Daten & Dokumentation herunterladen

Alle zur Verfügung gestellten Informationen und Daten basieren auf der Aktualisierung zum Berichtsjahr 2020). Der Berichtszeitraum ist das Jahr 2020. Zusätzlich zu den Daten des Berichtsjahres werden im Downloads-Bereich Daten anderer Jahre zur Verfügung gestellt. Die einzelnen Datensätze sind im Folgenden thematisch gruppiert. Eine Zusammenstellung der gesammelten D-EITI Daten finden Sie hier.

Daten zur interaktiven Rohstoffkarte

Daten zur gesamtdeutschen Rohstoffproduktion

Die Zahlen zu den Produktionsmengen wurden folgenden Publikationen entnommen: Die Zahlen zu Braunkohle basieren auf SdK (2021) Datenangebot Statistik der Kohlenwirtschaft. Die Zahlen zu Erdöl und Erdgas wurden (LBEG 2021) „Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2019“ entnommen. Die Zahlen zu Kali- und Kalisalzprodukte, Spezialton, Steinsalz, Siedesalz und Industriesole, Kaolin, Quarzkies und -sand, Kies und Sand, gebrochene Natursteine, Naturwerksteine sowie Kalk-, Mergel- und Dolomitstein basieren auf (BGR 2021) „Deutschland – Rohstoffsituation 2020“. Dabei handelt es sich um eine jährliche Publikation, die u.a. Informationen zur Gewinnung von mineralischen Rohstoffen und Energierohstoffen in Deutschland enthält.

Die Angaben zum Wert der zugehörigen Produktionsmengen sind nicht in der amtlichen Statistik enthalten. Deshalb wird auf andere Publikationen zurückgegriffen, wie z.B. die Geschäftsberichte der Verbände (hinsichtlich der Gesteinskörnungen insbesondere MIRO 2021) oder verschiedene Publikationen des Statistischen Bundesamtes. Im Detail basieren die Werte der Produktion von Erdöl und Erdgas auf Schätzungen aus durchschnittlichen Grenzübergangspreisen 2019 (BGR 2021). Derselben Publikation sind auch die Werte für Kali und Kalisalzprodukte, Spezialton (Berechnung nach Destatis), Steinsalz und Industriesole (Berechnung nach Destatis) sowie Kaolin (Berechnung nach IM 2020) entnommen. Die Werte der Produktion für Quarzsand und -kies, Kies und Sand und gebrochenem Naturstein sind ebenfalls aus [BGR 2021] entnommen. Die Werte der Produktion der Naturwerksteine sowie von Kalk-, Mergel- und Dolomitstein entstammen den Angaben des Statistischen Bundesamtes.

Die hier verwendeten Daten wurden keiner zusätzlichen gesonderten Überprüfung unterzogen.

Steinkohle

Die deutsche Steinkohlenförderung sank seit Jahren kontinuierlich und die Förderung wurde Ende 2018 sozialverträglich beendet.

Braunkohle

Die Förderung der heimischen Braunkohle lag mit 107,4 Mio. t um rund 18% unter dem Vorjahresniveau. Nach Schätzung der BGR entspricht dies einem Wert von 1,5 Mrd. Euro.

Erdöl

Die deutsche Erdölproduktion lag im Jahr 2020 bei etwas weniger als 2 Mio. t. Ähnlich wie bei der Steinkohle hat die BGR aus den durchschnittlichen Grenzübergangspreisen für das Jahr 2020 den Wert der Erdölproduktion auf 528 Mio. Euro abgeschätzt.

Erdgas

2020 wurde in der Bundesrepublik in neun Bundesländern Erdgas (einschl. Erdölgas) in Höhe von 5,7 Mrd. m³ gefördert. Wie bei Erdöl, hat die BGR aus den durchschnittlichen Grenzübergangspreisen für das Jahr 2020 den Wert der Erdgasproduktion auf 610 Mio. Euro abgeschätzt.

Kali und Kalisalzprodukte

In Deutschland werden durch zwei Unternehmen Kali- und Magnesiumsalze gewonnen. Die verwertbare Förderung lag im Jahr 2020 bei rund 6,2 Mio. t in Form von Kali- und Kalisalzprodukten (BGR 2021). Der Wert der Kali- und Kalisalzprodukte betrug nach der Berechnung der BGR etwa 1.598 Mio. Euro.

Tone

Im Jahr 2020 wurden in Deutschland rund 13,8 Mio. t verwertbarer Menge an Tonen (fein- und grobkeramischer Ton) im Wert von 161 Mio. Euro gefördert. Dabei handelt es sich um hochwertigen Ton für die keramische Industrie, Feuerfesttone sowie Ziegeltone. 

Steinsalz, Industriesole und Siedesalz

Im Jahre 2020 wurden in Deutschland 14,2 Mio. t (NaCl-Inhalt) an Steinsalz und Industriesole gewonnen. Aufbauend auf Wertangaben des Statistischen Bundesamtes berechnete die BGR den Wert dieser Menge auf 2 Mrd. Euro.

Kaolin

Kaolin wird überwiegend in der Papierindustrie und zur Produktion von Feinkeramik verwendet. Nach Angaben der BGR wurden im Jahr 2020 0,8 Mio. t Rohkaolin im Wert von 58 Mio. Euro aus Rohkaolinerde gewonnen.

Quarzkies und –sand

Die Gewinnung von Quarzkiesen und -sanden belief sich im Jahr 2020 auf 9,8 Mio. t. im Wert von 195 Mio. Euro. Der Rohstoff wird u.a. als Glassand, Gießereisand sowie als Füllstoff in chemischen und bauchemischen Produkten eingesetzt.

Kies und Sand, gebrochener Naturstein

Kiese, Sande und gebrochene Natursteine werden zu ca. 95% in der Bau- und Baustoffindustrie verwendet [BGR 2021]. Hier kommen sie z.B. im Tiefbau oder in der Betonherstellung zum Einsatz. Im Jahr 2020 wurden Kiese und Sande in der Menge von 262 Mio. t. im Wert von 1.956 Mio. Euro gefördert. Gebrochene Natursteine wurden in der Menge von 223 Mio. t im Wert von 1.720 Mio. Euro gefördert. 

Naturwerkstein

Naturwerkstein wird zunächst in Rohblöcken gewonnen und anschließend zu Platten unterschiedlichen Formats gesägt. Diese Platten werden z.B. als Fassadenverkleidung oder als Wand- und Bodenbelag eingesetzt. Zudem finden sie als Fensterbänke, Treppenstufen und Grabsteine Verwendung. Im Jahr 2020 wurden 0,4 Mio. t des Rohstoffs gefördert, mit einem geschätzten Wert von 37 Mio. Euro (Angaben BGR).

Kalk-, Mergel- und Dolomitstein

Im Jahr 2020 wurden nach Angaben der BGR ca. 55 Mio. t Kalk-, Mergel- und Dolomitstein mit einem Wert von 813 Mio. Euro gefördert. Kalk wird u.a. im Haus- und Straßenbau sowie bei der Produktion von z.B. Eisen, Stahl, Zement, Glas oder Lebensmitteln eingesetzt.

Quellenverzeichnis

Daten zum Beitrag zum BIP

Die Daten (Kapitel 5.a.) wurden den aktuellen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Stand Mai 2021) des Statistischen Bundesamtes entnommen. Der Wirtschaftszweig „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ umfasst die Gewinnung natürlich vorkommender fester (Kohle, Salz, Erze, Steine und Erden), flüssiger (Erdöl) und gasförmiger (Erdgas) mineralischer Rohstoffe.

In der statistischen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) umfasst der Sektor „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ den gesamten Abschnitt B mit folgenden Subsektoren: Kohlenbergbau (WZ08-05); Gewinnung von Erdöl und Erdgas (WZ08-06); Erzbergbau (WZ08-07); Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau (WZ08-08) sowie Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (WZ08-09). Eine detaillierte Auflistung dieser Subsektoren findet sich in der Publikation „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ des Statistischen Bundesamts auf den Seiten 175 – 185. Es gilt zu beachten, dass im Abschnitt B („Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“) der Subsektor „Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden“ (WZ08-09) inkludiert ist. Dieser Bereich umfasst allerdings keine klassischen Gewinnungstätigkeiten.

Daneben gibt es weitere rohstoffgewinnende Unternehmen, die aufgrund ihrer Haupttätigkeit einem anderen Wirtschaftszweig zugeordnet sind und deshalb im Folgenden nicht berücksichtigt sind.

Daten zur Beschäftigung

Die Daten zu den Beschäftigten wurden der Datenbank der Bundesagentur für Arbeit entnommen
(xlsx).

Daten zum Außenhandel

Die Daten zu den deutschen Rohstoffexporten basieren auf Angaben zu den Güterabteilungen des Güterverzeichnisses für Produktionsstatistiken vom Statistischen Bundesamt und umfassen in diesen Berechnungen die Bereiche „Kohle“ (GP09-05), „Erdöl und Erdgas“ (GP09-06), „Erze“ (GP09-07) und „Steine und Erden, sonstiger Bergbau“ (GP09-08). Die Daten der Exporte von 2015 – 2019 wurden der Genesis- Online-Datenbank von Destatis am 18. Mai 2021 entnommen.

Download der Daten

Daten der gesetzlichen Zahlungsberichte

Die Daten wurden den auf www.bundesanzeiger.de veröffentlichten Zahlungsberichten für die Jahre 2016 bis 2019 entnommen.

Daten zu Bergbauberechtigungen

Die Daten zu den Bergbauberechtigungen wurden mit dem Stand 31.12.2022 durch die Bergbehörden der Länder auf Grundlage der amtlichen Verzeichnisse bereitgestellt.

Seit dem 21. Juli 2017 können nach §76 Abs. 3 BBergG auf Antrag bei den Bergbehörden folgende Angaben zu den erteilten und aufrechterhaltenen Bergbauberechtigungen, ohne Darlegung eines berechtigten Interesses, eingesehen werden: 

  • Inhaber/in
  • Felder, auf die sich die Bergbauberechtigung bezieht
  • Datum der Beantragung und der Erteilung
  • Laufzeit
  • Bodenschatz, auf den sich die Bergbauberechtigung bezieht

Download der Daten

Daten zu Staatseinnahmen durch Steuern

Die in der Tabelle dargestellten Steuerbeträge basieren auf Sonderauswertungen der Körperschaftsteuerstatistiken 2010 – 2016, der Gewerbesteuerstatistiken 2010 und 2016 und der Statistiken über die Personengesellschaften und Gemeinschaften 2010 – 2012 und 2014 – 2016 sowie Schätzungen und Fortschreibungen des Bundesministeriums der Finanzen.

Betrachtet wurde jeweils nur der Wirtschaftszweig „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“.
Er umfasst die Gewinnung natürlich vorkommender fester (wie Kohle, Salz und Erze), flüssiger (Erdöl) und gasförmiger (Erdgas) mineralischer Rohstoffe. Eine detaillierte Auflistung findet sich in der „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ des statistischen Bundesamts auf den Seiten 175 – 185.

Da die aktuellsten statistischen Daten das Jahr 2016 betreffen, wurden die Folgejahre bis 2019 fortgeschrieben. Für die Fortschreibung wurde die Änderungsrate der Bruttowertschöpfung des Wirtschaftszweigs B „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ laut den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen herangezogen (Quelle: „VGR – Wichtige Zusammenhänge im Überblick“ Seite 20 f.).

Die für den rohstoffgewinnenden Sektor ausgewiesenen Steuerbeträge sind Beträge, die für das jeweils angegebene Jahr von den Unternehmen zu zahlen waren (sogenanntes Veranlagungsjahr). Der statistische Zeitrahmen unterscheidet sich damit von dem für die Gesamteinnahmen des Staates, die im Jahr des Zuflusses verbucht werden (Kassenjahr).

Die angegebenen Gesamteinnahmen wurden der aktuellen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
(Stand Mai 2021) des Statistischen Bundesamtes entnommen. Die Gesamteinnahmen des Staates umfassen neben den Steuereinnahmen des Staates auch Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen, Veräußerungserlösen oder Vermögensanlagen (Staatsanleihen) sowie ferner auch Gebühren, Verwaltungseinnahmen oder etwa Gewinne aus Staatsunternehmen. Detaillierte Erläuterungen bzw. Definitionen zum Öffentlichen Gesamthaushalt (ÖGH) sind auf der Website des Statistischen Bundesamtes abrufbar: 

Körperschaftsteuer

Ausgewertet wurden statistische Daten der Jahre 2010 bis 2016. Für die Schätzung wurden die festgesetzten Körperschaftsteuern unbeschränkt und beschränkt Körperschaftsteuerpflichtiger vor Anrechnung von Kapitalertragsteuer o. Ä. berücksichtigt. Die Fortschreibung für die Jahre bis 2019 erfolgte anhand der Entwicklung der Bruttowertschöpfung des Wirtschaftszweigs B „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird in Deutschland von den über 11.000 Gemeinden nach individuell festgesetzten und dadurch differierenden Hebesätzen erhoben. Ausgangsbasis für die Bemessung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Dies ist der nach Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerrecht zu ermittelnde Gewinn, der ggf. um Hinzurechnungen und Kürzungen nach dem Gewerbesteuergesetz erhöht bzw. gemindert wird. Auf Grundlage des Gewerbeertrags wird deutschlandweit einheitlich ein Steuermessbetrag festgesetzt. Unterhält der Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbetrag auf die einzelnen Betriebsstättengemeinden zerlegt. Durch Anwendung des jeweiligen Hebesatzes der Gemeinde auf den Steuermessbetrag oder Zerlegungsanteil wird die vom Unternehmen zu zahlende Gewerbesteuer festgesetzt. Der Gewerbesteuer unterliegen Körperschaften, Personengesellschaften und natürliche Personen mit ihren gewerblichen Einkünften.

In der Gewerbesteuerstatistik sind nur die im Veranlagungsverfahren ermittelten Steuermessbeträge enthalten. Das Statistische Bundesamt hat in einer Sonderauswertung der Statistiken für die Jahre 2010 und 2016 den dort nachgewiesenen positiven Steuermessbeträgen der betrachteten Unternehmen die Hebesätze der entsprechenden Gemeinden zugeordnet. Damit konnte die Gewerbesteuer näherungsweise ermittelt werden.

Einkommensteuer

Natürliche Personen können als Einzelunternehmer oder Beteiligte an einer Personengesellschaft ebenfalls Gewinne im rohstoffgewinnenden Sektor erzielen und sind mit diesen gewerbe- und einkommensteuerpflichtig. In der Einkommensteuerstatistik sind jedoch keine Untergliederungen nach Wirtschaftszweigen enthalten. Damit konnte diese Statistik für die vorliegende Untersuchung nicht genutzt werden. Die Statistik über Personengesellschaften wiederum ist zwar nach Wirtschaftszweigen gegliedert, sie dient jedoch nur der Feststellung der erzielten Einkünfte, die bei den Beteiligten (Mitunternehmern) der Besteuerung entweder bei der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer unterliegen.
Die auf den rohstoffgewinnenden Sektor entfallende Einkommensteuer wurde aufgrund der vorgenannten Probleme mit folgenden Verfahren unter Nutzung der Gewerbesteuerstatistik und der Statistik über die Personengesellschaften und Gemeinschaften geschätzt:
Für die Einzelunternehmen wurde aus den in der Gewerbesteuerstatistik ausgewiesenen positiven Steuermessbeträgen dieser Personengruppe durch Rückrechnung ein näherungsweiser Gewinn ermittelt. Die Summe der Einkünfte von Personengesellschaften, die im entsprechenden Wirtschaftszweig auf natürliche Personen als Beteiligte entfällt, wurde aus der Statistik über Personengesellschaften und Gemeinschaften ausgewertet.

Auf diesen Gewinn bzw. diese Summe der Einkünfte wurde ein durchschnittlicher Steuersatz von 28,6 % angewendet. Dieser durchschnittliche Steuersatz wurde mithilfe eines Mikrosimulationsmodells für Einkommensteuerpflichtige mit gewerblichen Einkünften ermittelt. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer ergibt sich die in der Tabelle dargestellte Größenordnung für die Einkommensteuer.

Solidaritätszuschlag

Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. Er beträgt grundsätzlich 5,5 % der festgesetzten Körperschaft- und Einkommensteuer (siehe vorhergehende Erläuterungen).

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag sind nicht Teil der Berichterstattung für den Bericht 2019.

Daten zu Feldes- und Förderabgaben

Die Einnahmen der Bundesländer aus Förderabgaben werden von den Ländern dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) für Zwecke des Länderfinanzausgleichs im Rahmen der monatlichen Berichterstattung zu den Steuereinnahmen zur Verfügung gestellt. Sie werden in den Abrechnungen des Länderfinanzausgleichs auf der Internetseite des BMF veröffentlicht.

Die Feldeseinnahmen werden nur vereinzelt in den Haushalten der Bundesländer veröffentlicht. Eine gesammelte Übersicht der Feldesabgaben liegt nicht vor. Die meisten Bundesländer veröffentlichen Feldes- und Fördereinnahmen akkumuliert in den Landeshaushalten. Für 2019 liegen nur von drei Bundesländern einzeln aufgeführte Einnahmen aus den Feldesabgaben vor: Bayern, Brandenburg, Niedersachsen.

Daten zu Umsatz Bergbau, Steine und Erden

Die Daten wurden dem „Jahresbericht für Betriebe 2019“ des Statistischen Bundesamtes entnommen. Dieser Bericht bezieht sich auf Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten, (Statistik ist nicht vergleichbar mit den Angaben zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten) und deckt damit nicht die Gesamtheit der rohstoffgewinnenden Betriebe ab.

Daten zu Anpassungsgeld

Die Daten zur Höhe der Subventionen wurden dem aktuellen Subventionsbericht der Bundesregierung entnommen, der alle zwei Jahre erscheint (PDF).

Daten zu Subventionen im Steinkohlenbergbau

Die Daten wurden dem 28. Subventionsbericht der Bundesregierung
28. Subventionsbericht der Bundesregierung entnommen.

Daten zu Begünstigungen für Strom- und Energiesteuer

Die Daten zu den Begünstigungen für Strom- und Energiesteuer 2020 wurden der Beihilfentransparenzdatenbank der Europäischen Kommission entnommen.

Daten zu Erneuerbaren Energien

Die Daten zum Primärenergieverbrauch 2020 (vgl. Umweltschutz, Renaturierung, Rekultivierung) wurden den Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen entnommen: https://ag-energiebilanzen.de/6-0-Primaerenergieverbrauch.html 

Download der Daten

Daten zu Umweltinformationen

Die Liste “Übersicht zu den zentralen Umweltinformationsstellen der Länder und des Bundes” dient der übersichtlichen Darstellung der Zugänge zu Genehmigungsbescheiden und allgemeiner Umweltinformationen der Länder und des Bundes.

Download der Liste

Genehmigungsbescheide

Die Bereitstellung von Genehmigungsbescheiden ist  in der Regel kostenfrei. Aus den Genehmigungsbescheiden können Bürger/innen konkrete Angaben zu den von den Behörden genehmigten Einwirkungen auf die Umwelt erfahren.

Beispielhaft können hier folgende Bescheide eingesehen werden:

Offengelegte Zahlungsströme und Qualitätssicherung

Die bisher durchgeführten Zahlungsabgleiche wurden für den Berichtszeitraum 2018 pilotweise durch ein alternatives Verfahren zur Qualitätssicherung ersetzt. Erläuterungen zum Verfahren sowie zur Auswahl der Rohstoffsektoren, Unternehmen, und Zahlungsströmen sind in diesem PDF dargestellt. Dort finden Sie ebenfalls Empfehlungen des Unabhängigen Verwalters für die zukünftige Berichterstattung unter D-EITI. Die Zahlungsabgleiche sowie das alternative Verfahren zur Qualitätssicherung wurden von einem Unabhängigen Verwalter der D-EITI  (Grant Thornton Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Düsseldorf) erstellt.

Download Datenmeldungen der Unternehmen für den Berichtszeitraum 2020

Download Datenmeldungen der Unternehmen für den Berichtszeitraum 2019

Download Datenmeldungen der Unternehmen für den Berichtszeitraum 2018

 

Download Zahlungsabgleiche der Berichtszeiträume 2016 und 2017

Daten zu früheren D-EITI Berichten

Die Datensammlungen des 1. D-EITI Berichts – Bericht für 2016, des 2. D-EITI Berichts – Bericht für 2017  und des 3. D-EITI Berichts – Bericht für 2018 sowie des 4. D-EITI Berichts – Bericht für 2019 stehen hier zum Download zur Verfügung.

Download der Datensammlung des 1. D-EITI Berichts

 

Download der Datensammlung des 2. D-EITI Berichts

Download der Datensammlung des 3. D-EITI Berichts

Download der Datensammlung des 4. D-EITI Berichts

Gesammelte Daten der D-EITI

Download der gesammelten D-EITI Daten für das Berichtsjahr 2020

Die Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) der deutschen Initiative für Transparenz im rohstoffgewinnenden Sektor (D-EITI) hat sich für die Umsetzung des Prinzips offener Daten im Rahmen der D-EITI festgelegt. Das Open-Data-Konzept kommt ausdrücklich nur für Daten und Informationen, die öffentlich sind bzw. deren Veröffentlichung im Rahmen der D-EITI durch die MSG beschlossen wurde, und nur im Rahmen der geltenden rechtlichen Grundlagen zur Anwendung. Alle Daten sind ohne Nutzungsbeschränkungen gemeinfrei verfügbar nach der CC BY 4.0 Lizens sowie der Datenlizenz Deutschland Version 2.0.