Vorgehensweise zur Qualitätssicherung
Stand: August 2024
Beschreibung des Konzeptes zur Sicherung der Qualität der veröffentlichten Informationen
Beginnend mit dem dritten deutschen EITI-Bericht für den Berichtszeitraum 2018 erfolgt – abgestimmt mit dem internationalen EITI-Sekretariat – die Entwicklung und Umsetzung eines alternativen Verfahrens der Qualitätssicherung der durch die Rohstoffindustrie gemeldeten Zahlungsströme an staatliche Stellen (im Folgenden auch als „Pilotverfahren“ bezeichnet). Für den vorliegenden siebten deutschen EITI- Bericht wird das alternative Verfahren durch die MSG und den UV weiter angewendet.
Art und Umfang der Arbeiten des Unabhängigen Verwalters
Identifizierung der Unternehmen
- Unternehmen, deren Tätigkeit schwerpunktmäßig der Speicherung (z. B. Errichtung und Betrieb von Kavernenspeichern zur Speicherung von Erdgas) von Rohstoffen unter Tage zuzuordnen ist, werden trotz Zuordnung zu den Abteilungen 05 bis 08 nicht berücksichtigt, da hier nicht die Gewinnung von Rohstoffen im Vordergrund steht;
- Sämtliche zunächst erfasste Gesellschaften der Abteilung 07 (Erzbergbau) betreiben keinen aktiven Rohstoffabbau in Deutschland und werden damit nicht berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben (vgl. §§ 341 q ff. HGB) und den daraus resultierenden Interpretationsmöglichkeiten kann auch im Hinblick auf den aktuellen D-EITI Bericht eine abschließende Identifizierung aller zur Zahlungsberichterstattung nach HGB verpflichteten Unternehmen nicht sichergestellt werden. Gleichwohl kann auf Basis der zwischenzeitlich veröffentlichten Zahlungsberichte für 2022 festgehalten werden, dass die anhand der oben beschriebenen Methodik identifizierten Unternehmen ganz überwiegend den Unternehmen entsprechen, die bisher tatsächlich einen Zahlungsbericht veröffentlicht haben.
Es zeigt sich, dass durch die von der MSG festgelegten Auswahlkriterien eine hohe Abdeckung für die Sektoren Braunkohle, Erdöl- bzw. Erdgas, Kali und Salze/ Industriesole erreicht wurde (vgl. Zahlungsströme 2022). Bei diesen Rohstoffen handelt es sich ausschließlich um bergfreie Bodenschätze. Diese Sektoren enthalten vergleichsweise wenige, aber verhältnismäßig große Unternehmenseinheiten. Dagegen werden die Rohstoffe des Sektors Steine und Erden von einer sehr hohen Anzahl an Unternehmenseinheiten mit einer Vielzahl von Werken bzw. Abbaustätten gewonnen.
Nach Auswertungen des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs) gehören im Jahr 2022 insgesamt rd. 4.100 Betriebe zur Baustoff-Steine-Erden-Industrie in Deutschland, wobei rd. 84% dieser Betriebe weniger als 50 Beschäftigte haben. Auf diese kleineren Einheiten entfallen ca. 63% des Umsatzes der Baustoff-Steine-Erden-Industrie. Die Kleinteiligkeit des Sektors ist auch auf die stark unterschiedliche Kapitalintensität der Produktion zurück zu führen; in besonders kapitalintensiven Teilbereichen (z.B. Herstellung von Zement) sind größere Mittelständler und Großunternehmen deutlich stärker vertreten als im Bereich der reinen Rohstoffgewinnung. Die Größenstruktur der Branche hat sich über das vergangene Jahrzehnt wenig verändert.2
Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass sich bereits unter den 25 größten Anbietern dieser Branche eine Reihe von Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen befinden, die nicht die unter ‘Auswahl der Unternehmen’ erläuterten Größenkriterien erfüllen und damit nicht von den durch die MSG beschlossenen Auswahlkriterien erfasst werden. Die Abdeckung des Sektors Steine und Erden bleibt damit bedingt durch die hohe Anzahl nicht erfasster kleiner und mittlerer Unternehmen deutlich hinter der Abdeckung der übrigen Sektoren zurück.
Identifizierung der Regierungsstellen
- Körperschaftsteuer: die zuständigen Finanzämter am Sitz der Unternehmen
- Feldes- und Förderabgabe: die zuständigen Bergbehörden der Bundesländer, in denen das Erlaubnis-/Bewilligungsfeld liegt
- Gewerbesteuer: die Gemeinden, in deren Gebiet sich die steuerlich relevanten Betriebsstätten befinden
- Pachtzahlungen und Zahlungen zur Verbesserung der Infrastruktur: staatliche Stellen auf Landes- bzw. Gemeindeebene, je nach Art der Zahlung
Umgang mit dem Steuergeheimnis
Maßnahmen zur Sicherung vertraulicher Daten
Vorlagen und Hinweise zur Datenerhebung
Qualität der von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Daten
In Deutschland bestehen für Unternehmen umfassende, gesetzlich geregelte
- Rechnungslegungs-,
- Offenlegungs- und
- Prüfungspflichten,
Bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Pflichten werden dabei die gesetzlichen Vertreter/innen sowie die für die Unternehmensüberwachung Verantwortlichen zumeist durch eine Interne Revision unterstützt. Auch wenn es in Deutschland keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung einer solchen prozessunabhängigen Funktion gibt, entspricht ihr Vorhandensein doch den Grundsätzen guter Corporate Governance (vgl. Deutscher Corporate Governance Kodex). Dies gilt insbesondere für solche Unternehmen, die ihrerseits Teil großer, komplexer bzw. international tätiger Konzerne sind. Zugleich finden sich in diesen Organisationsstrukturen auch zunehmend Bemühungen der gesetzlichen Vertreter/innen zur Einrichtung effektiver Compliance Management Systeme, deren Ziel neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften auch die Beachtung ethischer Regeln des Unternehmens bzw. Konzerns ist. Bestandteil dieser Systeme sind i. d. R. auch vom Unternehmen bzw. Konzern beauftragte externe Ansprechpartner/innen, bei denen Hinweisgeber/innen mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften bzw. die ethischen Regeln melden können.
Qualität der Daten zu staatlichen Einnahmen
- dass hinreichende Prozesse bzw. Verfahren auf Ebene der jeweiligen staatlichen Stelle eingerichtet sind, um eine gesetzeskonforme und zeitgerechte Sollstellung der Zahlungen sicherzustellen,
- dass Prozesse und Kontrollen eingerichtet sind,
die eine vollständige und zeitgerechte Klärung von etwaigen Abweichungen zwischen Sollstellung der staatlichen Stellen und Zahlungen der Unternehmen sicherstellen, - dass hinreichende Kontrollen auf Ebene übergeordneter staatlicher Stellen vorhanden sind und
- dass eine Überprüfung der Kontrollen durch unabhängige Prüfstellen sichergestellt ist.
Die Gesamtheit aus eingerichteten Prozessen, Verfahren und Kontrollen ist im Sinne eines internen Kontrollsystems zu verstehen, mittels dessen das angestrebte Ziel einer ordnungsmäßigen Erhebung der jeweiligen Zahlungen unterstützt wird. In Deutschland basiert dieses System grundsätzlich auf einem Zusammenspiel von rechtlichen Grundlagen (z. B. Beamtenrecht, Haushaltsrecht, Strafrecht, Verwaltungsvorschriften), Behördenaufbau und -organisation (z. B. über Geschäftsordnungen, Geschäftsverteilungspläne, Einrichtung von Funktionstrennungen, Vier-Augen-Prinzip) sowie zusätzlicher Überwachung von Prozessen und Kontrollen (z. B. über interne Revisionsstellen und andere unabhängige Prüfstellen). Dieser systembasierte Ansatz wurde im vorliegenden deutschen EITI Bericht fortgeführt.
Mit der Analyse der Prozesse und Kontrollen, die auf Seiten der staatlichen Stellen eingerichtet sind, wird deshalb notwendigerweise auch das weitere behördliche Umfeld dieser staatlichen Stellen und der relevante rechtliche Rahmen in die Betrachtung einbezogen. Eine umfassende Darstellung findet sich in der Broschüre „Die Steuerverwaltung in Deutschland“, Ausgabe 2018 (www.bundesfinanzministerium.de). Im Annex c finden sich zudem für die Körperschaftsteuer und die Feldes- und Förderabgaben schematische Übersichtsdarstellungen der Organisationsstruktur und der für die Untersuchung relevanten Prozesse und Kontrollen.
Der Unabhängige Verwalter hat sich wie zuvor auf Basis von Unterlagen aus dem Kreis der MSG, öffentlich zugänglichen Berichten und Darstellungen verschiedener staatlicher Stellen bzw. Institutionen und Gesprächen mit Vertretern/innen der MSG und der zuständigen Behörden ein Bild von den eingerichteten Prozessen und Kontrollen verschafft und diese Erkenntnisse u. a. an den Vorgaben aus dem Rahmenkonzept des US-amerikanischen Committee of Sponsoring Organisations of the Treadway Commission (COSO) gespiegelt. Dieses Rahmenkonzept hat eine weite, internationale Verbreitung gefunden. Seine Grundprinzipien spiegeln sich z. B. in den Standards for Internal Control in the Federal Government des United States Government Accountability Office wider, können also auch auf staatliche Stellen übertragen werden. Zugleich ist dieses Rahmenkonzept unter anderem die methodische Basis für die in 2021 in Deutschland bei gesetzlichen Abschlussprüfungen regelmäßig angewendeten Prüfungsstandard 261 – Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken und Reaktionen des Abschlussprüfers auf die beurteilten Fehlerrisiken des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW).
- Feldes- und Förderabgaben
- Körperschaftsteuern und
- Gewerbesteuern
im Berichtszeitraum sprechen könnten. Einzelheiten dieses Beurteilungsprozesses werden im Folgenden näher dargestellt. Die durch den UV im Weiteren durchgeführten Arbeiten zur Plausibilisierung der Datenmeldungen der teilnehmenden Unternehmen münden in der Einschätzung, dass die MSG die nach Anforderung 4.9 des EITI Standard geforderte Qualitätssicherung auf Basis des systembasierten Ansatzes abschließen kann.
Die bisherigen Arbeiten des Unabhängigen Verwalters im Rahmen des alternativen Verfahrens zum Zahlungsabgleich wurden u. a. in einem umfassenden Arbeitsbericht für das Berichtsjahr 2021 festgehalten.4
Allgemeine Hinweise zum Kontrollumfeld in Bezug auf die für D-EITI relevanten staatlichen Stellen
Das Kontrollumfeld der hier relevanten staatlichen Stellen ist im Fall von Finanzbehörden (Körperschaftsteuer) geprägt durch einen streng hierarchischen Aufbau, der insbesondere durch das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) vorgegeben ist.5 Die Organisation der Bergbehörden liegt dagegen in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes, das Bundesberggesetz enthält hierzu keine näheren Bestimmungen.
Innerhalb der relevanten staatlichen Stellen wird die jeweilige Aufbauorganisation durch Geschäftsordnungen (z. B. die Geschäftsordnung für die Finanzämter, vgl. Link in Fußnote) Geschäftsverteilungspläne, Stellenbeschreibungen sowie Verwaltungsanweisungen klar geregelt. Während sich aus den verwaltungsinternen Stellenbeschreibungen bzw. Geschäftsverteilungsplänen die Verantwortlichkeiten der/des jeweiligen Stelleninhabers/in innerhalb der zugeordneten Verwaltungsprozesse ergeben, leiten sich aus den Geschäftsordnungen und Verwaltungsanweisungen Überwachungspflichten und Weisungsbefugnisse der jeweiligen Vorgesetzten ab. Innerhalb der Verwaltungsorganisation liegt zum einen ein besonderes Augenmerk auf der stringenten Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips im Rahmen der Verwaltungsprozesse sowie zum anderen auf der organisatorischen Trennung von Veranlagungs- und Erhebungsprozessen, also der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen der relevanten staatlichen Stellen einerseits und der Vereinnahmung fälliger Zahlungen der Zahlungsverpflichteten andererseits.
• die Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete,
• das Mehr-Augen-Prinzip und
• die Schaffung einer Ansprechperson
sowie einen Verhaltenskodex für die Beschäftigten und einen Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen enthält. Zur Unterstützung der Umsetzung dieser Richtlinie dienen ergänzende Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung. Auf Landesebene bestehen ebenfalls verschiedene gesetzliche Regelungen und Verwaltungsvorschriften zur Vermeidung unrechtmäßiger und unlauterer Einwirkungen auf das Verwaltungshandeln (vgl. beispielhaft für NRW das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 16.12.2004).
Allgemeine Hinweise zum Prozess der Identifikation und Beurteilung von Risiken
Veranlagungsprozess
Erhebungsprozesse
• dass die mit der Veranlagung betrauten Beamten/ innen keinen Zugriff auf die jeweiligen (Bank-) Konten der relevanten staatlichen Stelle haben, auf welche die Verpflichteten die ermittelte und veranlagte Zahllast per Überweisung ausgleichen und
• dass nicht nur eine Person einen Sachverhalt in seiner Gesamtheit bearbeitet.
Umgang mit Abweichungen zwischen Zahllast und Zahlungseingang
Allgemeine Hinweise zur Überwachung der Prozesse und Kontrollen innerhalb der staatlichen Stellen
Körperschaftsteuer
Für die Körperschaftsteuer führen die Oberfinanzdirektionen bzw. die Landesfinanzministerien auskunftsgemäß in einem jährlichen Turnus Kontrollen in Form von Geschäftsprüfungen durch. Diese betreffen sowohl den Festsetzungs- als auch den Erhebungsbereich. Im Rahmen dieser Kontrollen werden Fälle zur Prüfung selektiert, die anschließend auf die Ordnungsmäßigkeit ihrer Bearbeitung überprüft werden.
Feldes- und Förderabgaben
Überwachung durch unabhängige Prüfstellen
Für die 20 staatlichen Stellen mit den höchsten Gewerbesteuerzahlungen für das Berichtsjahr 2022 stellt die nachfolgende Übersicht des Weiteren die jeweils zuständige überörtliche Prüfungsstelle (Prüfungsanstalt/Landesrechnungshof) dar:
zuständige überörtliche Rechnungsprüfung | Empfangende Kommune |
Präsident/in Landesrechnungshof Niedersachen | Stadt Hannover |
Gemeinde Großkneten | |
Gemeinde Dötlingen | |
Stadt Meppen | |
Gemeinde Steyerberg (Flecken) | |
Stadt Sulingen | |
Gemeinde Emstek | |
Stadt Vechta | |
Gemeinde Visbek | |
Samtgemeinde Bothel | |
Samtgemeinde Kirchdorf | |
Samtgemeinde Hankesbüttel | |
Gemeinde Lastrup | |
Samtgemeinde Neuenhaus | |
Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg | Stadt Hamburg |
Gemeindeprüfungsanstalt NRW | Stadt Frechen |
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg | Stadt Heilbronn |
Präsident/in Hessischer Rechnungshof | Stadt Wiesbaden |
Rechnungshof Rheinland-Pfalz | Stadt Speyer |
Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt | Hansestadt Salzwedel |
• Ordnungsmäßigkeit des Gesetzesvollzugs und des Verwaltungshandelns sowie
• Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung
Hinweise zum Qualitätssicherungsprozess für Feldes- und Förderabgaben
Die Berechnung, Festsetzung und Erhebung der Feldes- und Förderabgabe richtet sich grundsätzlich nach dem Bundesberggesetz (BBergG) und den Förderabgabeverordnungen der jeweiligen Bundesländer (vgl. Feldes- und Förderabgaben) in Verbindung mit einschlägigen Vorschriften der Abgabenordnung (AO). Soweit Bergbauberechtigungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesberggesetzes von 1982 stammen („alte Rechte“) fallen für diese keine Feldes- und Förderabgaben an (vgl. hierzu die Ausführungen unter ‘Genehmigung von Bergbauprojekten’).
Feldes-/Förderabgaben | Betrag lt. Unternehmen EUR |
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover (LBEG) | 127.963.049,67 |
LBEG für: Finanzverwaltung Schleswig Holstein, Kiel | 90.538.493,30 |
LBEG für: Freie und Hansestadt Hamburg | 173.654,38 |
Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München | 481.165,35 |
Landesamt für Geologie und Bergbau, Mainz-Hechtsheim | 4.211.378,58 |
Sächsisches Oberbergamt Freiberg | 169.156,00 |
Regierungspräsidium Darmstadt, Wiesbaden | 1.030.582,89 |
Forstamt Pfälzer Rheinauen, Bellheim | 245.000,00 |
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg | 257.824,66 |
Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, Halle | 77.949,26 |
Gesamt | 225.148.254,09 |
Hinweise zum Qualitätssicherungsprozess für Gewerbesteuerzahlungen
Nachfolgend werden für den aktuellen Berichtszeitraum 2022 die 20 Kommunen mit den höchsten Gewerbesteuerzahlungen aufgeführt.
Empfangende Kommune | Gewerbesteuerzahlungen 2022 (in TEUR) | Leistendes Unternehmen / Unternehmensgruppe |
1. Stadt Hannover | 54.703 | ExxonMobil Neptune Energy BEB Erdgas und Erdöl K+S Gruppe |
2. Stadt Hamburg | 52.848 | ExxonMobil |
3. Gemeinde Großenkneten | 15.117 | ExxonMobil BEB Erdgas und Erdöl |
4. Stadt Meppen | 13.813 | ExxonMobil Neptune Energy BEB Erdgas und Erdöl |
5. Gemeinde Steyerberg (Flecken) | 8.897 | ExxonMobil |
6. Gemeinde Dötlingen (Neerstedt) | 6.890 | ExxonMobil BEB Erdgas und Erdöl |
7. Stadt Sulingen | 6.853 | ExxonMobil BEB Erdgas und Erdöl |
8. Stadt Wiesbaden | 5.232 | Dyckerhoff |
9. Gemeinde Emstek | 5.013 | ExxonMobil BEB Erdgas und Erdöl |
10. Stadt Vechta | 4.992 | ExxonMobil BEB Erdgas und Erdöl |
11. Stadt Salzwedel | 4.372 | Neptune Energy |
12. Stadt Heilbronn | 4.298 | Südwestdeutsche Salzwerke |
13. Gemeinde Visbek | 3.971 | ExxonMobil BEB Erdgas und Erdöl |
14. Samtgemeinde Bothel / Brockel | 3.814 | ExxonMobil |
15. Samtgemeinde Kirchdorf / Bahrenborstel | 3.202 | ExxonMobil |
16. Stadt Frechen | 2.882 | Quarzwerke |
17. Stadt Speyer | 2.867 | Neptune Energy |
18. Samtgemeinde Hankensbüttel / Steinhoff | 2.679 | ExxonMobil BEB Erdgas und Erdöl |
19. Gemeinde Lastrup | 2.661 | ExxonMobil BEB Erdgas und Erdöl |
20. Samtgemeinde Neuenhaus / Osterwald | 2.473 | ExxonMobil BEB Erdgas und Erdöl |
Die wesentlichen Ergebnisse aus dieser Befragung und Systemanalyse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Erfassung der Einzahlungen und der Abgleich mit den jeweils gegenüber den Unternehmen bestehenden Forderungen erfolgt überwiegend automatisiert, wobei bei Abweichungen zwischen Zahlungen und Forderungen bzw. unvollständigen oder fehlerhaften Angaben manuell nachgepflegt werden müssen. Die Anzahl der für den Erlass der Gewerbesteuerbescheide sowie die Vereinnahmung der Zahlungen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Gemeinden variiert deutlich mit der Größe der jeweiligen Kommune. Die Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der Kassenstelle liegt dabei unabhängig von der Größe der jeweiligen Gemeinde stets über der für den Erlass der Gewerbesteuer zuständigen Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hier wirkt sich die bereits dargestellte enge Verzahnung der Veranlagungsprozesse über den Erlass von Grundlagenbescheiden durch die Finanzämter unmittelbar auf die Gestaltung der Prozesse in den Gemeinden aus.
- Die personelle Trennung der beiden Verwaltungsschritte Veranlagung und Erhebung ist gewährleistet; das Grundprinzip der Funktionstrennung ist somit unabhängig von der Größe der Gemeinde eingehalten. Unklare Zahlungen werden grundsätzlich durch die Kassenstelle geklärt. In Einzelfällen ist eine Abstimmung mit der der für den Erlass des Gewerbesteuerbescheids zuständigen Stelle erforderlich.
- Im Rahmen der Besteuerung kann es ausnahmsweise zu sogenannten Billigkeitsmaßnahmen kommen. Hierunter versteht man sowohl die zeitliche Stundung von Zahlungen wie auch den endgültigen Erlass von Gewerbesteuerforderungen unter Beachtung der jeweiligen Vorschriften zu diesen Billigkeitsmaßnahmen. Grundsätzlich wird innerhalb der Verwaltung der Gemeinde hierüber entschieden; nur in einzelnen Fällen folgt die Gemeinde den entsprechenden Entscheidungen der Finanzverwaltung für die Körperschaftsteuer. Die jeweiligen Entscheidungsprozesse hierüber liegen außerhalb der Kassenstelle und erfordern in Abhängigkeit von der Bedeutung der jeweiligen Billigkeitsmaßnahme für den jeweiligen Haushalt die Einbindung übergeordneter Entscheidungsträger bis hin zum Bürgermeister bzw. Haupt- oder Verwaltungsausschuss (einem ständigen, repräsentative besetzen Ausschuss des Gemeindeparlaments bzw. Gemeinderats).
- Die organisatorischen Prozesse und eingerichteten Strukturen bzw. Kontrollen weisen eine mit den Prozessen und Kontrollen der Zahlungsströme der Körperschaftsteuer und Feldes- und Förderabgaben vergleichbare Güte auf. Gleichwohl kann sich die Organisation und inhaltliche Ausgestaltung der Zahlungsprozesse in den Kommunen insbesondere in Abhängigkeit von deren Größe im Detail unterscheiden.
Unternehmen | Anzahl der Kommunen die GewSt empfangen |
BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG | 26 |
Dyckerhoff-Gruppe | 11 |
ExxonMobil | 44 |
Holcim (Deutschland) GmbH | 2 |
Hülskens Holding GmbH & Co. KG | 7 |
MIBRAG Energy Group GmbH | 1 |
Neptune Energy Deutschland GmbH | 17 |
Quarzwerke GmbH | 5 |
Sibelco Gruppe | *) |
Südwestdeutsche Salzwerke AG | 4 |
Wacker Chemie AG | 1 |
*) nicht ersichtlich aus Datenmeldung
**) Anzahl Kommunen mit Zahlungen > 100 TEUR
Leistendes Unternehmen | Empfangende Kommune | Gewerbesteuerzahlungen in 2022 in (TEUR) |
ExxonMobil Production Deutschland GmbH | Stadt Hamburg | 52.848 |
Stadt Hannover | 40.725 | |
Gemeinde Großenkneten | 12.182 | |
Flecken Steyerberg | 8.897 | |
Gemeinde Meppen | 7.592 | |
Stadt Sulingen | 6.750 | |
Gemeinde Dötlingen | 5.599 | |
Stadt Vechta | 4.674 | |
Gemeinde Emstek | 4.491 | |
Samtgemeinde Bothel | 3.814 | |
Gemeinde Visbek | 3.528 | |
Samtgemeinde Kirchdorf/ Bahrenborstel | 3.202 | |
Neptune Energy Deutschland GmbH | Stadt Hannover | 11.828 |
Stadt Meppen | 6.037 | |
Stadt Salzwedel | 4.372 | |
Stadt Speyer | 2.867 | |
Dyckerhoff GmbH | Stadt Wiesbaden | 5.232 |
Südwestdeutsche Salzwerke AG | Stadt Heilbronn | 4.298 |
BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG | Gemeinde Großenkneten | 2.935 |
Quarzwerke GmbH | Stadt Frechen | 2.882 |
Einsichtnahme in das Transparenzregister und PEP-Beurteilung
1 Orbis Europe Datenbank des Anbieters Bureau van Dijk. URL: https://bvdinfo.com/en-gb/ (Abruf am 27. Oktober 2023)
2 Vgl. Zahlenspiegel 2022 des Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V.: https://www.baustoffindustrie.de/fileadmin/user_upload/bbs/Dateien/Downloadarchiv/Konjunktur/STRUKTUR_DES_WIRTSCHAFTSZWEIGS.pdf (Abruf am 24. November 2023).
3 Die Abschlüsse sämtlicher am Bericht teilnehmenden Unternehmen sind auf dem Portal des Unternehmensregisters verfügbar: https://www.unternehmensregister.de/ureg/ (Abruf am 24. November 2023).
4 Sie finden den Arbeitsbericht des Unabhängigen Verwalters hier: https://d-eiti.de/mediathek-dokumente/
5 Eine umfassende und übersichtliche Darstellung der Steuerverwaltung in Deutschland, in der auch die Unterschiede zwischen den Bundesländern dargestellt werden findet sich in: Die Steuerverwaltung in Deutschland (BMF 2018)
6 In den zuständigen Stellen sind z.T. auch Arbeitsnehmer/innen angestellt, die nicht dem Beamtenrecht unterliegen. Diese sind aber gleichwohl dem Gemeinwohl verpflichtet und müssen ihre Dienste ebenfalls objektiv, neutral und gesetzesgemäß verrichten. In Entscheidungsprozesse ist jedoch immer mindestens eine Beamtin oder ein Beamter involviert
7 Bundesrechnungshof. URL: https://www.bundesrechnungshof.de/DE/5_ueber_uns/2_was_wir_tun/was_wir_tun_node.html (Abruf am 24. November 2023).
8 Bundesrechnungshof. URL: https://www.bundesrechnungshof.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Berichtssuche/Berichtssuche_Formular.html
(Abruf am 24.November 2023).
9 Die Kommunalberichte des Landesrechnungshofs Niedersachsen finden sich unter: https://www.lrh.niedersachsen.de/startseite/veroffentlichungen/kommunalberichte/ (Abruf am 24. November 2023).
10 Siehe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202300724; (Abruf am 14.12.2023).
11 Siehe nähere Ausführungen in Wirtschaftlich Berechtigter