Offengelegte Zahlungsströme 2019
Teilnehmende Unternehmen und Abdeckung der Sektoren
Von den identifizierten 44 Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen, die der Unabhängige Verwalter entsprechend den Vorgaben der MSG identifiziert hat, haben insgesamt 18 Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen am Berichtsprozess im Zuge der Erstellung dieses EITI Berichts teilgenommen.
Hierbei ist zu beachten, dass der Identifizierung der Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen eine Abschätzung der voraussichtlich den gesetzlichen Vorschriften unterliegenden Unternehmen zugrunde lag (vgl. Verfahren zur Qualitätssicherung). Nach Ablauf der Fristen zur Veröffentlichung der Zahlungsberichte für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und den Erfahrungen aus der Veröffentlichung der Zahlungsberichte für die Zeiträume 2016 bis 2018 hat sich gezeigt, dass die Anzahl der tatsächlich veröffentlichten Zahlungsberichte hinter der Anzahl der identifizierten Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen zurückbleibt. Eine Einschätzung bzw. Beurteilung der Anzahl der am EITI Berichtsprozess teilnehmenden Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen ist damit auch vor dem Hintergrund der tatsächlich veröffentlichten Zahlungsberichte vorzunehmen. Unter Berücksichtigung der hohen Abdeckung in den Bereichen Braunkohle, Erdgas, Erdöl, Kali und Salz in Bezug auf die Fördermenge und die berichteten Feldes- und Förderabgaben ist die Beteiligung als positiv zu beurteilen.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Verteilung der teilnehmenden Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen für den dritten D-EITI Bericht auf die verschiedenen Sektoren:
Sektor | ||
1 | BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG, Hannover | Erdöl und Erdgas |
2 | DEA Deutsche Erdoel AG, Hamburg (heute: Wintershall DEA International AG) | Erdöl und Erdgas |
3 | Dyckerhoff-Gruppe, Wiesbaden | Steine und Erden |
4 | ExxonMobil Central Europe Holding GmbH, Hamburg | Erdöl und Erdgas |
5 | Heidelberger Sand und Kies GmbH, Heidelberg | Steine und Erden |
6 | Holcim (Deutschland) GmbH, Hamburg | Steine und Erden |
7 | Hülskens Holding GmbH & Co. KG | Steine und Erden |
8 | JTSD-Braunkohlebergbau GmbH, Zeitz | Braunkohle |
9 | K+S – Gruppe K+S Minerals and Agriculture GmbH | Kali und Salze |
10 | Lausitz Energie Bergbau AG, Cottbus | Braunkohle |
11 | Neptune Energy Deutschland GmbH, Lingen (Ems) | Erdöl und Erdgas |
12 | Quarzwerke GmbH, Frechen | Steine und Erden |
13 | RWE – Gruppe Rheinische Baustoffwerke GmbH, Bergheim RWE Power AG, Essen | Steine und Erden Braunkohle |
14 | Sibelco Deutschland GmbH, Ransbach-Baumbach | Steine und Erden |
15 | Südwestdeutsche Salzwerke AG, Heilbronn | Kali und Salze |
16 | Vermillion Energy Germany GmbH & Co. KG, Schönefeld | Erdöl und Erdgas |
17 | Wacker Chemie AG, München | Kali und Salze |
18 | Wintershall Holding GmbH (heute: Wintershall DEA GmbH) | Erdöl und Erdgas |
Teilnehmende Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen je Sektor
Des Weiteren existieren im deutschen Steuerrecht Besonderheiten, die eine Erfassung der Steuereinnahmen des Sektors insgesamt erschweren. Zu nennen ist vor allem die steuerliche Organschaft, welche dazu führt, dass im Rohstoffsektor tätige Tochtergesellschaften selbst nicht als Steuerpflichtige erfasst werden, sondern die Ertragsteuern auf deren Ergebnis von einer übergeordneten Muttergesellschaft entrichtet werden, diese Mutterunternehmung vielfach selbst aber nicht im Rohstoffsektor tätig ist. Auf Ebene des Mutterunternehmens ist hingegen eine Zuordnung der geleisteten Steuerzahlungen zu den einzelnen in den Organkreis einbezogenen Unternehmen nicht möglich (vgl. Ausführungen zu Auswahl der Zahlungsströme). Des Weiteren werden die Erfassung und Zuordnung der Gewerbesteuer durch den föderalen Aufbau des Staatswesens in Deutschland erschwert, da die Gewerbesteuer von den einzelnen Gemeinden erhoben wird.
Abdeckung der Sektoren
Abdeckung der Feldes- und Förderabgaben
Gesamtübersicht Datenmeldungen Unternehmen
1 keine Zahlungen aufgrund der Rechtsform
2 Zahlungen erfolgen durch die Organträger
3 keine Angabe von Zahlungen aufgrund Organschaft
Die Meldungen zu den Zahlungsströmen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer verdeutlichen die hohe Relevanz von steuerlichen Organschaftsverhältnissen in Deutschland. Liegt in diesen Fällen der Schwerpunkt der Tätigkeit der Organschaft außerhalb der Rohstoffgewinnung, kann die Angabe der durch den Organträger abgeführten Steuern unterbleiben
(vgl. Fußnote 3 in Tabelle Gesamtübersicht Datenmeldungen Unternehmen). Ist die Organschaft dagegen insgesamt schwerpunktmäßig in der Rohstoffgewinnung tätig, kommt es zu einer (anteiligen bzw. vollständigen) Meldung der durch den Organträger abgeführten Steuern (vgl. Fußnote 2 in Tabelle Gesamtübersicht Datenmeldungen Unternehmen, vgl. auch Ausführungen zu Verfahren zur Qualitätssicherung.)
Der Inhalt und die Zusammensetzung der gemeldeten Zahlungen zur Verbesserung der Infrastruktur wurden auf Wunsch der MSG durch den Unabhängigen Verwalter in Zusammenarbeit mit den meldenden Unternehmen weitergehend analysiert. Erfasst werden sowohl Zahlungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Grunderwerbsteuern) als auch Zahlungen, die auf privatrechtlichen Verträgen zwischen Unternehmen und staatlichen Stellen (Städten, Gemeinden und Verbänden) beruhen. Letztere umfassen u.a. den Ausgleich von bergbaubedingtem Verwaltungsmehraufwand oder Leistungen im Zusammenhang mit Bau und Unterhaltung lokaler, öffentlicher Infrastruktur. Die veröffentlichten Zahlungsberichte nach §§ 341qff. HGB für 2019 weisen darüber hinaus noch Zahlungen von Wasserentnahmeentgelten aus.
Datenmeldungen der Feldes- und Förderabgabe nach staatlicher Stelle
1https://www.bundesanzeiger.de/; unter „Suchen“ den Begriff Zahlungsberichte eingeben.
2 BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 26. Juni 2002 – 1 BvR 558/91 – Rn. (1–79), http://www.bverfg.de/e/rs20020626_1bvr055891.html
3 BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. August 2002-1 BvR 1241/97 – Rn. (1–25), http://www.bverfg.de/e/
rk20020816_1bvr124197.html