D-EITI Daten herunterladen
Alle zur Verfügung gestellten Informationen und Daten basieren auf dem 6. D-EITI Bericht. Der Berichtszeitraum ist das Jahr 2021/2022. Zusätzlich zu den Daten des Berichtsjahres werden im Download-Bereich Daten vergangener Berichtsjahre sowie verfügbare aktuellere Jahre zur Verfügung gestellt. Die einzelnen Datensätze sind im Folgenden thematisch gruppiert. Eine Zusammenstellung der gesammelten D-EITI Daten finden Sie hier.
Daten zur Rohstoffproduktion
Download der Daten (verfügbare Jahre 2017-2022):
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Quellenhinweise:
Die Zahlen zu Braunkohle basieren auf dem Datenangebot Statistik der Kohlenwirtschaft. Die Zahlen zu Erdöl und Erdgas werden dem Jahresbericht “Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland“ des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie entnommen. Die Zahlen zu Kali- und Kalisalzprodukte, Spezialton, Steinsalz, Siedesalz und Industriesole, Kaolin, Quarzkies und -sand, Kies und Sand, gebrochene Natursteine, Naturwerksteine sowie Kalk-, Mergel- und Dolomitstein basieren auf dem jährlichen Bericht der Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe zur Rohstoffsituation in Deutschland.
Die Angaben zum Wert der zugehörigen Produktionsmengen sind nicht in der amtlichen Statistik enthalten. Deshalb wird auf andere Publikationen zurückgegriffen, wie z. B. die Geschäftsberichte der Verbände (hinsichtlich der Gesteinskörnungen insbesondere die Geschäftsberichte des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe e.V.) oder verschiedene Publikationen des Statistischen Bundesamtes. Im Detail basieren die Werte der Produktion von Erdöl und Erdgas auf Schätzungen aus durchschnittlichen Grenzübergangspreisen aus dem jährlichen Bericht der Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe zur Rohstoffsituation in Deutschland. Derselben Publikation sind auch die Werte für Kali und Kalisalzprodukte, Spezialton (Berechnung nach Destatis), Steinsalz und Industriesole (Berechnung nach Destatis) sowie Kaolin (Berechnung nach Industrial Materials Price Database) entnommen. Die Werte der Produktion für Quarzsand und -kies, Kies und Sand und gebrochenem Naturstein sind ebenfalls aus Bericht zur Rohstoffsituation in Deutschland entnommen. Die Werte der Produktion der Naturwerksteine sowie von Kalk-, Mergel- und Dolomitstein entstammen den Angaben des Statistischen Bundesamtes.
Die hier verwendeten Daten wurden keiner zusätzlichen gesonderten Überprüfung unterzogen.
Daten zur Rohstoffproduktion
Download der Daten (verfügbare Jahre 2017-2022):
Quellenhinweise:
Die Zahlen zu Braunkohle basieren auf dem Datenangebot Statistik der Kohlenwirtschaft. Die Zahlen zu Erdöl und Erdgas werden dem Jahresbericht “Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland“ des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie entnommen. Die Zahlen zu Kali- und Kalisalzprodukte, Spezialton, Steinsalz, Siedesalz und Industriesole, Kaolin, Quarzkies und -sand, Kies und Sand, gebrochene Natursteine, Naturwerksteine sowie Kalk-, Mergel- und Dolomitstein basieren auf dem jährlichen Bericht der Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe zur Rohstoffsituation in Deutschland.
Die Angaben zum Wert der zugehörigen Produktionsmengen sind nicht in der amtlichen Statistik enthalten. Deshalb wird auf andere Publikationen zurückgegriffen, wie z. B. die Geschäftsberichte der Verbände (hinsichtlich der Gesteinskörnungen insbesondere die Geschäftsberichte des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe e.V.) oder verschiedene Publikationen des Statistischen Bundesamtes. Im Detail basieren die Werte der Produktion von Erdöl und Erdgas auf Schätzungen aus durchschnittlichen Grenzübergangspreisen auf dem jährlichen Bericht der Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe zur Rohstoffsituation in Deutschland. Derselben Publikation sind auch die Werte für Kali und Kalisalzprodukte, Spezialton (Berechnung nach Destatis), Steinsalz und Industriesole (Berechnung nach Destatis) sowie Kaolin (Berechnung nach Industrial Materials Price Database) entnommen. Die Werte der Produktion für Quarzsand und -kies, Kies und Sand und gebrochenem Naturstein sind ebenfalls aus Bericht zur Rohstoffsituation in Deutschland entnommen. Die Werte der Produktion der Naturwerksteine sowie von Kalk-, Mergel- und Dolomitstein entstammen den Angaben des Statistischen Bundesamtes.
Die hier verwendeten Daten wurden keiner zusätzlichen gesonderten Überprüfung unterzogen.
Daten zur Bruttowertschöpfung
Download der Daten (verfügbare Jahre 2016-2020):
Download der Daten nach Bundesland (verfügbare Jahre 2008-2021):
Quellenhinweise:
Die Daten wurden den aktuellen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes entnommen. Der Wirtschaftszweig „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ umfasst die Gewinnung natürlich vorkommender fester (Kohle, Salz, Erze, Steine und Erden), flüssiger (Erdöl) und gasförmiger (Erdgas) mineralischer Rohstoffe. In der statistischen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) umfasst der Sektor „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ den gesamten Abschnitt B mit folgenden Subsektoren: Kohlenbergbau (WZ08-05); Gewinnung von Erdöl und Erdgas (WZ08-06); Erzbergbau (WZ08-07); Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau (WZ08-08) sowie Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (WZ08-09). Eine detaillierte Auflistung dieser Subsektoren findet sich in der Publikation „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ des Statistischen Bundesamts auf den Seiten 175 – 185. Es gilt zu beachten, dass im Abschnitt B („Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“) der Subsektor „Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden“ (WZ08-09) inkludiert ist. Dieser Bereich umfasst allerdings keine klassischen Gewinnungstätigkeiten. Daneben gibt es weitere rohstoffgewinnende Unternehmen, die aufgrund ihrer Haupttätigkeit einem anderen Wirtschaftszweig zugeordnet sind und deshalb im Folgenden nicht berücksichtigt sind.
Die Daten aufgeschlüsselt nach Bundesländern stammen vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg im Auftrag des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (AK VGRdL).
Daten zur Beschäftigung
Download der Daten (verfügbare Jahre 2017-2023):
Weitere Aufschlüsselung der Beschäftigtenzahlen (Anforderungsniveau)
Download der Daten (verfügbare Jahre 2023):
Quellenhinweise:
Die Daten zu den Beschäftigten wurden der Datenbank der Bundesagentur für Arbeit entnommen – Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen Quartalszahlen. Die Daten zur weiteren Aufschlüsselung der Beschäftigtenzahlen werden vom Statistischen Bundesamt (Destatis) abgefragt.
Daten zum Außenhandel
Download der Daten (verfügbare Jahre 2018-2022):
Download der Daten nach Bundesland (verfügbare Jahre 2018-2022):
Quellenhinweise:
Die Daten zu den deutschen Rohstoffexporten basieren auf Angaben zu den Güterabteilungen des Güterverzeichnisses für Produktionsstatistiken vom Statistischen Bundesamt und umfassen in diesen Berechnungen die Bereiche „Kohle“ (GP09-05), „Erdöl und Erdgas“ (GP09-06), „Erze“ (GP09-07) und „Steine und Erden, sonstiger Bergbau“ (GP09-08).
Die Daten zu den deutschen Rohstoffexporten auf Bundeslandebene basieren auf Angaben zu den Güterabteilungen des Güterverzeichnisses für Produktionsstatistiken vom Statistischen Bundesamt und umfassen in diesen Berechnungen die Bereiche „Kohle“ (GP19-05), „Erdöl und Erdgas“ (GP19-06), „Erze“ (GP19-07) und „Steine und Erden, sonstiger Bergbau“ (GP19-08).
Die Daten der Exporte wurden der Genesis- Online-Datenbank von Destatis entnommen.
Daten zu Bergbauberechtigungen
Download der Daten:
Quellenhinweise:
Die Daten zu den Bergbauberechtigungen wurden mit dem Stand 31.12.2022 durch die Bergbehörden der Länder auf Grundlage der amtlichen Verzeichnisse bereitgestellt.
Seit dem 21. Juli 2017 können nach §76 Abs. 3 BBergG auf Antrag bei den Bergbehörden folgende Angaben zu den erteilten und aufrechterhaltenen Bergbauberechtigungen, ohne Darlegung eines berechtigten Interesses, eingesehen werden:
- Inhaber/in
- Felder, auf die sich die Bergbauberechtigung bezieht
- Datum der Beantragung und der Erteilung
- Laufzeit
- Bodenschatz, auf den sich die Bergbauberechtigung bezieht
Daten zu Staatseinnahmen durch Steuern
Download der Daten (verfügbare Jahre 2010-2021):
Quellenhinweise:
Die in der Tabelle (siehe Wirtschaftliche Bedeutung der rohstoffgewinnenden Industrie b.i. Steuern) dargestellten Steuerbeträge basieren auf Sonderauswertungen der Körperschaftsteuerstatistiken 2010–2019, der Gewerbesteuerstatistiken 2010-2019 und der Statistiken über die Personengesellschaften und Gemeinschaften 2010–2012 und 2014–2019 sowie Schätzungen und Fortschreibungen des Bundesministeriums der Finanzen.
Betrachtet wurde jeweils nur der Wirtschaftszweig „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“. Er umfasst die Gewinnung natürlich vorkommender fester (wie Kohle, Salz und Erze), flüssiger (Erdöl) und gasförmiger (Erdgas) mineralischer Rohstoffe. Eine detaillierte Auflistung findet sich in der „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ des statistischen Bundesamts auf den Seiten 175–185.
Da die aktuellsten statistischen Daten das Jahr 2019 betreffen, wurden die Folgejahre bis 2022 fortgeschrieben. Für die Fortschreibung wurde die Änderungsrate der Bruttowertschöpfung des Wirtschaftszweigs B „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ laut den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen herangezogen (Quelle: „VGR – Wichtige Zusammenhänge im Überblick“ Seite 20 f.).
Die für den rohstoffgewinnenden Sektor ausgewiesenen Steuerbeträge sind Beträge, die für das jeweils angegebene Jahr von den Unternehmen zu zahlen waren (sogenanntes Veranlagungsjahr). Der statistische Zeitrahmen unterscheidet sich damit von dem für die Gesamteinnahmen des Staates, die im Jahr des Zuflusses verbucht werden (Kassenjahr).
Die angegebenen Gesamteinnahmen wurden der aktuellen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Stand Mai 2024) des Statistischen Bundesamtes entnommen. Die Gesamteinnahmen des Staates umfassen neben den Steuereinnahmen des Staates auch Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen, Veräußerungserlösen oder Vermögensanlagen (Staatsanleihen) sowie ferner auch Gebühren, Verwaltungseinnahmen oder etwa Gewinne aus Staatsunter nehmen. Detaillierte Erläuterungen bzw. Definitionen zum Öffentlichen Gesamthaushalt (ÖGH) sind auf der Website des Statistischen Bundesamtes abrufbar: Destatis – Statistisches Bundesamt (Abruf am 24. April 2024).
Körperschaftsteuer
Ausgewertet wurden statistische Daten der Jahre 2010 bis 2019. Für die Schätzung wurden die fest gesetzten Körperschaftsteuern unbeschränkt und beschränkt Körperschaftsteuerpflichtiger vor Anrechnung von Kapitalertragsteuer o.Ä. berücksichtigt. Die Fortschreibung für die Jahre bis 2022 erfolgte anhand der Entwicklung der Bruttowertschöpfung des Wirtschaftszweigs B „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird in Deutschland von den rund 11.000 Gemeinden nach individuell festgesetzten und dadurch differierenden Hebesätzen erhoben. Ausgangsbasis für die Bemessung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Dies ist der nach Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuerrecht zu ermittelnde Gewinn, der ggf. um Hinzurechnungen und Kürzungen nach dem Gewerbesteuergesetz erhöht bzw. gemindert wird. Auf Grundlage des Gewerbeertrags wird deutschlandweit einheitlich ein Steuermessbetrag festgesetzt. Unterhält der Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbetrag auf die einzelnen Betriebsstättengemeinden zerlegt. Durch Anwendung des jeweiligen Hebesatzes der Gemeinde auf den Steuermessbetrag oder Zerlegungsanteil wird die vom Unternehmen zu zahlende Gewerbesteuer festgesetzt. Der Gewerbesteuer unterliegen Körperschaften, Personengesellschaften und natürliche Personen mit ihren gewerblichen Einkünften.
In der Gewerbesteuerstatistik sind nur die im Veranlagungsverfahren ermittelten Steuermessbeträge enthalten. Das Statistische Bundesamt hat in einer Sonderauswertung der Statistiken für die Jahre 2010 2019 den dort nachgewiesenen positiven Steuermessbeträgen der betrachteten Unternehmen die Hebesätze der entsprechenden Gemeinden zugeordnet. Damit konnte die Gewerbesteuer näherungsweise ermittelt werden.
Einkommensteuer
Natürliche Personen können als Einzelunternehmer oder Beteiligte an einer Personengesellschaft ebenfalls Gewinne im rohstoffgewinnenden Sektor erzielen und sind mit diesen gewerbe und einkommensteuerpflichtig. In der Einkommensteuerstatistik sind jedoch keine Untergliederungen nach Wirtschaftszweigen enthalten. Damit konnte diese Statistik für die vorliegende Untersuchung nicht genutzt werden. Die Statistik über Personengesellschaften wiederum ist zwar nach Wirtschaftszweigen gegliedert, sie dient jedoch nur der Feststellung der erzielten Einkünfte, die bei den Beteiligten (Mitunternehmern) der Besteuerung entweder bei der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer unterliegen.
Die auf den rohstoffgewinnenden Sektor entfallende Einkommensteuer wurde aufgrund der vorgenannten Probleme mit folgenden Verfahren unter Nutzung der Gewerbesteuerstatistik und der Statistik über die Personengesellschaften und Gemeinschaften geschätzt:
Für die Einzelunternehmen wurde aus den in der Gewerbesteuerstatistik ausgewiesenen positiven Steuermessbeträgen dieser Personengruppe durch Rückrechnung ein näherungsweiser Gewinn ermittelt. Die Summe der Einkünfte von Personengesellschaften, die im entsprechenden Wirtschaftszweig auf natürliche Personen als Beteiligte entfällt, wurde aus der Statistik über Personengesellschaften und Gemeinschaften ausgewertet.
Auf diesen Gewinn bzw. diese Summe der Einkünfte wurde ab 2019 ein durchschnittlicher Steuersatz von 29,5 % angewendet. Dieser durchschnittliche Steuersatz wurde mithilfe eines Mikrosimulationsmodells für Einkommensteuerpflichtige mit gewerblichen Einkünften ermittelt. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer ergibt sich die in der Tabelle dargestellte Größenordnung für die Einkommensteuer.
Solidaritätszuschlag
Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. Er beträgt grundsätzlich 5,5 % der festgesetzten Körperschaft und Einkommensteuer (siehe vorhergehende Erläuterungen). Seit 2021 wird auf die Einkommensteuer kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben, wenn die Steuer eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag sind nicht Teil der Berichterstattung für den Berichtszeitraum 2022.
Daten zu Feldes- und Förderabgaben
Download der Daten (verfügbare Jahre 2015-2021):
Download der Daten (verfügbare Jahre 2016-2022):
Quellenhinweise:
Die Einnahmen der Bundesländer aus Förderabgaben (siehe Wirtschaftliche Bedeutung b.ii Förder- und Feldesabgaben) werden von den Ländern dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) für Zwecke des Länderfinanzausgleichs im Rahmen der monatlichen Berichterstattung zu den Steuereinnahmen zur Verfügung gestellt. Sie werden in den Abrechnungen des Länderfinanzausgleichs auf der Internetseite des BMF veröffentlicht.
Daten zu Umsatz Bergbau, Steine und Erden
Download der Daten (verfügbare Jahre 2018-2022):
Verhältnis des Umsatzes Inland und Ausland (verfügbare Jahre 2021-2022):
Quellenhinweise:
Die Daten wurden dem „Jahresbericht für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden“ des Statistischen Bundesamtes entnommen. Dieser Bericht bezieht sich auf Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten, (Statistik ist nicht vergleichbar mit den Angaben zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten) und deckt damit nicht die Gesamtheit der rohstoffgewinnenden Betriebe ab.
Daten zu Anpassungsgeld
Die Daten zur Höhe der Subventionen wurden dem aktuellen Subventionsbericht der Bundesregierung entnommen, der alle zwei Jahre erscheint (PDF).
Daten zu Subventionen im Steinkohlenbergbau
Download der Daten (verfügbare Jahre 2014-2022):
Quellenhinweise:
Die aktuellen Daten wurden dem 29. Subventionsbericht der Bundesregierung entnommen.
Daten zu Begünstigungen für Strom- u. Energiesteuer
Download der Daten (verfügbare Jahre 2018-2021):
Quellenhinweise:
Die Daten zu den Begünstigungen für Strom- und Energiesteuer wurden der Beihilfentransparenzdatenbank der Europäischen Kommission entnommen.
Daten zu Erneuerbaren Energien
Download der Daten (verfügbare Jahre 2016-2022):
Quellenhinweise:
Die Daten zum Primärenergieverbrauch werden den Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen entnommen: https://ag-energiebilanzen.de/6-0-Primaerenergieverbrauch.html
Daten zu Wasserentnahme
Download der Daten (verfügbare Jahre 2019):
Quellenhinweise:
Die Daten zur Wasserentnahme nach Bundesländern basieren auf Angaben des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Angaben zur Wasserentnahme können der Umweltökonomischen Gesamtrechnung sowie der Statistik Nichtöffentliche Wasserversorgung und nichtöffentliche Abwasserentsorgung des Statistischen Bundesamtes entnommen werden.
Daten zu Umweltinformationen
Die Liste “Übersicht zu den zentralen Umweltinformationsstellen der Länder und des Bundes” dient der übersichtlichen Darstellung der Zugänge zu Genehmigungsbescheiden und allgemeiner Umweltinformationen der Länder und des Bundes.
Download der Liste:
Genehmigungsbescheide:
Die Bereitstellung von Genehmigungsbescheiden ist in der Regel kostenfrei. Aus den Genehmigungsbescheiden können Bürger/innen konkrete Angaben zu den von den Behörden genehmigten Einwirkungen auf die Umwelt erfahren.
Beispielhaft können hier folgende Bescheide eingesehen werden:
Daten zur interaktiven Rohstoffkarte
Download der Daten (verfügbare Jahre 2018-2021):
- Daten herunterladen (xlsx)
Quellenhinweise:
Die Angaben zu den Bodenschätzen werden von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bereitgestellt.
Menge Rohgas: Jahresbericht “Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland“ des Landesamtes für Bergbau, Niedersachen https://www.lbeg.niedersachsen.de/erdoel-erdgas-jahresbericht/jahresbericht-erdoel-und-erdgas-in-der-bundesrepublik-deutschland-936.html
Zudem Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) https://jahresbericht.bveg.de/erdgasfoerderung/
Die Zahlen zu den Feldes- und Förderabgaben werden vom Bundesministerium der Finanzen zur Verfügung gestellt.
Offengelegte Zahlungsströme und Qualitätssicherung
Download Datenmeldungen der Unternehmen für den Berichtszeitraum 2022:
Download Datenmeldungen der Unternehmen für den Berichtszeitraum 2021:
Download Datenmeldungen der Unternehmen für den Berichtszeitraum 2020:
Download Datenmeldungen der Unternehmen für den Berichtszeitraum 2019:
Download Datenmeldungen der Unternehmen für den Berichtszeitraum 2018:
Download Zahlungsabgleiche der Berichtszeiträume 2016 und 2017:
Quellenhinweise:
Die bisher durchgeführten Zahlungsabgleiche wurden erstmalig für den Berichtszeitraum 2018 pilotweise durch ein alternatives Verfahren zur Qualitätssicherung ersetzt. Seitdem wurde das Verfahren weiterentwickelt und fortgeführt. Erläuterungen zum Verfahren sowie zur Auswahl der Rohstoffsektoren, Unternehmen, und Zahlungsströmen sind im D-EITI Bericht dargestellt (Kapitel 10). Dort finden Sie ebenfalls Empfehlungen des Unabhängigen Verwalters für die zukünftige Berichterstattung unter D-EITI (Kapitel 11). Das alternative Verfahren zur Qualitätssicherung wird von einem Unabhängigen Verwalter der D-EITI (Grant Thornton Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Düsseldorf) durchgeführt.
Daten zu früheren Berichten
Die Datensammlungen des 1. D-EITI Berichts – Bericht für 2016, des 2. D-EITI Berichts – Bericht für 2017 und des 3. D-EITI Berichts – Bericht für 2018, des 4. D-EITI Berichts – Bericht für 2019 sowie des 5. D-EITI Berichts – Bericht für 2020 stehen hier zum Download zur Verfügung.
Download der Datensammlung des 1. D-EITI Berichts
Download der Datensammlung des 2. D-EITI Berichts
Download der Datensammlung des 3. D-EITI Berichts
Download der Datensammlung des 4. D-EITI Berichts
Download der Datensammlung des 5. D-EITI Berichts
Gesammelte Daten der D-EITI
Download der gesammelten D-EITI Daten für das Berichtsjahr 2021
Download Summary Data File für das Berichtsjahr 2021
Die Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) der deutschen Initiative für Transparenz im rohstoffgewinnenden Sektor (D-EITI) hat sich für die Umsetzung des Prinzips offener Daten im Rahmen der D-EITI festgelegt. Das Open-Data-Konzept kommt ausdrücklich nur für Daten und Informationen, die öffentlich sind bzw. deren Veröffentlichung im Rahmen der D-EITI durch die MSG beschlossen wurde, und nur im Rahmen der geltenden rechtlichen Grundlagen zur Anwendung. Alle Daten sind ohne Nutzungsbeschränkungen gemeinfrei verfügbar nach der CC BY 4.0 Lizens sowie der Datenlizenz Deutschland Version 2.0.