Beitrag der heimischen Rohstoffgewinnung zur Versorgungssicherheit unter Einbeziehung der Rolle Deutschlands im internationalen Rohstoffmarkt

Stand: Februar 2024

Rohstoffbedarf

Deutschland ist als Industrie- und Technologiestandort auf eine sichere Versorgung mit energetischen und nicht-energetischen (mineralischen) Rohstoffen angewiesen. Für wichtige Zukunftstechnologien – für die Erneuerbaren Energien (EE), insbesondere für die Digitalisierung und die Elektromobilität – werden zukünftig sogar mehr mineralische Rohstoffe benötigt als bisher. Dazu zählen neben den Hochtechnologiemetallen auch ausgewählte Industrieminerale. Der konkrete Rohstoffbedarf für EE-Anlagen im Kontext der Gesamtenergieversorgung sowie für die Elektromobilität ist in Auswirkungen der Energiewende und des Strukturwandels dargestellt.

Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit für den Rohstoffbedarf in Deutschland müssen drei Säulen betrachtet werden: heimische Primärrohstoffe, Sekundärrohstoffe sowie Rohstoffimporte.1 Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) berichtet jährlich über die Rohstoffsituation des Vorjahres in Deutschland. Daten zur heimischen Rohstoffproduktion, zum deutschen Außenhandel, zum Einsatz von Sekundärrohstoffen aus dem Recycling, zur Entwicklung der Rohstoffpreise und zum Rohstoffverbrauch werden im Kontext der Versorgungssituation Deutschlands mit mineralischen Rohstoffen und Energierohstoffen dargestellt.2

Heimische Primärrohstoffe

Entgegen der gängigen Meinung ist Deutschland durchaus rohstoffreich (siehe Schaubild 8). Den Bedarf an Steine- und Erden-Rohstoffen (vor allem für die Baustoff-, Glas- und Keramikindustrie), Kaliprodukten (für die Landwirtschaft), Steinsalz (insbesondere für die chemische und pharmazeutische Industrie sowie als Auftausalz) sowie an einigen Industriemineralen kann vollständig aus heimischen Rohstoffquellen gedeckt werden. Auch einzelne Energierohstoffe wie die Braunkohle und Erdgas sowie Erdöl werden in Deutschland verbrauchsnah gefördert 3 und tragen zur Versorgungssicherheit mit Rohstoffen bei. Dabei werden im internationalen Vergleich hohe Umwelt- und Sozialstandards eingehalten. Die energetische Nutzung der heimischen Braunkohle hatte im Jahr 2021 einen Anteil am Primärenergieverbrauch in Deutschland von etwa 9 % und im Jahr 2022 von etwa 10 %, bei Fördermengen von 126,3 Mio. t bzw. 130,8 Mio. t.4 5 6 Mit der heimischen Förderung von Erdöl und Erdgas konnten in den Jahren 2020 bis 2022 jeweils knapp 2 % bzw. etwa 5 % des Verbrauchs in Deutschland gedeckt werden.7 Metallische Rohstoffe werden allerdings in Deutschland fast gar nicht mehr abgebaut und müssen aus dem Recycling gewonnen oder importiert werden.

Rohstoffproduktion in Deutschland im Jahr 20228

Abb. 1: Rohstoffproduktion in Deutschland im Jahr 2022

Sekundärrohstoffe aus Recycling

Metallische Rohstoffe werden aufgrund ihrer guten Recyclingfähigkeit oft nicht verbraucht, sondern gebraucht. Sie können nach einer Aufbereitung wieder in einen Produktkreislauf zurückgeführt werden. Viele Produkte aus nichtmetallischen Rohstoffen werden dagegen häufig chemisch verändert (bspw. Zement, Beton) und können deshalb nicht wieder direkt in den Produktkreiskauf zurückgeführt werden. Einige lassen sich jedoch als Ersatzstoffe (z. B. Baurohstoffe) für primäre Rohstoffe wieder in den Wirtschaftskreislauf einbringen (Recyclingrohstoffe).9 Die Sekundärrohstoffe tragen zur heimischen Rohstoffversorgung bei und verringern die Importabhängigkeit. Einzelne Daten zu Recycling- und Einsatzquoten aus dem Jahr 2021 sind in „Kreislaufwirtschaft, insbesondere Recycling“ dokumentiert.
Mit einem Ausbau der Kreislaufwirtschaft mit einem qualitativ und quantitativ verbesserten Recycling kann ein zukünftig steigender Anteil des deutschen Rohstoffbedarfs gedeckt werden.10 Der Critical Raw Materials Act (CRMA) der EU verlangt eine Steigerung der Verarbeitungs- und Recyclingkapazitäten in der EU, um die europäische Rohstoffversorgung zu stärken. Der DERA Recyclingatlas für die Metallerzeugung zeigt, dass Deutschland für die Basismetalle wie Kupfer, Aluminium oder Eisen/Stahl bereits über eine leistungsfähige Recyclingwirtschaft verfügt.11 Im Bereich der Seltenen Erden oder anderer Spezialmetalle kommen Kreislaufwirtschaftsansätze oder Recyclingverfahren bislang allerdings kaum über den Stand von Forschung und Entwicklung hinaus.12 Die erforderliche Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft muss darauf abzielen, einen größeren Anteil des deutschen Rohstoffbedarfs durch Sekundärrohstoffe zu decken und einen möglichst hohen Beitrag zur Treibhausgasminderung zu leisten. Dafür gilt es, entsprechende Sammlungs- und Verwertungswege auf- und auszubauen, auch um die notwendigen Importe zu reduzieren. Das Angebot an Recyclingmaterial reicht dennoch nicht aus, um den steigenden Rohstoffbedarf für die Transformation der Energieversorgung sowie für andere Zukunftstechnologien vollständig zu kompensieren. Daher sind zusätzliche spezifische Rohstoffförderungen und -beschaffungen auch in Zukunft weiterhin notwendig.

Rohstoffimporte

Bei Metallen, einzelnen Industriemineralen und Energierohstoffen (mit Ausnahme der Braunkohle) ist die Industrie stark von außereuropäischen Importen (vgl. Metallimporte Grafik 10) und damit stark von der Verfügbarkeit auf den internationalen Rohstoffmärkten abhängig. Mit 342,5 Mio. t hat Deutschland 2022 insgesamt fast 14 % weniger Rohstoffe importiert als im Vorjahr. Hierbei nahm der Import von Energierohstoffen (-16,1 %), Nichtmetalle (-9,0 %) und Metallen (-8,3) deutlich ab. Im Jahr 2022 wurden Energierohstoffe, Metalle und Nichtmetalle (davon etwa 57 % Industrieminerale) im Wert von 311 Mrd. Euro nach Deutschland eingeführt.13 Weitere Angaben über Importmengen in den Sektoren der deutschen Rohstoffgewinnung befinden sich in Die rohstoffgewinnende Industrie in Deutschland. Die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) in der BGR hat in 2023 einen weiteren Monitoring-Bericht zur weltweiten Angebotskonzentration wichtiger mineralischer Rohstoffe und Zwischenprodukte veröffentlicht.

Herkunft deutscher Rohstoffimporte (wichtige Industriemetalle) – Bezugsjahr 202214

Abb. 2: Bedeutende Ursprungsländer für deutsche Importe wichtiger Industriemetalle (Erze und Konzentrate, Raffinademetalle) sowie diverser Metall­ legierungen (Wert 2022). In Blau hervorgehoben: Lieferländer mit Importanteilen > 10 % des jeweiligen Vorprodukts (Erz und Konzentrat), Raffinademetalls bzw. der verschiedenen Ferrolegierungen oder Recyclingrohstoffe; in Rot: Erze und Konzentrate; in Grün: Raffinademetalle; in Gelb: Ferrolegierungen; in Blau: Recyclingrohstoffe.

In der DERA-Rohstoffliste 2023 sind insgesamt 36 Metalle, 27 Industrieminerale, dazu Kokskohle sowie 221 Handelsprodukte aufgeführt.15 Die Erhebung kommt zu dem Ergebnis, dass 46 % aller untersuchten Bergwerks-, Raffinade- und Handelsprodukte erhöhten Lieferrisiken unterliegen. Die Europäische Kommission hat zudem eine Liste von 34 kritischen Rohstoffe veröffentlicht,16 die von hoher wirtschaftlicher Bedeutung sind und bei denen gleichzeitig hohe Versorgungsrisiken für die EU und somit auch für Deutschland bestehen. China dominiert den internationalen Markt als wichtigster Anbieter bei einer Vielzahl von Rohstoffen17 und ist derzeit das wichtigste Land für die Gewinnung und Weiterverarbeitung von „kritischen Rohstoffen“. Dort werden beispielsweise etwa 90 % der geförderten Seltenen Erden weiterverarbeitet, die aufgrund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten für die Energiewende und für weitere Schlüsseltechnologien eine zunehmende wirtschaftliche Bedeutung erfahren.
Für die deutsche und europäische Gasversorgung war das Jahr 2022 von entscheidender Bedeutung. Russische Erdgasimporte fielen weg und mussten kurzfristig durch andere Importquellen substituiert werden. So wurde Norwegen der größte Exporteur von Gas nach Deutschland, gefolgt von den Niederlanden und Belgien (jeweils hauptsächlich über eigene Anlandungen von Flüssigerdgas). Nach dem Aufbau von LNG-Infrastruktur in Deutschland kann Deutschland seit Dezember 2022 nun auch direkt Flüssigerdgas anlanden. LNG erreicht Deutschland überwiegend aus den USA.

Herausforderungen und Ziele

Auf der 28. Weltklimakonferenz (2023) beschlossen die teilnehmenden Regierungen, dass die Kapazität der Erneuerbaren Energien bis 2030 verdreifacht werden soll.18 Die Substitution fossiler Energieträger durch Erneuerbare Energien und die Transformation in der Industrie hin zur Anwendung von treibhausgasneutralen Technologien führt zu einem Mehrbedarf an mineralischen Rohstoffen und insbesondere an Metallen.19 Andererseits bewirkt der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger eine starke Reduzierung des Verbrauches der Energierohstoffe. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die ökonomischen und ökologischen Potenziale des Recyclings umfassend zu nutzen, um den Ressourcenverbrauch insgesamt zu senken.20 Aufgaben zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft (i. S. des zirkulären Wirtschaftens) sind regulatorischer, organisatorischer und technologischer Art, wie bspw. die Einführung von digitalen Produktpässen (Datentransparenz) oder die Rückgewinnung von gering konzentrierten seltenen Edel- und Sondermetallen aus der Informations- und Kommunikationstechnik. Ziel ist die Sicherstellung von hochwertigen Sekundärrohstoffen aus dem Recyclingmaterial für den Wirtschaftskreislauf, um eine vermehrte Nutzung von Sekundärrohstoffen gegenüber Primärrohstoffen zu erreichen. Dafür sind der Erhalt und ggf. auch der Ausbau von Verarbeitungskapazitäten für Metallrohstoffe in Deutschland und Europa notwendig. Insofern birgt ein Rückgang der Verarbeitungskapazität in Deutschland, z. B. der für den Leichtbau wichtigen Aluminiumindustrie, auch die Gefahr neuer Importabhängigkeiten. Aus der Perspektive der Zivilgesellschaft sollte der Rohstoffverbrauch durch einen begrenzten Primärrohstoffeinsatz, ökologisches Produktdesign, Produktlanglebigkeit und -reparaturfähigkeit, Sharingmodelle, Recycling, Urban Mining u.v.m. insgesamt gesenkt und Rohstoffabhängigkeiten reduziert werden.
Für die von Rohstoffimporten stark abhängige deutsche Wirtschaft ist die Transformation der Industrie mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Der internationale Wettbewerb um Rohstoffe, wie die oben genannten „kritischen Rohstoffe“, unterliegt zunehmenden Marktbeschränkungen. Dies erfolgt durch staatliche Lenkungsmaßnahmen in den rohstoffproduzierenden Ländern und die teilweise hohe Unternehmenskonzentration auf der Angebotsseite, sowohl im Bergbau als auch in der Rohstoffverarbeitung. Daher sind die im Jahr 2023 von China eingeführten Exportkontrollen für die kritischen Rohstoffe Gallium, Germanium und deren Verbindungen ein Risikofaktor für einen freien Rohstoffmarkt, da das Land einen Produktionsanteil von Primär-Gallium und -Germanium von 90 % bzw. 80 % hat.21
Die COVID-Pandemie hat im Jahr 2020 zu einer sinkenden Rohstoffförderung und zu globalen Lieferengpässen geführt. Hinzu kommt eine verstärkte geopolitische Zuspitzung bei hoher Abhängigkeit. Durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den damit verbundenen Einschränkungen haben sich die Risiken für die Rohstoffbeschaffung durch Verknappung, Preissteigerung und Störungen in der Lieferkette zusätzlich erhöht. Neben Erdgas, Erdöl und Steinkohle wurde eine Reihe von Metallen wie Nickel, Titan, Palladium und Kupfer aus Russland oder wie Kupfer, Eisen und Ferrolegierungen aus der Ukraine importiert. Die Wirtschaft unternimmt große Anstrengungen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen und mineralischen Rohstoffen aus Russland schnellstmöglich zu reduzieren.
Angesichts der globalen Situation will die Bundesregierung die Bemühungen deutscher Unternehmen bei der Rohstoffversorgung unterstützen. Gleichzeitig verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Einhaltung höchster menschenrechtlicher und ökologischer Standards entlang der Lieferkette von Primärrohstoffen sicherzustellen und so zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung beizutragen.22 Die Unternehmen im Rohstoffsektor tragen die Verantwortung, die für sie geltenden Vorgaben einzuhalten.23
Eine weitere Herausforderung für die Unternehmen ist, auf rasante Entwicklungen im Transformationsprozess und an den internationalen Rohstoffmärkten rechtzeitig zu reagieren. Änderungen im Anlagenpark oder im Geschäftsmodell erfordern oft erhebliche Investitionen, aufwändige betriebsinterne Planungsprozesse und Errichtungsphasen bei gleichzeitigen Rohstoffengpässen, Preisschwankungen (nebst hoher Energiekosten) und Fachkräftemangel. Zudem beklagt vor allem die Privatwirtschaft die Komplexität und den hohen Zeitbedarf von Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus erschwert die oft fehlende öffentliche Akzeptanz die Exploration und Rohstoffgewinnung in Deutschland.24 Um den ambivalenten Charakter der Rohstoffproduktion25 darzustellen, ist aus Sicht der Zivilgesellschaft entscheidend, neben den volkswirtschaftlichen Gewinnen auch die sozialen und ökologischen Auswirkungen des primären Rohstoffabbaus im In- und Ausland aufzuzeigen.

Maßnahmen zur Gewährleistung und Erhöhung der Resilienz 26

Die Sicherung der Rohstoffversorgung in Deutschland liegt in erster Linie in der Verantwortung der Unternehmen. Aufgabe der Rohstoffpolitik ist es, mit geeigneten und verlässlichen Rahmenbedingungen die Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Rohstoffversorgung auf eine sichere, soziale, wirtschaftliche und ökologische Basis zu stellen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Rohstoffmarkt beeinträchtigt sind.
Im Rahmen ihrer Rohstoffstrategie hat die Bundesregierung im Jahr 2020 bereits notwendige Anpassungen vorgenommen.25 Mit insgesamt 17 Maßnahmen ersetzte sie die erste Rohstoffstrategie aus dem Jahr 2010. Die Strategie benennt die drei wesentlichen Säulen der deutschen Rohstoffversorgung: heimische Primärrohstoffe, Sekundärrohstoffe aus Recycling und Rohstoffimporte. Jede dieser Säulen ist von elementarer Bedeutung, damit eine sichere Rohstoffversorgung auf Dauer gewährleistet werden kann.
Das im Januar 2023 veröffentlichte „Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Wege zu einer nachhaltigen und resilienten Rohstoffversorgung“ ergänzt die bestehende Rohstoffstrategie mit aktuellen Schwerpunkten der neu ausgerichteten Rohstoffpolitik. Dazu zählen eine enge Verzahnung von Kreislaufwirtschafts- und Rohstoffstrategie, die Diversifizierung der Rohstofflieferketten sowie die Sicherung eines fairen Marktrahmens durch hohe ESG (Environmental, Social & Governance)-Standards26 und internationale Zusammenarbeit.27
Für die heimische Rohstoffförderung und die Sicherung rohstoffgeologischer Daten in Deutschland gibt es etablierte Strukturen der Zusammenarbeit. Die Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) der Bundesländer erheben notwendige rohstoffgeologische und rohstoffwirtschaftliche Daten zur Rohstoffsicherung, geben rohstoffgeologische Kartenwerke und Fachplanungskarten heraus und erstellen Rohstoff- und Monitoringberichte, Rohstoffstrategien oder Rohstoffsicherungskonzepte28 oder wirken daran mit. Die SGD und die BGR stehen in engem Austausch. Darüber hinaus nimmt die BGR in verschiedenen europäischen Projekten und Gremien teil (z. B. GSEU29) und kooperiert mit geologischen Diensten auf europäischer Ebene. Damit leisten die Behörden insgesamt einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Versorgung mit Rohstoffen in Deutschland.
Der heimische Rohstoffabbau braucht weiterhin einen verlässlichen Rechtsrahmen. Die Bundesregierung beabsichtigt, diesen Rechtsrahmen zu modernisieren. Dazu soll noch in dieser Legislaturperiode das Bundesberggesetz geändert werden. Ziele der Bundesregierung sind eine ökologische Ausrichtung der Rohstoffgewinnung und zugleich eine Erleichterung des Abbaus heimischer Rohstoffe.30
Die Einhaltung höchster Umwelt- und Sozialstandards kann zur Akzeptanz für die Rohstoffgewinnung beitragen. Eine sachgerechte und konstruktive Beteiligung von Interessengruppen31 ist insbesondere im Rohstoffsektor wichtig, da dieser mit erheblichen Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt verbunden ist. Daher ist aus Sicht der Bundesregierung der ständige, konstruktive Dialog mit der Bevölkerung essenziell. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer Rohstoffstrategie dafür ein, das Bewusstsein und das gesellschaftliche Verständnis für die Bedeutung heimischer Rohstoffproduktion auszubauen. Dies hat auch die Umsetzung von EITI in Deutschland zum Ziel. Die heimische Rohstoffindustrie setzt bereits zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der aufgeklärten, kritischen Diskussion um, u.a. durch Vermittlung schulischen Wissens,32 durch eine aktive, frühzeitige Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung bei neuen Projekten sowie freiwilligen Selbstverpflichtungen zur transparenten Offenlegung von Daten entlang der gesamten Wertschöpfungskette.33 Auch das Angebot außerschulischer Lernorte für Umweltbildung, z. B. in zertifizierten Geoparks und Geotopen34, kann einen Beitrag zum Verständnis der heimischen Rohstoffgewinnung leisten.
Darüber hinaus kann die Umsetzung weitgehend geschlossener Rohstoffkreisläufe und damit der vermehrte Einsatz von Sekundärrohstoffen aus dem Recycling die Resilienz der Rohstoffversorgung erhöhen. Um die Kreislaufwirtschaft zu fördern, müssen bestehende Hemmnisse identifiziert und abgebaut werden. Konkrete Handlungsoptionen für die Verbesserung des Recyclings spezifischer mineralischer Rohstoffströme wurden in einem zweijährigen Dialogprozess identifiziert und im Abschlussbericht der Dialogplattform Recyclingrohstoffe der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) 2023 veröffentlicht.35 Damit wird die Transformation der Rohstoffversorgung hin zu einer Kreislaufwirtschaft gefördert, die den Bedarf an Primärrohstoffen reduziert. Die EU-Kommission verfolgt mit dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft das Ziel, den Einsatz von Recyclingmaterial bis 2030 zu verdoppeln.36 Zusammen mit der Umstellung auf weniger rohstoffintensive Herstellungsprozesse und Produkte kann damit eine höhere Resilienz im Rohstoffsektor erreicht werden.
Mit Blick auf die geopolitischen Entwicklungen und die genannten Herausforderungen beim Import von Rohstoffen sieht die Bundesregierung zudem die Notwendigkeit, die Diversifizierung in den Lieferketten kritischer und strategischer Rohstoffe im Zusammenwirken mit den Unternehmen mittel- und langfristig zu erhöhen.37 Eine Diversifizierung von Rohstofflieferketten ist insbesondere dann notwendig, wenn eine hohe Marktkonzentration auf der Angebotsseite besteht (siehe Abschnitt II). Dies gilt sowohl für den Abbau bzw. die Rohstoffgewinnung als auch für die Weiterverarbeitung von Rohstoffen.
Um die potentiellen Rohstoffpreis- und Lieferrisiken besser abschätzen zu können, ist eine fundierte und aktuelle Wissensbasis über mögliche Nachfrageentwicklungen für Rohstoffe aus rohstoffintensiven und -sensiblen Zukunftstechnologien erforderlich. Die BGR und die dort angesiedelte DERA analysieren und bewerten laufend die internationalen Rohstoffmärkte für mineralische Rohstoffe, fossile Energierohstoffe sowie Recyclingrohstoffe und bieten ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot für die deutsche Wirtschaft, Politik und Gesellschaft an. Die DERA-Rohstoffliste 202338, eine Studie der Entwicklungen an internationalen Rohstoffmärkten, untersucht die Angebotskonzentration sowie das Länderrisiko der Produktion zahlreicher mineralischer Rohstoffe und deren Zwischenprodukte. Diese wird alle zwei Jahre aktualisiert. Bestandteil des DERA-Rohstoffmonitorings ist zudem das Projekt „Rohstoffe für Zukunftstechnologien“ mit der gleichnamigen Studie, die regelmäßig im Fünfjahresrhythmus aktualisiert wird. Die Studie „Rohstoffe für Zukunftstechnologien 2021“, die vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI und dem Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) im Auftrag der DERA erstellt wurde, schätzt den Rohstoffbedarf für 33 Zukunftstechnologien für das Jahr 2040 ab. Treiber für die ausgewählten Technologien sind Megatrends wie Dekarbonisierung und Digitalisierung.39 Der Preismonitor der DERA informiert die Öffentlichkeit monatlich über aktuelle Preisentwicklungen.40
Darüber hinaus arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) daran, die Kooperationen mit internationalen Partnerinnen und Partnern im Rohstoffbereich auszuweiten. Damit soll die Diversifizierung internationaler Rohstoffbezugsquellen befördert und die Kooperation mit denjenigen Ländern und Regionen ausgebaut werden, die als Wertepartnerinnen und -partner für die Bundesregierung gelten.41 Zum Tragen kommen hierbei sowohl bilaterale Rohstoffkooperationen (mit z. B. Chile, Australien und Kanada) als auch multilaterale Formate wie die Minerals Security Partnership (unter Beteiligung der USA, Japan, Kanada, Australien, Korea, Frankreich, Norwegen, Finnland, Schweden und der EU-KOM).
Die Diversifizierung der Rohstoffversorgung, die zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung beiträgt, sollte unter Einhaltung von hohen Nachhaltigkeitsstandards umgesetzt werden. Die Bundesregierung erwartet von allen international tätigen, deutschen Unternehmen unabhängig ihrer Größe, dass sie ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte entlang von Rohstoffwertschöpfungsketten nachkommen.42 Orientierungspunkte für die erforderliche unternehmerische Sorgfalt sind die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,43 die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen44 und die Dreigliedrige Grundsatzerklärung über Multinationale Unternehmen der ILO.45 Speziell für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie für die Beteiligung von Interessengruppen existieren zudem Leitfäden der OECD46 mit konkretisierenden Empfehlungen im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (siehe auch Beschäftigung und Soziales).
Die seit 1. Januar 2023 geltenden Pflichten nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) sind grundsätzlich auch auf den Import von Rohstoffen anwendbar. Dies gilt auch für im Inland ansässige, ausländische Zweigniederlassungen (siehe auch Beschäftigung und Soziales). Die Umsetzung des Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert47.
In insgesamt acht Ländern bzw. Regionen (Australien, Brasilien, Chile, China, westliches Afrika, Kanada, Peru, südliches Afrika) wurden zudem Kompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe an den jeweiligen Auslandshandelskammern errichtet. Diese beraten Unternehmen und führen vor Ort Dialoge mit staatlichen Stellen und Multiplikatoren des jeweiligen Bergbau- und Rohstoffsektors, um bezüglich der Anforderungen an Nachhaltigkeitsstandards entlang der gesamten Lieferkette zu sensibilisieren.

Versorgungssicherheit Erdgas und temporäre Eingriffe des Staates im Zuge der Energiekrise 2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat aufgrund der Erwartungen zur Versorgungssituation mit Erdgas am 30. März 2022 zunächst die Frühwarnstufe und am 23. Juni 2022 die Alarmstufe nach dem nationalen Notfallplan ausgerufen. Aufgrund der Verlängerung der VO (EU) 2022/1369 über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage bis zum 31. März 2024 und der grundsätzlich geänderten Versorgungssituation im Vergleich zu den vergangenen Jahren, bedarf es auf Bundesebene der Aufrechterhaltung notwendiger Maßnahmen und Verordnungen. Die Anwendbarkeit der Rechtsfolgen der Verordnungen ist dabei an die Aufrechterhaltung von Krisenstufen gebunden. So kann adäquat auf die Versorgungssituation, auch kurzfristig, reagiert werden sowie die Wiederbefüllung der Erdgasspeicher, insb. mit Blick auf die Versorgung im Winter 2023/24, unterstützt bzw. gewährleistet werden.
Zur konkreten Verhinderung einer Gasmangellage setzte die deutsche Bundesregierung mehrere Maßnahmen um. Dazu zählen die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, EnSikuMaV), befristet bis April 2023, und die Ver-ordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, EnSimiMaV), befristet bis Herbst 2024, zur Senkung des Erdgasverbrauchs von Industrie und Haushalten auf ein krisenadäquates Niveau. Verbunden wurde dies mit der öffentlichen Kampagne zum Energiesparen „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ – zwischen Juli 2022 und Juli 2023 wurden zw. sechs und 31 Prozent Erdgas je Monat eingespart. Die Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), u.a. zur Einführung von Füllstandsvorgaben für deutsche Erdgasspeicheranlagen, Anpassungen des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) zur besseren Kontrolle und potentiellen Übernahme von Unternehmen der kritischen Energieinfrastruktur sowie die Einführung des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz, LNGG) und dem darauf folgenden Bau von LNG-Infrastruktur und direktem Import von ersten LNG-Mengen an der deutschen Nord- und Ostseeküste im Dezember 2022/ Januar 2023 stabilisierten die Erdgasversorgung Deutschlands.
Darüber hinaus wurden zur Stabilisierung der deutschen Erdgasversorgung der Import von Erdgas aus Belgien, den Niederlanden und Norwegen erhöht sowie das Erfordernis zur Deodorierung von Erdgas aus Frankreich zur Einspeisung in das deutsche Erdgasnetz aufgehoben. Weitere Maßnahmen zur adäquaten Verhinderung einer schweren Gasmangellage umfassten
  • Einkauf von Flüssigerdgas: Das BMWK hat bereits im März 2022 über den Marktgebietsverantwortlichen Gas, Trading Hub Europe GmbH (THE), Erdgas beschaffen lassen. Der umgehende Erwerb von zusätzlichem Erdgas zur Aufrechterhaltung der Versorgungsicherheit war damals, als nach dem russischen Angriff auf die Ukraine eine Unterbrechung der russischen Erdgaslieferungen an Deutschland nicht mehr ausgeschlossen werden konnte, dringend notwendig. Dies war auch angesichts der geringen Füllstände in den deutschen Erdgasspeichern erforderlich, als Vorsorge für die Erdgasversorgung im Winter 2021/2022.
  • Sicherung der Liquidität der Akteure auf dem Markt für Gaseinkauf: Um das Funktionieren des Energiemarktes – und damit der Energieversorgung – sicherzustellen und besonders betroffenen Unternehmen angesichts der stark gestiegenen Erdgaspreise die notwendige Liquidität zu sichern, hat die Bundesregierung mit KfW-Krediten unterstützt.
    Zusätzlich hat die Bundesregierung, als Teil des Schutzschildes für vom Ukraine-Krieg betroffenen Unternehmen, ein neues Absicherungsinstrument geschaffen. Hierbei geht es um Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln. Sie müssen Sicherheitsleistungen (sog. Margins) finanzieren, die umso höher sind, je stärker die Preise steigen. Damit die Energiehändler genug Liquidität haben, stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel in Form von Kreditlinien der KfW bereit und sichert sie über eine Bundesgarantie ab.
  • Übernahme der Uniper SE und Sicherung der Versorgungssicherheit: Das Energielieferungsunternehmen Uniper SE bezog vor dem russischen Angriffskrieg ca. 2/3 seines eingekauften Gases von der zum russischen Gazprom Konzern gehörenden OOO Gazprom Export. Nach Beginn des russischen Angriffskrieges wurden Gasliefermengen zunächst reduziert und zwischenzeitlich gesamthaft eingestellt. Um ihren festen Lieferverpflichtungen ggü. Kunden nachzukommen, musste Uniper zu erheblichen Ersatzbeschaffungskosten Gas beschaffen. Dies führte zu erheblichen Verlusten aus Ersatzbeschaffung und einer daraus folgenden drohenden Insolvenz. Da Uniper für etwa 40% der deutschen Gasversorgung verantwortlich war (Stand Juli 2022) und zu deren Kundenkreis für die Gasbelieferung ca. 360 Stadtwerke gehörten, hätte eine Insolvenz schwerwiegende Implikationen für die Gasversorgung in Deutschland und der EU gehabt. Um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiterhin zu gewährleisten, erfolgte eine 99%ige Übernahme der Uniper SE. Nach der durch die Europäische Kommission erteilten beihilferechtlichen Genehmigung der Uniper-Stabilisierungsmaßnahme ist der Bund verpflichtet seine Anteile an Uniper bis 2028 auf maximal 25% plus eine Aktie zu reduzieren. Eine entsprechende Exit-Strategie des Bundes wird zum Ende des Jahres 2023 der Europäischen Kommission vorgelegt.
  • Befüllung des größten Gasspeichers Rehden sowie weiterer Gasspeicher durch die Verordnung zur Anpassung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherfüllstandsverordnung, GasSpFüllstV).
    Um ausreichende Füllstände von Gasspeichern in Deutschland sicherzustellen, wurde am 1. Juni 2022 die Verordnung zur Anpassung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherfüllstandsverordnung, GasSpFüllstV) erlassen, die am 2. Juni 2022 in Kraft getreten und aktuell (Stand: 25. August 2023) bis zum 31. März 2025 befristet ist, mit der Option auf Verlängerung. Die GasSpFüllstV ermöglicht es, Erdgasspeicheranlagen mit besonders niedrigen Ständen rechtzeitig aufzufüllen. Damit konnte auch Deutschlands größter Gasspeicher in Rehden, der vormals historisch niedrige Stände aufwies, befüllt werden. Die Einspeicherung erfolgt durch den Marktgebietsverantwortlichen Gas Trading Hub Europe GmbH (THE), der für diese Aufgabe Kreditlinien für die Einspeicherung erhielt.
    Der Gasspeicher in Rehden stand im Eigentum der Gazprom Germania GmbH, die im Verlauf des Jahres 2022 durch die Bundesregierung unter Treuhand gestellt und letztlich durch die Bundesregierung übernommen wurde (heute Securing Energy for Europe GmbH, SEFE). Anders als Speicher anderer Eigentümer wurde u.a. der Speicher in Rehden in den Jahren 2021/ 2022 nur in geringfügigem Maß befüllt. Erst durch die Aktivitäten der THE stiegen die Füllstände wieder.
  • Stabilisierung und Verstaatlichung der Gazprom Germania GmbH (nunmehr Securing Energy for Europe GmbH, SEFE): Um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat die Bundesregierung die SEFE im April 2022 mit Anordnung der Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur vor der Abwicklung durch die damaligen russischen Gesellschafter bewahrt. Als die SEFE anschließend durch Sanktionen von russischer Seite ins Straucheln geriet, wurde sie zunächst durch ein Darlehen der KfW und im November 2022 durch ihre Verstaatlichung vor der Insolvenz bewahrt. Mit diesem Vorgehen behält die Bundesregierung den Einfluss auf diesen Teil der kritischen Energieinfrastruktur und verhindert eine Gefährdung der Energiesicherheit. Die SEFE leistet durch die Beschaffung von Erdgas und Flüssiggas am Weltmarkt einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie arbeitet aktuell zudem an einer Strategie, damit in der Zukunft erneuerbare und dekarbonisierte Gase die fossilen Energieträger im Portfolio ersetzen können.
Zur Bewältigung der kritischen Versorgungssituation im Jahr 2022 und mit Blick auf die als kritisch erachteten Winter 2022/23 und 2023/24 wurden die in Deutschland umgesetzten Maßnahmen auf europäischer Ebene komplementiert mit der Verabschiedung mehrerer Gas-Notfallverordnungen durch die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission. Hierzu zählten im Wesentlichen die Verordnung (EU) 2022/1369 des Rates vom -5. August 2022 über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage (Gas-Einspar-VO), befristet bis zum 31. März 2024, die Verordnung (EU) 2022/2576 des Rates vom 19. Dezember 2022 über mehr Solidarität durch eine bessere Koordinierung der Gasbeschaffung, zuverlässige Preis-Referenzwerte und den grenzüberschreitenden Austausch von Gas (Gas-Notfall-VO), befristet bis zum 18. Dezember 2023, und die Anpassung der VO (EU) 2017/1938 bzgl. verpflichtender Füllstandsziele für Erdgasspeicher.
Die VO (EU) 2017/1938 als grundlegendes Dokument deutscher und europäischer Versorgungssicherheit mit Erdgas sieht ein umfassendes Instrumentarium vor, um den EU-Binnenmarkt für Erdgas zu stärken und ein adäquates Vorsorgeniveau für den Fall einer Versorgungskrise zu erreichen. Darauf aufbauend zeigte der Verlauf der Energie- und primär Erdgaskrise im Jahr 2022 die akute Handlungsfähigkeit zur Krisenbewältigung durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland zum einen durch die Anpassung relevanter krisenmitigierender deutscher und europäischer Normen. Zum anderen stärkte die Zusammenarbeit von Bundesbehörden, Bundesländern, BNetzA und Marktakteuren wie beispielsweise Fernleitungsnetzbetreibern und des deutschen Marktgebietsverantwortlichen Gas, Trading Hub Europe GmbH (THE), erheblich die Resilienz der deutschen Gasversorgung. Die Bewältigung dieser Versorgungskrise zeigte ganz praktisch, dass die sichere Erdgasversorgung in der EU in der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten, ihrer zuständigen Behörden und Gasversorgungsunternehmen und der Europäischen Kommission liegt, dass der deutsche Erdgasmarkt nur im infrastrukturellen Verbund mit EU-Nachbarstaaten und darüber hinaus zu betrachten ist und dass eine Versorgungskrise nur gemeinsam aufzulösen ist.

Deutschlands Rolle im internationalen Rohstoffmarkt

Im Rahmen der Rohstoffstrategie unterstützt die Bundesregierung Initiativen der Europäischen Kommission, die auf eine Wiederbelebung der primären Gewinnung von notwendigen metallischen Rohstoffen für Elektromobilität und Energiewende in Mitgliedsstaaten der EU abzielen48.
Durch Initiativen wie die Europäische Batterie-Allianz wurden bereits umfangreiche öffentliche und private Investitionen angestoßen, die Technologien, Fähigkeiten und Kompetenzen in den Bereichen Raffination und Metallurgie als entscheidenden Bestandteil der Wertschöpfungskette stärken. Die Bundesregierung hat sich engagiert und konstruktiv an der Erarbeitung der EU-Verordnung (2017/821) zu sogenannten Konfliktmineralen beteiligt und damit Regeln für eine unternehmerische Verantwortung festgeschrieben (siehe auch Beschäftigung und Soziales „Unternehmerische Verantwortung“). Die Europäische Rohstoffallianz (ERMA)49 unterstützt Projekte, die der europäischen Versorgung mit kritischen und strategischen Rohstoffen dienen.
Der Zugang zu Ressourcen ist von strategischer Bedeutung für das Ziel Europas, den Green Deal zu verwirklichen und die Nachhaltigkeit bei der Rohstoffgewinnung zu gewährleisten. Der Critical Raw Materials Act (CRMA) der EU hat das Ziel, die Versorgungssicherheit der EU bei kritischen Rohstoffen zu erhöhen und alle Stufen der europäischen Wertschöpfungsketten für kritische Rohstoffe zu stärken. Die multilaterale Initiative Mineral Security Partnership (MSP)50, die auch von der Bundesregierung unterstützt wird, dient ebenfalls der Stärkung kritischer Rohstoffversorgungsketten. Der CRMA und die MSP Initiative zielen zudem darauf ab, dass kritische Minerale (Rohstoffe) auf eine Art und Weise produziert, verarbeitet und recycelt werden, dass diese die Länder dabei unterstützt, das volle wirtschaftliche Entwicklungspotenzial ihrer mineralischen Ressourcen auszuschöpfen.
Die Bundesregierung unterstützt die „Initiative für Transparenz im rohstoffgewinnenden Sektor“ (Extractive Industries Transparency Initiative – EITI), die der Erhöhung von Transparenz im Rohstoffsektor dient, damit Einnahmen im Rohstoffsektor in den Staatshaushalt der jeweiligen Länder fließen.51 Auch wenn China und andere EITI nicht umsetzende Länder den größten Teil der kritischen Rohstoffe produzieren, dokumentiert der EITI Bericht Mission critical52 aus dem Jahr 2022 weltweite Produzenten und mögliche Produzenten von „kritischen Rohstoffen“, die den EITI-Standard bereits umsetzen. Einen Überblick über die Produktion von wichtigen Rohstoffen für die Umsetzung treibhausgasneutraler Technologien (Lithium, Kobalt, Nickel, Kupfer und Seltene Erden) in Ländern, die die EITI umsetzen, gibt der EITI-Bericht Strengthening governance of critical minerals53 aus dem Jahr 2022.
Die Lücken in den Kapazitäten der EU für Gewinnung, Raffination, Verarbeitung, Recycling (z. B. für Lithium oder Seltene Erden) und in der Kreislaufwirtschaft machen die hohen und z. T. kritischen Abhängigkeiten bei der Versorgung mit Rohstoffen besonders deutlich. Ziel muss es sein, die kritischen Abhängigkeiten abzubauen. Für eine erfolgreiche Umsetzung bedarf es dazu auf den verschiedenen internationalen Ebenen wie auch in Deutschland eines Umdenkens in der Industrie- und Innovationspolitik. Dies umfasst insbesondere die gezielte Förderung von materialeffizienten Ansätzen zur absoluten Reduzierung des Rohstoffeinsatzes in der industriellen Produktion (bspw. Leichtbau unter Berücksichtigung der Rezyklierbarkeit), von Ökodesign-Ansätzen (bspw. Verbesserung der Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten) sowie von Ansätzen zur Substitution nicht erneuerbarer, knapper oder kritischer Rohstoffe. Dort, wo Recycling zumindest kurz- bis mittelfristig die Versorgungssicherheit nicht erhöhen kann, müssen Importe diversifiziert und heimische Förderung gestärkt werden. Die richtigen ökonomischen und ökologischen Anreize müssen gesetzt werden, um auch zukünftig unsere Rohstoffversorgung verantwortungsvoll und sicher gestalten zu können.

1 Vgl. Rohstoffstrategie der Bundesregierung: Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung Deutschlands mit nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen (2020). URL (Stand: August 2022): https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/rohstoffstrategie-bundesregierung.html (Abruf am 1. Februar 2024)

2 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2023): Deutschland – Rohstoffsituation 2022. – 210 S.; Hannover. URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Downloads/rohsit-2022.html (Abruf am 1. Februar 2024).

3 Vgl. Die rohstoffgewinnende Industrie in Deutschland

4 Ebd.

5 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2023): Deutschland – Rohstoffsituation 2022. – 210 S.; Hannover (S.402). URL: https://www.bgr.bund.de/rohstoffsituationsbericht-2022 (Abruf am 1. Februar 2024).

6 Statistik der Kohlenwirtschaft e.V. (2023): Braunkohle im Überblick. URL: https://kohlenstatistik.de/wp-content/uploads/2022/03/Braunkohle-im-Ueberblick.xlsx (Abruf am 1. Februar 2024).

7 Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (2023): Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2022 56 S.; Hannover (S. 19). URL: https://nibis.lbeg.de/DOI/dateien/GB_49_2023_Text_7_web.pdf (Abruf am 1. Februar 2024); AG Energiebilanzen e.V. (2024). URL: https://ag-energiebilanzen.de/ (Abruf am 1. Februar 2024).

8 BGR – Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2023): Deutschland – Rohstoffsituation 2022. – 2010 S.; Hannover, S. 10, Abb. 1.2: Rohstoffproduktion in Deutschland im Jahr 2022; URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Downloads/rohsit-2022.pdf (Abruf am 19. Januar 2024).

9 Ebd. (S.20).

10 Vgl. Kreislaufwirtschaft, insbesondere Recycling

11 DERA – Deutsche Rohstoffagentur (2024): Recyclingatlas. URL: https://www.deutsche-rohstoffagentur.de/DERA/DE/Laufende-Projekte/Recyclingrohstoffe/Recyclingatlas%20f%C3%BCr%20die%20Metallerzeugung/recyclingsituation_node.html (Abruf am 1. Februar 2024).

12 BMWK (2023): Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Wege zu einer nachhaltigen und resilienten Rohstoffversorgung – 11 S.; Berlin (S. 7) ); URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-nachhaltige-und-resiliente-rohstoffversorgung.html (Abruf am 1. Februar 2024).

13 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2023): Deutschland – Rohstoffsituation 2022. – 210 S; Hannover, S. 19, Abb.: 1.9; URL: https://www.bgr.bund.de/rohstoffsituationsbericht-2022 (Abruf am 1. Februar 2024).

14 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2023): Deutschland – Rohstoffsituation 2022. –210 S.; S. 19, Abb.1.9. URL: https://www.bgr.bund.de/rohstoffsituationsbericht-2022 (Abruf am 1. Februar 2024).

15 DERA – Deutsche Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2023): DERA-Rohstoffliste 2023. – DERA Rohstoffinformationen 56: 122 S., Berlin; URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/Produkte/Downloads/DERA_Rohstoffinformationen/rohstoffinformationen-56.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Abruf am 1. Februar 2024)

16 European Commission (2023), Establishing a framework for ensuring a secure and sustainable supply of critical raw materials and amending Regulations (EU) 168/2013, (EU) 2018/858, 2018/1724 and (EU) 2019/1020; URL: https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:903d35cc-c4a2-11ed-a05c-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_2&format=PDF (Abruf am 1. Februar 2024). (Abruf am 19. April 2023).

17 DERA – Deutsche Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2023): DERA-Rohstoffliste 2023. – DERA Rohstoffinformationen 56: 122 S., Berlin; URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/Produkte/Downloads/DERA_Rohstoffinformationen/rohstoffinformationen-56.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Abruf am 1. Februar 2024).

18 Die Bundesregierung (2023): Historischer Beschluss bei der 28. Weltklimakonferenz – Anfang vom Ende des fossilen Zeitalters; URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cop-28-2246298 (Abruf am 1. Februar 2024).

19 BMWK (2023): Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Wege zu einer nachhaltigen und resilienten Rohstoffversorgung – 11 S.; Berlin (S. 1) ); URL: BMWK – Eckpunktepapier: Wege zu einer nachhaltigen und resilienten Rohstoffversorgung (Abruf am 1. Februar 2024).

20 Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND FDP (2021–2025): Mehr Fortschritt wagen Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit (S. 34, 42)

21 DERA – Deutsche Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2023); _DERA-Rohstoffliste 2023. – DERA Rohstoffinformationen 56: 122, Berlin; https://www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/Produkte/Downloads/DERA_Rohstoffinformationen/rohstoffinformationen-56.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Abruf am 1. Februar 2024).

22 BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2023): Industriepolitik in der Zeitenwende – Industriestandort sichern, Wohlstand erneuern, Wirtschaftssicherheit stärken; URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/industriepolitik-in-der-zeitenwende.pdf?__blob=publicationFile&v=12 (Abruf am 1. Februar).

23 Vgl. weitere Ausführungen: Beschäftigung und Soziales „Unternehmerische Verantwortung“.

24 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2022): Deutschland – Rohstoffsituation 2021. – 162 S.; (S. 70).

25 Mancini L., Vidal Legaz B., Vizzarri M., Wittmer D., Grassi G., Pennington D. Mapping the Role of Raw Materials in Sustainable Development Goals. A preliminary analysis of links, monitoring indicators, and related policy initiatives. EUR 29595 EN, Publications Office of the European Union, Luxembourg, 2019. ISBN 978-92-76-08385-6, doi:10.2760/026725, JRC112892 (S. 60).

26 Resilienz ist die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Systems (hier die rohstoffverarbeitende Industrie) bei Störungen (z. B. in den Lieferketten).

27 Rohstoffstrategie der Bundesregierung: Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung Deutschlands mit nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen (2020). URL (Stand: August 2022): https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/rohstoffstrategie-bundesregierung.html (Abruf am 1. Februar 2024).

28 ESG steht für steht für Umwelt (Environment), Soziales (Social) sowie Aufsichtsstrukturen (Governance).

29 BMWK (2023): Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Wege zu einer nachhaltigen und resilienten Rohstoffversorgung – 11 S.; Berlin (S. 10f)); URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-nachhaltige-und-resiliente-rohstoffversorgung.html (Abruf am 1. Februar 2024).

30 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie und Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt z.B. veröffentlichen dazu auf den jeweiligen Webseiten: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/41292, https://www.hlnug.de/themen/geologie/rohstoffe/rohstoffsicherung, https://izg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/LaGB/rohstoffe/doc/RohstoffberichtSachsen-Anhalt2022.pdf (Abruf am 1. Februar 2024)

31 GSEU – Geological Service for Europe. URL: https://www.geologicalservice.eu/ (Abruf am 19.01.2024)

32 Siehe Fußnote Nr. 27 BMWK (2023; S. 8).

33 OECD (2017), OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur konstruktiven Stakeholderbeteiligung im Rohstoffsektor, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/9789264285026-de (Abruf am 1. Februar 2024).

34 Beispiele umfassen Tage der Offenen Tür, Sponsoring u. a. von Sportvereinen, Beteiligung der Öffentlichkeit bei Erweiterungen, Bürgerdialoge vor Ort sowie Lehrmaterialien wie GeoKoffer, Naturstein- und Sand/Kiesfibel, Kalkmuseum – Faszination Kalk und Rohstoffgewinnung & Biodiversität.

35 Siehe auch Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) (2021). URL: https://www.bveg.de/umwelt-sicherheit/gutes-foerdern/transparenz- foerdern/ bzw. https://www.bveg.de/der-verband/organisation/selbstverpflichtung/ (Abruf am 1. Februar 2024).

36 Arbeitsgemeinschaft deutscher Geoparks (AdG) (2024): Geoparks in Deutschland. URL: https://www.geoparks-in-deutschland.de/(Abruf am 1. Februar 2024).

37 BMWK (2024): Publikationen der Dialogplattform Recyclingrohstoffe; URL: https://www.recyclingrohstoffe-dialog.de/Recyclingrohstoffe/DE/Publikationen/publikationen_node.html (Abruf am 1. Februar 2024).

38 Europäische Kommission (2020): Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft für ein sauberes und wettbewerbsfähiges Europa; URL: https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:9903b325-6388-11ea-b735-01aa75ed71a1.0016.02/DOC_1&format=PDF (Abruf am 1. Februar 2024).

39 BMWK (2023): Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Wege zu einer nachhaltigen und resilienten Rohstoffversorgung – 11 S.; Berlin (S. 7); URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-nachhaltige-und-resiliente-rohstoffversorgung.html (Abruf am 1. Februar 2024); BMWK (2023): Industriepolitik in der Zeitenwende – Industriestandort sichern, Wohlstand erneuern, Wirtschaftssicherheit stärken; URL https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/industriepolitik-in-der-zeitenwende.pdf?__blob=publicationFile&v=16 (Abruf am 1. Februar 2024).

40 DERA – Deutsche Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2023): DERA-Rohstoffliste 2023. – DERA Rohstoffinformationen 56: 122 S., Berlin; URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/Produkte/Downloads/DERA_Rohstoffinformationen/rohstoffinformationen-56.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Abruf am 1. Februar 2024).

41 Marscheider-Weidemann, F.; Langkau, S.; Baur, S.-J.; Billaud, M.; Deubzer, O.; Eberling, E.; Erdmann, L.; Haendel, M.; Krail, M.; Loibl, A.; Maisel, F.; Marwede, M.; Neef, C.; Neuwirth, M.; Rostek, L.; Rückschloss, J.; Shirinzadeh, S.; Stijepic, D.; Tercero Espinoza, L.; Tippner, M. (2021): Rohstoffe für Zukunftstechnologien 2021. – DERA Rohstoffinformationen 50: 366 S., Berlin. URL: https://www.deutsche-rohstoffagentur.de/DERA/ DE/Laufende-Projekte/Rohstoffwirtschaft/Zukunftstechnologien/lp-zukunftstechnologien_node.html (Abruf am 1. 2024).

42 DERA – Deutsche Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe: https://www.deutsche-rohstoffagentur.de/DERA/DE/ Produkte/Rohstoffpreise/Preismonitor/preismonitor_node.html (Abruf am 1. Februar 2024).

43 BMWK (2023): Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Wege zu einer nachhaltigen und resilienten Rohstoffversorgung – 11 S.; Berlin (S. 9)); URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-nachhaltige-und-resiliente-rohstoffversorgung.html (Abruf am 1. Februar 2024).

44 Vgl. weitere Ausführungen: Beschäftigung und Soziales „Unternehmerische Verantwortung“.

45 UN (Vereinte Nationen) (2020). URL: https://www.globalcompact.de/migrated_files/wAssets/docs/Menschenrechte/Publikationen/leitprinzipien_fuer_wirt- schaft_und_menschenrechte.pdf (Abruf am 1. Februar 2024).

46 OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; 2011). URL: http://mneguidelines.oecd.org/48808708.pdf (Abruf am 1. Februar 2024).

47 ILO – International Labour Organization (2022): Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik. URL: https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/—ed_emp/—emp_ent/documents/publi- cation/wcms_579897.pdf (Abruf am 1. Februar 2024).

48 OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (2019), abrufbar unter https://doi.org/10.1787/3d21faa0-de; OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur konstruktiven Stakeholderbeteiligung im Rohstoffsektor (2017), abrufbar unter https://doi.org/10.1787/9789264285026-de (Abruf am 1. Februar 2024).

49 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (2024). URL: https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html (Abruf am 1. Februar 2024).

50 Rohstoffstrategie der Bundesregierung: Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung Deutschlands mit nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen (2020). URL (Stand: August 2022): https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/rohstoffstrategie-bundesregierung.html (S. 16) (Abruf am 1. Februar 2024).

51 European Raw Materials Alliance (ERMA). URL: https://erma.eu/ (Abruf am 1.Februar 2024).

52 Minerals Security Partnership (MSP). URL: https://www.state.gov/minerals-security-partnership/ (Abruf am 1. Februar 2024).

53 Rohstoffstrategie der Bundesregierung: Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung Deutschlands mit nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen (2020). URL (Stand: August 2022): https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/rohstoffstrategie-bundesregierung.html (bspw. S. 23) (Abruf am 1. Februar 2024).

54 Kathryn Sturman, Julia Loginova, Sandy Worden, Joshua Matanzima and Andrea Arratia-Solar (2022): Mission critical Strengthening governance of mineral value chains for the energy transition.

55 EITI (2022), Making the grade: Strengthening the governance of critical minerals. URL: https://eiti.org/documents/strengthening-governance-critical- minerals (Abruf am 1. Februar 2024)

Glossar

Der oberirdische Abbau von nichtenergetischen, grundeigenen Rohstoffen im Rahmen von Trockengrabungen wird in Bayern und Nordrhein-Westfalen auf Landesebene durch die vorhandenen Abgrabungsgesetze (AbgrG) bestimmt. Für die Abgrabung von Festgesteinen (Kalkstein, Basalt etc.) in Steinbrüchen, in denen nicht gesprengt wird, gilt das AbgrG für Förderstätten mit einer Fläche von bis zu 10 Hektar. Für den Fall, dass diese Größenordnung überschritten wird oder sich nach Beendigung der Abbautätigkeiten Gewässer bilden werden, kommen wiederum das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Tragen. In den anderen Bundesländern ist diese Art der Rohstoffförderung in den jeweiligen Landesbauordnungen oder Landesnaturschutzgesetzen geregelt.

Im Allgemeinen besitzt das AbgrG für solche Rohstoffe Gültigkeit, deren Abbau nicht unmittelbar dem Bergrecht bzw. den Bergbehörden unterliegen. Hierunter fallen insbesondere Kies, Sand, Ton, Lehm, Kalkstein, Dolomit, sonstige Gesteine, Moorschlamm und Ton. Jedoch kann für bestimmte Rohstoffe, wie z. B. Quarzkies, die Zuständigkeit zwischen AbgrG oder Bergrecht fallabhängig variieren. In jedem Fall muss die angerufene Behörde ihre eigene Zuständigkeit stets selbst überprüfen. Vom AbgrG miteingeschlossen ist auch die Oberflächennutzung sowie deren anschließende Wiedernutzbarmachung.

In den Bundesländern, in denen die Gesetzgebung kein Abgrabungsgesetz vorsieht und das Landesnaturschutzgesetz nicht für den Abbau von nichtenergetischen, grundeigenen Rohstoffen im Rahmen von Trockengrabungen zum Tragen kommt, fällt diese Art der Rohstoffförderung in den Geltungsbereich der entsprechenden Landesbauordnungen.

Zudem bestehen rechtliche Abgrenzungen: Die Landesbauordnungen gelten für die Abgrabung von Festgesteinen (Kalkstein, Basalt etc.) in Steinbrüchen mit einer Fläche von bis zu 10 Hektar, in denen nicht gesprengt wird. Für den Fall, dass diese Größenordnung überschritten wird oder sich nach Beendigung der Abbautätigkeiten Gewässer bilden werden, kommen wiederum das BImSchG bzw. WHG zum Tragen.

Grundsätzlich sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) ein Verbot staatlicher Beihilfen vor. Allerdings gilt dieses Beihilfeverbot nicht ausnahmslos. Beihilfen, die mit dem Binnenmarkt vereinbar sind, kann die Europäische Kommission genehmigen. So können beispielsweise Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Regionalförderung, der Energie- und Umweltpolitik oder im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich unter bestimmten Voraussetzungen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden.

Die Mitgliedstaaten haben entschieden, dass die Kontrolle über staatliche Beihilfen grds. in der Zuständigkeit der Europäischen Kommission liegt („Hüterin der Verträge“), was dieser grundsätzlich das Recht gibt, auch in Politikbereichen, in denen sie keine sachliche Zuständigkeit hat (zum Beispiel in der Steuer- oder der Beschäftigungspolitik), die Beihilfekontrolle auszuüben. Daher müssen geplante beihilferelevante Maßnahmen in der Regel bei der Europäischen Kommission angezeigt oder sogar förmlich angemeldet („notifiziert“) und ggf. von ihr genehmigt werden 1 .

 

1 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2024): Beihilfenkontrollpolitik. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Euro-pa/beihilfenkontrollpolitik.html (Abruf am 24. Januar 2024)

Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren dient der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans bei Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedürfen (§§ 52 Abs. 2 a i. V. m. 57 a BBergG).

Als Beschäftigungswirkung werden Einflüsse auf die Beschäftigung (d. h. Anzahl der Arbeitsplätze) ausgehend von einem Sektor oder einer Investition bezeichnet. Direkte (Beschäftigungs-) Effekte (z. B. Angestellte im rohstoffgewinnenden Sektor) werden genauso einbezogen wie indirekte (Beschäftigungs-) Effekte (z. B. Angestellte in vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungsstufen, wie Hersteller von Vorprodukten zur Rohstoffgewinnung o. ä.).

Braunkohlereviere sind bestimmte geographisch eingegrenzte Bezirke, welche einer Bergbehörde unterstellt sind. Die vom Strukturstärkungsgesetz unterstützten Braunkohlereviere in Deutschland sind: Lausitzer Revier (Bundesländer: Brandenburg/Sachsen), Mitteldeutsches Revier (Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen), Rheinisches Revier (Nordrhein-Westfalen), Helmstedter Revier (Niedersachsen).

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen (Wertschöpfung) in einer bestimmten Periode (Quartal, Jahr). Das statistische Bundesamt berechnet das BIP folgendermaßen: Produktionswert minus Vorleistungen ist gleich die Bruttowertschöpfung; zuzüglich Gütersteuern und abzüglich der Subventionen ergibt das BIP2 .

2 Statistisches Bundesamt – DESTATIS (2024): Bruttoinlandsprodukt (BIP). URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Methoden/bip.html (Abruf am 24. Januar 2024).

Die Bruttowertschöpfung wird durch Abzug der Vorleistungen von den Produktionswerten errechnet; sie umfasst also nur den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert. Die Bruttowertschöpfung ist bewertet zu Herstellungspreisen, das heißt ohne die auf die Güter zu zahlenden Steuern (Gütersteuern), aber einschließlich der empfangenen Gütersubventionen.

Beim Übergang von der Bruttowertschöpfung (zu Herstellungspreisen) zum Bruttoinlandsprodukt sind die Nettogütersteuern (Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen) global hinzuzufügen, um zu einer Bewertung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen zu gelangen.3

3 Statistisches Bundesamt – DESTATIS (2024): Bruttowertschöpfung. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Glossar/bruttowertschoepfung.html (Abruf am 24. Januar 2024).

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das bedeutendste und in der Praxis relevanteste Gesetz des Umweltrechts. Es stellt die Genehmigungsgrundlage für Industrie- und Gewerbeanlagen dar. In der rohstofffördernden Industrie sind Steinbrüche zum Abbau von Steinen und Erden genehmigungspflichtig. Nach § 1 Nr. 3 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) müssen Halden ab 10 Hektareine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchlaufen. Die Zuständigkeit für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird in den Landesimmissionsschutzgesetzen näher bestimmt. Mit dem Verwaltungsvollzug sind die Länder beauftragt. Im Regelfall ist das jeweilige Landesumweltministerium als oberste Immissionsschutzbehörde des Landes zuständig. Nachgeordnete Behörden sind die Regierungspräsidien, Kreis- und untere Verwaltungsbehörden. Die sachliche Zuständigkeit liegt in der Regel bei den unteren Verwaltungsbehörden.

Ein Zertifikat ist im Umweltrecht ein verbrieftes Recht, in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Menge eines Schadstoffes zu emittieren. CO2-Zertifikate sind an den Energiebörsen handelbar, wodurch das CO2-Emissionsrecht einen Marktpreis bekommt. Indem immer weniger Zertifikate ausgegeben werden, sollen die Unternehmen einen Anreiz erhalten, in klimafreundliche Techniken zu investieren. Wobei der überwiegende Teil der Emissionszertifikate nicht mehr kostenlos vergeben, sondern versteigert wird. Bis 2030 verringert sich das Cap um 62 Prozent im Vergleich zu 2005. Die Erlöse aus der Versteigerung fließen zu mehr als 90 Prozent in den Klimaschutz.4

4 Umweltbundesamt (2023). Der Europäische Emissionshandel. URL: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/der-europaeische-emissionshandel (Abruf am 24.01.2024).

Der EITI Standard sieht eine jährliche Berichtspflicht für EITI Länder vor. Dieser EITI Bericht umfasst zwei Hauptteile:

  • Der Kontextbericht enthält Informationen, die der breiten Öffentlichkeit einen Überblick über die Funktionsweisen des nationalen Rohstoffsektors geben. Darin werden Fragen beantwortet, wie: Welche Rohstoffe werden in welcher Menge abgebaut? Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen? Welche Einnahmen erzielt der Staat? Wie viele Rohstoffe werden exportiert? Welchen Beitrag leistet der Rohstoffsektor zur Volkswirtschaft?
  • Im zweiten Teil des Berichts gleicht ein unabhängiger Verwalter die wichtigsten Zahlungen von rohstofffördernden Unternehmen mit den korrespondierenden Einnahmen der staatlichen Stellen ab. Hierzu legen die Unternehmen ihre Zahlungen und die zuständigen Finanzbehörden ihre Einnahmen offen.

2018 veröffentlichte die MSG den ersten D-EITI Bericht. Dieser enthält neben den beiden Hauptteilen auch Sonderthemen: Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in die Natur, Rückstellungen und Sicherheitsleistungen sowie Wasserentnahme zur Rohstoffförderung und erneuerbare Energien. Die Sonderthemen gehen über den internationalen EITI Standard hinaus und erhöhen so die Relevanz von EITI in Deutschland. Im zweiten D-EITI Bericht wurden die innovativen Themen erweitert und um die Bereiche Beschäftigung und Soziales und Recycling ergänzt. Im vierten Bericht wurden die Themen durch ein Kapitel zu Auswirkungen der Energiewende und des Strukturwandels auf die Rohstoffförderung in Deutschland ergänzt. Im fünften Bericht erarbeitete die MSG mit Blick auf die geopolitische Lage und die wirtschaftlichen Herausforderungen ein weiteres Kapitel zum Thema Der Beitrag der heimischen Rohstoffgewinnung zur Versorgungssicherheit unter Einbeziehung der Rolle Deutschlands im internationalen Rohstoffmarkt zu erarbeiten. Seit dem dritten D-EITI Bericht wird aufgrund eines von der D-EITI durchgeführten Pilotprojekts anstelle des Zahlungsabgleichs ein Kapitel zu den seitens der Unternehmen offengelegten Zahlungsströme mit einer alternativen Qualitätssicherung dieser Zahlungen inkludiert. Das Pilotprojekt wurde im vierten und fünften D-EITI Bericht modifiziert und wird im vorliegenden sechsten D-EITI Bericht fortgeführt (siehe Kacheln zu Zahlungsströme und Qualitätssicherung).

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG), das im Oktober 2015 in Kraft trat, setzt die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte der Europäischen Union (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht um. Das Gesetz gibt drei Ziele zur Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten vor:

  • In den Jahren von 2016 bis 2018 mussten mindestens 45 % des gemittelten Gesamtgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte gesammelt werden (Mindestsammelquote). In dieser Quote sind nicht nur Altgeräte aus privaten Haushalten (business to customer; b2c-Geräte), sondern auch von gewerblichen Quellen (business to business; b2b-Geräte) wie Firmen und Behörden (so genannte „andere Quellen als private Haushalte“), enthalten. Seit 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %.
  • Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 75 bis 85 % zu verwerten (Verwertungsquoten). Die Verwertung umfasst dabei die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die (insbesondere energetische) Verwertung.
  • Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 55 bis 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten oder zu recyceln (Quoten für Vorbereitung zur Wiederverwendung + Recycling).

Die Bezugsmenge für die Verwertungs- und Recyclingquoten ist laut Art. 11 Abs. 2 der WEEE-RL (Gültigkeit 15.08.2015) die gesamte Sammelmenge je Gerätekategorie, während in den Jahren davor die damals so genannte Wiederverwendung ganzer Geräte nicht in die Bezugsmenge einbezogen wurde.5

5 Umweltbundesamt (2022): Elektro- und Elektronikaltgeräte. URL: https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsor-gung-ausgewaehlter-abfallarten/elektro-elektronikaltgeraete#sammlung-und-verwertung-von-elektro-und-elektronikaltgeraten-drei-kennzahlen-zahlen (Abruf am 24. Januar 2022).

In Deutschland ist die Sozialversicherung eine Mischform aus Versicherung (Finanzierung durch Beiträge), Versorgung (Ausgleich nach sozialen Gesichtspunkten) und Fürsorge (Leistungen zur Rehabilitation). Die soziale Sicherung besteht aus fünf Säulen: 1.) Krankenversicherung; (2.) Unfallversicherung; (3.) Rentenversicherung; (4.) Arbeitslosenversicherung; (5.) Pflegeversicherung.

Am weitgehendsten ist die unternehmerische Mitbestimmung im Bergbau (Montan-Mitbestimmung; MontanMitbestG, MontanMitbestGErgG): Hier sind die Aufsichtsräte durch Arbeitgeber/innen- und Arbeitnehmer/innenvertreter/innen gleichgewichtig (paritätisch) besetzt. Darüber hinaus ist die Bestimmung des/der Arbeitsdirektors/in, der/die als gleichberechtigtes Mitglied der Geschäftsführung für Personal- und Sozialangelegenheiten zuständig ist, von der Zustimmung der Mehrheit der Arbeitnehmer/innenvertreter/innen im Aufsichtsrat abhängig.

In der Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) der D-EITI sind Akteure aus Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vertreten. Sie werden von der Bundesregierung für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren berufen. Aufgabe der MSG ist die Steuerung und Kontrolle der Umsetzung von D-EITI. Dazu gehören unter anderem die Festlegung von Inhalten der Berichterstattung sowie die regelmäßige Erstellung und Abnahme von Arbeitsplänen und Fortschrittsberichten zur Umsetzung der D-EITI. Die Mitglieder der deutschen MSG finden sie auf der D-EITI Website

Primärrohstoffe sind abgesehen von ihrer Gewinnung unbearbeitete Rohstoffe, beispielsweise Frischholzfasern für die Papierherstellung, die aus gefällten Bäumen gewonnen wurden. Sekundärrohstoffe hingegen werden durch Recycling gewonnen, etwa Zellulosefasern aus Altpapier. Aufgrund begrenzter natürlicher Ressourcen ist es unvermeidlich, den Verbrauch von Primärrohstoffen zu reduzieren. Eine Möglichkeit hierfür besteht in der Substitution durch Sekundärrohstoffe.

Je nach Beschaffenheit, technischem Verfahren und Aufwand können verschiedene Rohstoffe unterschiedlich oft wieder zu Sekundärrohstoffen aufbereitet werden. Dabei kann die Zerkleinerung und Trennung verschiedener Bestandteile, z. B. bei Verbundwerkstoffen, erhebliche Mengen Energie erfordern. Unter Umständen ist die Gewinnung von Primärrohstoffen dann wirtschaftlich günstiger als das Recycling. Durch neue bzw. verbesserte Recycling-Verfahren und kreislauf- freundlich konzipierte Produkte kann dieses Verhältnis zu Gunsten des Recyclings verschoben werden. Zudem können steuerliche Anreize, etwa durch eine Besteuerung von Primärrohstoffen, den Anteil recycelter Rohstoffe erhöhen.

Die Recyclingquote (errechnet nach dem Gewichtsanteil der gesammelten Abfälle, die in eine Recyclinganlage eingebracht werden) unterscheidet sich von der Rezyklat-Einsatzquote (Anteil der recycelten Materialien, die wieder in der Produktion eingesetzt werden). Siehe auch „Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG“.
Siehe „Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG“.

Die Sozialpartnerschaft spielt in Deutschland eine herausragende Rolle. Auf den unterschiedlichsten Ebenen findet das gestaltende Miteinander zwischen Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften mit dem Ziel statt, Interessengegensätze durch Konsenspolitik zu lösen. Zum Beispiel auf betrieblicher Ebene, wo eine Beteiligung der Arbeitnehmer/innen in betrieblichen Angelegenheiten über die von ihnen gewählten Betriebsräte stattfindet. Auf Unternehmensebene sind ab einer bestimmten Unternehmensgröße Arbeitnehmer/innen in den Aufsichtsorganen vertreten. Daneben arbeiten die Sozialpartner/innen auf unterschiedlichsten regionalen Ebenen, auf Bundesebene, aber auch in Europa ständig zusammen – in Form gemeinsamer Positionierungen, Initiativen, Aktionen oder des sozialen Dialogs. Sie widmen sich den grundlegenden Orientierungsfragen der Menschen und beteiligen sich an Werte- und Systemdebatten.

Unter stofflicher Verwertung (Recycling) ist gem. § 3 Absatz 25 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) jedes Verwertungsverfahren zu verstehen, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung. Die energetische Verwertung meint hingegen die thermische Verwertung von Abfällen durch Verbrennung. Eine Verbrennung von Abfällen ohne Auskopplung von Energie stellt dagegen eine Beseitigung dar.

Es gibt sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene unterschiedliche Definitionen und methodische Ansätze zur Frage, was Subvention sind und wie sie berechnet werden. Entsprechend der Definition des Subventionsberichts der Bundesregierung werden hier direkt budgetrelevante Subventionen des Bundes für private Unternehmen und Wirtschaftszweige (d. h. Finanzhilfen als Geldleistungen sowie Steuervergünstigungen als spezielle steuerliche Ausnahmeregelungen) erfasst. Subventionen der föderalen Ebene können über die Subventionsberichte der Bundesländer eingesehen werden (siehe hierzu Anlage 5 des Subventionsberichtes der Bundesregierung).

Jede Person hat nach dem Umweltinformationsrecht freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen. Bund und Länder haben dazu Regelungen erlassen, die die völkerrechtlichen Vorgaben (“erste Säule” der Aarhus-Konvention) sowie die der Europäischen Union umsetzen.

Zu unterscheiden ist zwischen dem Umweltinformationsgesetz (UIG), welches den Zugang zu Umweltinformationen auf Bundesebene regelt, und den Umweltinformationsgesetzen der Bundesländer, die für informationspflichtige Stellen in den Ländern gelten. Auf andere amtliche Informationen bei Bundesbehörden ist das allgemeine Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anwendbar.

9 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (2024): Umweltinformationsgesetz. URL: https://www.bmuv.de/themen/umweltinformation/umweltinformationsgesetz (Abruf am 24. Januar 2024).

Für den jährlichen D-EITI Bericht gleicht der Unabhängige Verwalter die wichtigsten Zahlungen von rohstofffördernden Unternehmen mit den korrespondierenden Einnahmen der staatlichen Stellen ab. Hierzu legen die Unternehmen ihre Zahlungen und die zuständigen Finanzbehörden ihre Einnahmen offen.

Der Auftrag für die Erstellung des Zahlungsabgleiches wird nach entsprechendem Vergaberecht ausgeschrieben. Somit kann der Unabhängige Verwalter jährlich wechseln. Er hat hauptsächlich zwei Aufgaben: Zum einen ist er dafür zuständig, die Zahlen der betroffenen Unternehmen und Regierungsstellen zusammenzustellen und etwaigen Abweichungen auf den Grund zu gehen. Diese Abweichungen und ihre Gründe stellt der Unabhängige Verwalter im EITI Bericht dar. Zum anderen unterstützt er die MSG bei der Klärung von Fachfragen. Für den dritten D-EITI Bericht (2021) führte der UV im Auftrag der MSG erstmalig ein Pilotprojekt zum Zahlungsabgleich durch. Das Pilotprojekt zum Zahlungsabgleich wurde im vierten und fünften D-EITI Bericht modifiziert und wird im vorliegenden sechsten D-EITI Bericht fortgeführt.

Als Unternehmensgruppe wird die Gesamtheit rechtlich selbstständiger Unternehmen bezeichnet, die aufgrund bestimmter Gemeinsamkeiten zusammengehören (z.B. indem sie einer einheitlichen Leitung unterstehen oder in einem Abhängigkeits- oder Beherrschungsverhältnis zueinanderstehen).

Unternehmen, die in einer vertraglich verbundenen Einheit kooperieren, werden als Unternehmensverbund bezeichnet.

Die Verwertungsquote umfasst sowohl die energetische als auch die stoffliche Verwertung von Abfällen. Dies unterscheidet sie von der Recyclingquote, welche die energetische Verwertung ausschließt. Siehe auch „Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG“

Der Abbau von Grundeigentümerbodenschätzen wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Moor oder Steine im Nassabbau erfordert gem. des § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ein Planfestellungsverfahren. (Der)Grund ist, dass im Nassabbau Grundwasser freigelegt wird und in der Folge oberirdische Gewässer entstehen. Das Planfeststellungsverfahren wird von der unteren Wasserbehörde durchgeführt.

Die Verfahrensschritte des Planfeststellungsverfahrens richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 72-78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VerwVfG). Im Sinne des § 68 Abs. 3 Nr. 1 und 2 WHG darf der Plan nur dann festgestellt oder genehmigt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls nicht zu erwarten ist und andere Anforderungen des WHG sowie sonstige öffentlich-rechtliche Bestimmungen erfüllt sind.