 | ExxonMobil Central Europe Holding GmbH |
BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG |
- Gemeinderat
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Rechnungsprüfungsamt
- von der Gemeinde als Rechnungsprüfer bestellte geeignete Bedienstete
- andere kommunale Rechnungsprüfer
Die nachfolgende Übersicht weist für die an D-EITI teilnehmenden Unternehmen die Anzahl der Kommunen aus, an die im Berichtsjahr 2020 Gewerbesteuern geflossen sind.
Unternehmen | Anzahl der Kommunen die GewSt empfangen |
BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG | 23 |
Dyckerhoff-Gruppe | 6 |
ExxonMobil Central Europe Holding GmbH | 28 |
Heidelberger Sand und Kies GmbH | 1 |
Holcim (Deutschland) GmbH | 2 |
Hülskens Holding GmbH & Co. KG | 3 |
JTSD-Braunkohlebergbau GmbH/ MIBRAG | 9 |
Quarzwerke GmbH | 5 |
Sibelco Deutschland GmbH | *) |
Südwestdeutsche Salzwerke AG | 4 |
Wacker Chemie AG | 1 |
*) nicht ersichtlich aus Datenmeldung
Darüber hinaus werden nachfolgend die 20 staatlichen Stellen ausgewiesen, an die laut Datenmeldungen der teilnehmenden Unternehmen im Berichtsjahr 2020 die höchsten Zahlungen für Gewerbesteuern geleistet wurden:
Leistendes Unternehmen | Empfangende Kommune | Gewerbesteuerzahlungen in 2020 in (TEUR) |
ExxonMobil Central Europe Holding GmbH | Stadt Hannover | 3.671 |
Gemeinde Großkneten | 1.768 | |
Stadt Meppen | 3.010 | |
Gemeinde Dötlingen | 998 | |
Stadt Hamburg | 1.449 | |
Stadt Köln | 847 | |
Brockel/ Samtgemeinde Bothel | 288 | |
Stadt Vechta | 432 | |
Gemeinde Emstek | 176 | |
Osterwald/ Samtgem. Neuenhaus | 296 | |
BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG | Stadt Hannover | 1.491 |
Gemeinde Großkneten | 1.881 | |
Stadt Meppen | 123 | |
Gemeinde Dötlingen | 958 | |
Brockel/ Samtgemeinde Bothel | 430 | |
Stadt Vechta | 164 | |
Gemeinde Emstek | 342 | |
Osterwald/ Samtgem. Neuenhaus | 166 | |
Quarzwerke GmbH | Stadt Frechen | 2-740 |
Stadt Haltern am See | 662 | |
Südwestdeutsche Salzwerke AG | Stadt Heilbronn | 2.604 |
Bad Reichenhall | 476 | |
Hülskens Holding GmbH & Co. KG | Stadt Rheinberg | 1.030 |
JTSD-Braunkohlebergbau GmbH | Stadt Schöningen | 976 |
Stadt Helmstedt | 851 | |
Stadt Elsteraue | 792 | |
Dyckerhoff GmbH | Stadt Wießbaden | 954 |
Stadt Lengerich | 583 |
Für die 20 staatlichen Stellen mit den höchsten Gewerbesteuerzahlungen für das Berichtsjahr 2020 stellt die nachfolgende Übersicht des Weiteren die jeweils zuständige überörtliche Prüfungsstelle (Prüfungsanstalt / Landesrechnungshof) dar:
zuständige überörtliche Rechnungsprüfung | Empfangende Kommune |
Präsident/in Landesrechnungshof Niedersachen | Stadt Hannover |
Gemeinde Großkneten | |
Gemeinde Dötlingen | |
Stadt Schöningen | |
Stadt Helmstedt | |
Brockel/ Samtgemeinde Bothel | |
Stadt Vechta | |
Gemeinde Emstek | |
Osterwald/ Samtgem. Neuenhaus | |
Osterwald/ Samtgem. Neuenhaus | |
Gemeindeprüfungsanstalt NRW | Stadt Frechen |
Stadt Rheinberg | |
Stadt Köln | |
Stadt Haltern am See | |
Stadt Lengerich | |
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg | Stadt Heilbronn |
Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg | Stadt Hamburg |
Präsident/in Hessischer Rechnungshof | Stadt Wießbaden |
Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt | Stadt Elsteraue |
Rechnungsprüfungsstelle beim Landratsamt Berchtesgadener Land | Bad Reichenhall |
Kontrollumfeld
Über die genannten Regelungen des Beamtenrechts hinaus existieren in Deutschland eine Reihe weiterer Regelungen, mit denen die Integrität des Handelns öffentlicher Verwaltungen sichergestellt werden soll. Für den Bereich der Korruptionsprävention ist insbesondere die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung zu nennen, die wesentliche Maßnahmen einer Präventionsstrategie wie z. B.
- die Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete,
- das Mehr-Augen-Prinzip und
- die Schaffung einer Ansprechperson
sowie einen Verhaltenskodex für die Beschäftigten und einen Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen enthält. Zur Unterstützung der Umsetzung dieser Richtlinie dienen ergänzende Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung. Auf Landesebene bestehen ebenfalls verschiedene gesetzliche Regelungen und Verwaltungsvorschriften zur Vermeidung unrechtmäßiger und unlauterer Einwirkungen auf das Verwaltungshandeln (vgl. beispielhaft für NRW das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 16.12.2004).
Risikobeurteilung
Veranlagungsprozess
Erhebungsprozess
- dass die mit der Veranlagung betrauten Beamten/innen keinen Zugriff auf die jeweiligen (Bank-)Konten der relevanten staatlichen Stelle haben, auf welche die Verpflichteten die ermittelte und veranlagte Zahllast per Überweisung ausgleichen und
- dass nicht nur eine Person einen Sachverhalt in seiner Gesamtheit bearbeitet.
Umgang mit Abweichungen zwischen Zahllast und Zahlungseingang
Information und Kommunikation
Körperschaftssteuer
Für Zwecke der Betriebsprüfung werden die Steuerpflichtigen in vier verschiedene Größenklassen eingeteilt. Die im Rahmen des fünften deutschen EITI-Berichts teilnehmenden 17 Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen sind sämtlich als „Großbetriebe“ einzustufen und damit der höchsten Größenklasse zuzuordnen. Unternehmen dieser Größenordnung werden grundsätzlich lückenlos geprüft, so dass der jeweilige Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließt und damit eine durchgehende Prüfung sämtlicher Veranlagungszeiträume erreicht wird.
Gewerbesteuer
Feldes- und Förderabgaben
Überwachung der internen Kontrollsysteme relevanter staatlicher Stellen
Körperschaftssteuer
Feldes- und Förderabgaben
Überwachung der Kontrollen durch unabhängige Prüfstellen
- Ordnungsmäßigkeit des Gesetzesvollzugs und des Verwaltungshandelns sowie
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung
1 Sie finden das Konzept zum Pilot zum Zahlungsabgleich, den Arbeitsbericht des Unabhängigen Verwalters sowie die Stellungnahme der MSG zum bisherigen Umsetzungsstand des Pilot zum Zahlungsabgleich hier: https://d-eiti.de/mediathek-dokumente/
2 Orbis Europe Datenbank des Anbieters Bureau van Dijk (www.bvdinfo.com), abgerufen am 25. Oktober 2021.
3 Die Abschlüsse sämtlicher am Bericht teilnehmenden Unternehmen sind auf dem Portal des Bundesanzeigers verfügbar. https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/start?0
4 Vgl. Hebesätze deutscher Städte und Gemeinden 2019
5 Eine umfassende und übersichtliche Darstellung der Steuerverwaltung in Deutschland, in der auch die Unterschiede zwischen den Bundesländern dargestellt werden findet sich in: Die Steuerverwaltung in Deutschland (BMF 2018)
6 den zuständigen Stellen sind z.T. auch Tarifbeschäftigte angestellt, die nicht dem Beamtenrecht unterliegen. Diese sind aber gleichwohl dem Gemeinwohl verpflichtet und müssen ihren Dienste ebenfalls objektiv, neutral und gesetzesgemäß verrichten. In Entscheidungsprozesse ist jedoch mindestens immer eine BeamtIn involviert.
7 Im BVEG Jahresbericht 2018 findet sich eine Übersicht über die abgabepflichtigen öl- und gasfördernden Unternehmen in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. https://www.bveg.de/content/download/11711/134387/file/BVEG%20Statistischer-%20Bericht%202018.pdf
8 https://www.bundesrechnungshof.de/de/bundesrechnungshof