Kreislaufwirtschaft, insbesondere Recycling

Stand: September 2023

Bedeutung

Deutschland ist als Industrienation in besonderem Maße auf die zuverlässige Verfügbarkeit von Rohstoffen angewiesen. Der Schutz der natürlichen Ressourcen, die sparsame Nutzung von Rohstoffen und die Gewinnung von Sekundärrohstoffen1 aus Abfällen oder Rückständen sind von hoher Bedeutung nicht nur für Mensch und Umwelt, sondern auch für die deutsche Industrie, die bei einer Reihe der von ihr benötigten Rohstoffe von Importen abhängig ist.

Gerade vor dem Hintergrund der global zu verzeichnenden zunehmenden Rohstoffnachfrage, aber auch der Herausforderungen im Kontext des Klimawandels rückt ein zirkuläres Wirtschaften, bei dem bereits in der Produktentwicklung möglichst geschlossene Rohstoffkreisläufe mit wenig Materialverlust angestrebt werden, zunehmend in den Fokus.

Erste gesetzliche Grundlagen für die Abfallentsorgung wurden bereits Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Landesteilen entwickelt. Die erste bundeseinheitliche Regelung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen.

Rechtliche Grundlagen

Umweltbelastungen, die Deponieknappheit der 1980er Jahre und die wachsende Erkenntnis, dass aus der Natur gewonnene Rohstoffe und Energieträger wertvolle Ressourcen sind, haben eine moderne Kreislaufwirtschaft angestoßen. Diese wird maßgeblich von dem auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG basierenden Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geprägt. Wesentliches Element des KrWG ist die sogenannte fünfstufige Abfallhierarchie, die in der folgenden Rangfolge für Abfallbesitzer/innen und -erzeuger/innen anzuwenden ist: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung – insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5. Beseitigung. Ein Bestandteil des deutschen Abfallrechts ist die Übertragung der Produktverantwortung auf Hersteller/ innen und Vertreiber/innen, die dafür Sorge tragen müssen, dass von der Produktentwicklung über die Herstellung bis zum Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert werden soll und eine umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung sichergestellt ist. Eine neue Dimension bildet die im Jahre 2020 im KrWG eingeführte „Obhutspflicht“, die verlangt, beim Vertrieb von Erzeugnissen dafür zu sorgen, dass deren Gebrauchstauglichkeit erhalten bleibt und diese nicht zu Abfall werden.

Ziel einer modernen Kreislaufwirtschaft ist ein nachhaltiger Umgang mit Wertstoffen u.a. durch ein kreislauffähiges Produkt-Design, langlebige, reparaturfreundliche und gut recyclebare Produkte sowie die Entkoppelung der Abfallmengen von der Wirtschaftsleistung. Damit einher geht der Schutz von Gewässern, Böden und des Klimas, beispielsweise durch die Vermeidung klimaschädlicher Gase aus Deponien und eine Reduzierung von Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs durch die Nutzung von Recycling-Rohstoffen. In Deutschland gilt bereits seit 2005 ein Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle, um die Entstehung klimaschädlicher Gase aus Abfalldeponien spürbar zu reduzieren.

Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgeräte- gesetzes (ElektroG) und dem Erlass der Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind, wurde die Produktverantwortung für Elektrogeräte ausgeweitet. Die Bundesregierung hatte damit die bereits für Händler/innen von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten auf große Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler/innen ab einer Ladenfläche von 800 m² erweitert. Damit wird das Sammelnetz verdichtet, damit Verbraucher/innen Elektro- und Elektronik- Altgeräte leichter entsorgen können und diese frühzeitig vom unsortierten Siedlungsabfall getrennt werden. Durch die Behandlungsverordnung wurden die bestehenden Anforderungen, die im Wesentlichen auf die Schadstoffentfrachtung, also dem gezielten Entfernen von Schadstoffen und schadstoffbelasteten Produkten aus Abfällen, ausgerichtet waren, um das Ziel der Ressourcenschonung und damit der verstärkten Rückgewinnung ressourcenrelevanter Stoffe konkretisiert.

Auch mit der Novelle des Verpackungsgesetzes2, die im Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft getreten ist, wurden weitere Regelungen zum in Bezug auf Verpackungen bereits bestehenden System der erweiterten Herstellerverantwortung getroffen. Zudem müssen z. B. Letztvertreiber/innen seit dem 1. Januar 2023 Mehrwegverpackungsalternativen beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln für den Sofortverzehr in Einwegkunststoffverpackungen und von sogenannten To-Go-Einweggetränkebechern anbieten. Des Weiteren ist ein verpflichtender Mindestrezyklatanteil für bestimmte Einwegkunststoffgetränkeflaschen ab dem 1. Januar eingeführt worden.

Im Rahmen der Umsetzung der Gesetzesnovelle Richtlinie (EU) 2019/904 (EU Einwegkunststoffrichtlinie) wurde zunächst durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotV)3 das Inverkehrbringen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (z. B. Besteck, Teller, Trinkhalme aus Kunststoff und To-Go Verpackungen und Becher aus expandiertem Polystyrol) verboten. Die Verbote sollen dazu beitragen, Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, das achtlose Wegwerfen von Abfällen zu verringern und die Meeresvermüllung zu bekämpfen. Diesen Zielen dient auch die Einwegkunststoffkennzeichnungs- verordnung (EWKKennzV), die dazu beitragen soll, den Verbrauch von Produkten aus Einwegkunststoff weiter zu reduzieren. Nach der EWKKennzV müssen Einwegkunststoffprodukte künftig eine Kennzeichnung tragen, die darauf hinweist, dass eine unsachgemäße Entsorgung negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds stellt schließlich den finalen Schritt der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht dar. Für bestimmte Einwegkunststoffprodukte (wie To-Go-Lebensmittelbehältnisse, Tüten- und Folienverpackungen, Getränkebecher und -behälter, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie kunststoffhaltige Tabakfilter(produkte)) wird die erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt. Zentrales Element ist die Bildung und Verwaltung eines Einwegkunststofffonds, die rechtliche Grundlage bildet das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). In den Fonds zahlen die Hersteller der betroffenen Einwegkunststoffprodukte jährlich eine Abgabe ein. Aus dem Fonds erhalten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die sonstigen anspruchsberechtigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Ersatz für die ihnen entstandenen Kosten im Hinblick auf die erbrachten Leistungen zur Abfallbewirtschaftung und zur Reinigung des öffentlichen Raumes sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen. Diese Kosten werden bislang von der Allgemeinheit getragen. Die Abgabe ist erstmals 2025 auf Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge zu leisten. Der Einwegkunststofffonds soll dazu beitragen, die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu fördern sowie die Vermüllung der Umwelt mit Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren.

Die Regelungen zum Export von Kunststoffabfällen aus der EU wurden zum 1. Januar 2021 durch Änderungen der europäischen Verordnung über die Verbringung von Abfällen verschärft. Die Änderungen gehen zurück auf im Mai 2019 beschlossene Änderungen des Basler Übereinkommens und im September 2020 beschlossene Änderungen eines OECD-Beschlusses. Danach ist der Export von gefährlichen Kunststoffabfällen und von ungefährlichen schwerer verwertbaren Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht-OECD-Staaten verboten. Für den Export von ungefährlichen leichter verwertbaren Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht- OECD-Staaten gelten weitere Beschränkungen entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007. 

Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung4 als Teil der sog. Mantelverordnung werden erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung, die Qualitätssicherung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in bestimmte technische Bauwerke festgelegt. Mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der Verordnung sind u. a. Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Durch die Ersatzbaustoffverordnung werden die Ziele der Kreislaufwirtschaft unterstützt. Zudem soll die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden. Die Mantelverordnung ist am 1. August 2023 in Kraft getreten.

Abfallaufkommen und -verwertung

Das gesamte Abfallaufkommen in Deutschland lag im Jahr 2021 brutto bei 411,5 Mio. t und ist nach dem bisherigen Höchststand 2018 (417,2 Mio. t) weiter gesunken. Bau- und Abbruchabfälle machen mit einer Menge von 222,o Mio. t etwas mehr als die Hälfte des Gesamtbruttoaufkommens (ca. 53,9 %) aus. Das Aufkommen an Siedlungsabfällen, Sekundärabfällen (Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen), mit 51,8 Mio. t und der übrigen Abfälle, die insbesondere aus Produktion und Gewerbe stammen, mit rund 49,6 Mio. t, lagen etwas darunter. Rund 29,9 Mio. t Abfall entstand aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen.

Rund 336,9 Mio. t Abfälle wurden im Jahr 2021 verwertet, davon 288,5 Mio. t stofflich und 48,1 Mio. t energetisch.5 Die Verwertungsquote aller Abfälle ist in den letzten zehn Jahren bei gleichzeitigem Anstieg der Abfallmenge kontinuierlich von 74,3 % (2006) angestiegen und liegt in den letzten Jahren stabil bei 82% (2021).6 Die Verwertungsquote bemisst den Anteil (Input) der gesammelten Abfälle, der einem stofflichen oder energetischen Verwertungsverfahren zugeführt wird. Die (input-orientierte) Recyclingquote, also der Anteil der recycelten oder zur Wiederverwendung vorbereiteten Abfälle, liegt in den letzten Jahren konstant bei rund 70 %.7

Mit der Novelle der EU-Abfallrahmenrichtlinie wurde (2018) ein neues (output-orientiertes) Berechnungsverfahren eingeführt. Die Recyclingquote legt nicht mehr die Abfallmenge zu Grunde, die den Verwertungsanlagen zugeführt wird (Inputmenge), sondern wieviel Material tatsächlich recycelt wird (Outputmenge, nach Ausschleusung von nicht recyclingfähigem Material). Erreichte Recyclingzahlen nach dem neuen Verfahren stehen erst nach und nach zur Verfügung; die erste Berechnung für das Jahr 2020 geht von etwa 53% aus.

Beim Recycling werden Abfälle so aufbereitet, dass gewonnene Rohstoffe zur Substitution primärer Rohstoffe für neue Produkte genutzt werden können, während bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung Produkte unter anderem durch Reparaturen wieder ihrem ursprünglichen Nutzungszweck zugeführt werden. Für die stoffliche Verwertung von Abfällen, und insbesondere das Recycling, ist in Deutschland ein flächendeckendes Netz von mehr als 14.4008 Vorbehandlungs-, Behandlungs-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen aufgebaut worden, das neben chemisch-physikalischen, biologischen und mechanischen Behandlungs- auch Bodenbehandlungsanlagen, Bauschuttaufbereitungsanlagen, Sortier- sowie Demontageanlagen etc. umfasst.

Beispiele für Recycling- und Einsatzquoten9

Weißblech aus privatem Endverbrauch wurde 2020 in Deutschland zu 91,4 Prozent stofflich verwertet. Auch die Recyclingrate für den Gesamtverbrauch von Weißblech liegt seit 2006 stabil um 90 Prozent.10 Rund 18,8 Mio. t Stahlschrotte wurden 2021 bei der Stahlproduktion eingesetzt. Das entspricht einer Einsatzquote von 46,6 %.11 2020 wurden rund 2,25 Mio. t Nichteisenmetalle (wie Kupfer, Aluminium, Zink, Bronze, Blei, Messing) produziert. Davon waren rund 1,04 Mio. t Sekundärmetalle, was einem Anteil von rund 46,3 % entspricht.12

Die Recyclingquoten von Aluminium reichen von 90 % bis 95 % je nach Sektor. Der Energieeinsatz für das Recycling von Aluminium ist bis zu 95 % niedriger im Vergleich zur Primärherstellung.13 Die Einsatzquote betrug 2021 ca. 53 %14. Bei Kupfer liegt die Recyclingquote bei ca. 45 %. Bei der Kupferproduktion wird rund 38 % recyceltes Kupfer15 eingesetzt. Der Anteil sekundärer Vorstoffe an der Kupferproduktion hat sich u. a. aufgrund von Sanierungsmaßnahmen im Bereich von Recyclinghütten im Jahr 2021 vorübergehend gegenüber 2020 verringert.16
Hohe Recycling- und Einsatzquoten weisen auch Papier und Glas auf, das Kunststoffrecycling bedarf noch zusätzlicher Anstrengungen:
  • Papier/Pappe/Kartonagen, die überwiegend getrennt gesammelt werden, erreichen eine Recyclingquote von nahezu 100 %.17 Die Einsatzquote von Altpapier lag 2021 bei 79 %.18 Durch die Rückgewinnung werden Primärrohstoffe wie Holz, Kaolin und Kalk, aber auch Wasser und Energie eingespart. Allerdings ist Papier nicht unbegrenzt recyclingfähig, da die Fasern beim Recyceln immer kürzer werden, so dass immer wieder Frischfasern zugeführt werden müssen.
  • Bei der Sammlung für Behälterglas liegt die Recyclingquote bei ebenfalls nahezu 100 %.19 Jede Glasverpackung besteht heute aus bis zu 60 % Recyclingglas, bei Grünglas liegt der Anteil sogar bei einer Einsatzquote von 95 %20. Durch die Rückgewinnung des Glases wird die Nachfrage nach dem Primärrohstoff Quarzsand gesenkt.
  • Die über die dualen Systeme gesammelten Verpackungskunststoffe wurden 2021 insgesamt zu 65,5 Prozent werkstofflich verwertet (recycelt). In Summe wurden damit im Jahr 2021 rund 5,9 Mio. t gebrauchte Verpackungen aus dem privaten Endverbrauch einer Verwertung zugeführt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von rund 3 %.21 Rund 35 % der gesamt angefallenen Kunststoffabfälle (1,96 Mio t von 5,67 t) wurden 2021 insgesamt werkstofflich verwertet, 64% der Rest der Kunststoffabfälle wurde energetisch verwertet und 0,4 Prozent rohstofflich oder chemisch verwertet.22 Die gegenüber den Vorjahren z.T. deutliche abweichenden Recyclingquoten für 2021 ergeben sich aus der geänderten Datenerhebung auf Basis des EU-Durchführungsbeschlusses 2019/665 im Verpackungsbereich. 23
  • Die Recyclingquote für Elektroaltgeräte lag im Jahr 2021 bei 84,5 % und die Verwertungsquote bei fast 98%.  Allerdings wurden 2021 nur knapp 39% der durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte auch tatsächlich gesammelt. 24 Um diese Menge weiter zu steigern und die von der EU seit 2019 vorgegebene Sammelquote von 65 % zu erreichen25, hat die Bundesregierung mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes 2021 die bereits für Händler/innen von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten nun auf große Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler/innen ab einer Ladenfläche von 800 m² erweitert. Dadurch soll das Sammelnetz verdichtet werden, damit Verbraucher/ innen Elektro- und Elektronik-Altgeräte leichter entsorgen können und diese frühzeitig vom unsortierten Siedlungsabfall getrennt werden. Diese Maßnahmen werden aber vermutlich erst in den nächsten Jahren spürbar greifen.

Im Bausektor werden rund 90% der anfallenden ungefährlichen mineralischen Bau- und Abbruchabfällen umweltgerecht verwertet. Durch die Aufbereitung von mineralischen Bauabfällen konnten im Jahr 2020 76,9 Mio. t Recycling-Baustoffe hergestellt werden. Diese wurden zu 50,3 % im Straßenbau, zu 23 % im Erdbau, zu 7,2 % in sonstigen Anwendungen (u. a. Deponiebau) und zu 19,5 % als Gesteinskörnungen in der Asphalt- und Betonherstellung eingesetzt.26

Die Bau- und Entsorgungswirtschaft leistet damit einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Gesellschaft. Sie erfüllt mit der Sammlung, Sortierung und werkstofflichen bzw. energetischen Verwertung von Abfällen nicht nur eine wichtige ökologische Funktion, sondern versorgt auch unsere Wirtschaft mit Rohstoffen. Insgesamt stellt sie mittlerweile ein Sechstel der in Deutschland benötigten Rohstoffe bereit.27 Die Recyclingwirtschaft trägt zudem maßgeblich zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands bei.28 Sie bietet rund 209.100 Beschäftigten in etwa 7.200 kommunalen und privaten Betrieben einen Arbeitsplatz und erzielt einen Umsatz von etwa 48,3 Mrd. Euro.29 Die Bruttowertschöpfung beträgt 30,3 Mrd. Euro.32 Mit der Substitution von Primär- durch Sekundärrohstoffen sind häufig auch signifikante Einspareffekte z. B. beim Energieverbrauch verbunden. 31

Zukünftige Herausforderungen/Ausblick

Deutschland hat eine Reihe von Anstrengungen unternommen, um Stoffkreisläufe besser zu schließen und ressourcenschonender zu wirtschaften. Dennoch gibt es verschiedene Bereiche, in denen Potential für Verbesserungen besteht.

Beispielsweise werden derzeit hauptsächlich die schweren, leicht rückgewinnbaren Rohstoffe bzw. Massenmetalle wie Eisen, Stahl, Kupfer, Aluminium oder sehr werthaltige Edelmetalle recycelt. Dies liegt neben den ökonomischen Vorteilen auch an der Systematik der bestehenden Recyclingquoten, die zu einer Vernachlässigung der Rückgewinnung gering konzentrierter Sonderelemente beiträgt. Hier besteht Handlungs- bzw. Nachholbedarf, insbesondere im Hinblick auf die für neue Entwicklungen benötigten strategisch wichtigen Rohstoffe, deren Gewinnung unter ökologischen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten zuweilen problematisch ist.32 Sie werden teils in sehr geringen Mengen z. B. in Elektrogeräten, Handys, Computern, Solarpanels und Leiterplatten eingesetzt. Auch wenn eine Rückgewinnung teilweise technisch möglich und ökologisch sinnvoll wäre, lässt sie sich wirtschaftlich oft noch nicht darstellen. Hier muss es darum gehen, die Forschung und Entwicklung weiter voranzutreiben und vor allem dafür zu sorgen, dass neue Verfahren und Technologien auf den Markt kommen.

Ein sehr ressourcenintensiver Wirtschaftssektor ist der Bausektor. Hier ist bezogen auf die Masse nicht nur der Rohstoffverbrauch sehr hoch, sondern es fallen gerade hier auch die größten und relevantesten Abfallströme an. Zwar werden diese schon heute zu über 90 % verwertet, doch bei dieser Art der Verwertung handelt es sich meist um keine hochwertige Verwertung im Sinne eines Recyclings, sondern um eine Nutzung im Deponiebau, zur Verfüllung von Abgrabungen oder als Unterkonstruktion beim Wegebau. Bauabfälle auf Gipsbasis werden sogar zu großen Teilen auf Deponien abgelagert, obwohl sich gerade Gips in einem geschlossenen Stoffkreislauf führen ließe. Insgesamt werden die Möglichkeiten einer höherwertigen Nutzung von Bauabfällen, z. B. als Zuschlagsmaterial bei Beton im Hochbau kaum genutzt, hier besteht noch Entwicklungspotenzial.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionspartner vorgenommen, die Kreislaufwirtschaft als effektiven Klima- und Ressourcenschutz, Chance für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Arbeitsplätze zu fördern. In diesem Zusammenhang wurde das Ziel der Senkung des primären Rohstoffverbrauchs und geschlossener Stoffkreisläufe vereinbart. Dazu soll der bestehende rechtliche Rahmen angepasst, klare Ziele definiert und abfallrechtliche Vorgaben überprüft werden. Die Dialogplattform Recyclingrohstoffe hat in ihrem am 19. Oktober 2023 vorgelegten Abschlussbericht 33 insgesamt 94 Handlungsoptionen zur Stärkung des Recyclings von Metallen und Industriemineralen identifiziert. Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft schlagen in dem Bericht für acht stoffstromspezifische Bereiche übergreifend folgende Maßnahmen vor:

  • Recyclingfreundliches Produktdesign,
  • klare Leitplanken und Rahmenbedingungen,
  • Kreislaufwirtschaft stärker als übergreifendes Thema in der Gesetzgebung insgesamt verankern,
  • Potenziale der Digitalisierung stärker nutzen (bspw. in der Sammlung, Erfassung, Sortierung).

In einer „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“ sollen weiterhin bestehende rohstoffpolitische Strategien gebündelt werden.34 Die Erarbeitung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) findet in einem breiten Diskussionsprozess innerhalb der Bundesregierung, mit den gesellschaftlichen Akteur/ innen und mit der Wissenschaft statt.35 Sie wird mit einem Forschungsvorhaben unterstützt. Der Dialogprozess mit einer breiten Einbeziehung der Akteure und Akteurinnen hat im Frühjahr 2023 begonnen und die Strategie soll im Jahr 2024 beschlossen werden.

Rohstoffstrategie und Kreislaufwirtschaftsstrategie sollen dabei eng miteinander verzahnt werden und sich wechselseitig ergänzen. Die Rohstoffstrategie unterstützt Unternehmen bei einer sicheren, verantwortungsvollen und der Nachhaltigkeit verpflichteten Rohstoffversorgung inklusive der Nutzung von Sekundärrohstoffen. Übergeordnet sollten zudem begleitende oder ergänzende Finanzierungsinstrumente geprüft werden, die eine Nachfrage nach Recycling-Rohstoffen absichern und über entsprechende Investitionen diese Technologien zeitnah auf den Markt kommen.

Mit dem Kreislaufwirtschaftspaket der EU von 2018 sowie der Ausgestaltung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft der Kommission von 2020 werden die Mitgliedstaaten zu einer Vielzahl weiterer Schritte zur Stärkung der Abfallhierarchie und zur Kreislaufwirtschaft verpflichtet. Die Mitgliedstaaten müssen z. B. Maßnahmen treffen, um die Wiederverwendung von Produkten zu fördern. Zudem soll die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Bedienungsanleitungen und technischen Informationen verbessert werden. Im November 2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung vorgestellt, die die derzeit geltende Verpackungsrichtlinie ablösen soll. Der Verordnungsentwurf wird derzeit im Rat und im Parlament verhandelt. Deutschland setzt sich im Rahmen der Verhandlungen im Rat für ambitionierte und praxisgerechte Regelungen ein.
Im November 2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung vorgestellt, die die derzeit geltende Verpackungsrichtlinie ablösen soll. Der Verordnungsentwurf wird derzeit im Rat und im Parlament verhandelt. Deutschland setzt sich im Rahmen der Verhandlungen im Rat für ambitionierte und praxisgerechte Regelungen ein.

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) (2023): Glossar. URL: https://www.dnr.de/rohstoffpolitik-20/glossar/grundbegriffe/primaer-und- sekundaerrohstoffe/ (Abruf am 4. Juli 2023).

2 Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen vom 9. Juni 2021.

3 Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff (EWKVerbotV) vom 20. Januar 2021.

4 Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (ErsatzbaustoffV) vom 9. Juli 2021.

5 Stoffliche Verwertung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verwertungsverfahren mit Ausnahme der energetischen Verwertung und der Aufbereitung zu Materialien, das für die Verwendung als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energieerzeugung bestimmt Zur stofflichen Verwertung zählen insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Verfüllung (§ 3 Abs. 23a KrWG). Die energetische Verwertung meint hingegen die Aufbereitung von Abfällen für die thermische Verwertung durch Verbrennung. Ein Teil der Abfälle wird aber auch verbrannt, um sie zu beseitigen.

6 Destatis (2023): Abfallbilanz 2021. URL : https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/Tabellen/liste-abfallbilanz-kurzuebersicht.htl#647044 (Abruf am 17. Juli 2023).

7 Destatis (2023): Abfallbilanz 2021.

8 Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) (2024): Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft 2024. URL: https://statusbericht-kreislaufwirtschaft.de/ (Abruf am 13. Februar 2024).

9 Die Recyclingquote (errechnet nach dem Gewicht der in Recyclinganlagen eingebrachten Abfälle) unterscheidet sich von der Einsatzquote (Anteil der tatsächlich recycelten Materialien sowie ihrem tatsächlichen Einsatz in der Produktion).

10 Fachverband Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling (bvse) (2022): Recycling Nachrichten. URL: https://www.bvse.de/schrott-elektronikgeraete- recycling/nachrichten-schrott-eschrott-kfz/8234-weissblechverpackungen-aus-privatem-endverbrauch-zu-91-4-prozent-stofflich-recycelt.html (Abruf am 4. Januar 2024).

11 Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (2023) Pressemitteilung – Schrottverbrauch der Stahlwerke in 2022 um 10% gesunken. URL: https://www.bvse.de/schrott-elektronikgeraete-recycling/pressemitteilungen-schrott/9783-bvse-schrottverbrauch-der-stahlwerke-in-2022-um-10-prozent-gesunken.html (Abruf am 01. September 2023).

12 Wirtschaftsvereinigung Metalle (2020): Metallstatistik 2020. URL: https://www.wvmetalle.de/presse/alle-publikationen/artikeldetail/?tx_artikel_feartik el%5Bfile%5D=e4ce262942322d1d9c622a02d74ca25da153e069&tx_artikel_feartikel%5Bsrc%5D=7990&tx_artikel_feartikel%5Baction%5D=download& (Abruf am 1. September 2023).

13 Aluminium Deutschland e.V.: Nachhaltigkeit und Recycling. URL: https://www.aluminiumdeutschland.de/themen/nachhaltigkeit-und-recycling/ (Abruf am 4. Januar 2024).

14 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) (2022): – Rohstoffsituation 2021 URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Downloads/rohsit-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Abruf am 01. September 2023).

15 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) (2022): – Rohstoffsituation 2021 URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Downloads/rohsit-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Abruf am 01. September 2023).

16 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) (2022): – Rohstoffsituation 2021 URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Downloads/rohsit-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Abruf am 01. September 2023).

17 Destatis (2023): Abfallbilanz 2021.

18 Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (2023) Chancen und Grenzen des Altpapierrecyclings. URL: https://www.bvse.de/papier-recycling-2/chancen-grenzen.html#:~:text=In%20Deutschland%20erreichte%20die%20Altpapier,Es%20gibt%20jedoch%20Grenzen (Abruf am 1. September 2023).

19 Destatis (2023): Abfallbilanz 2021.

20 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2020): Energiewende in der Industrie. Potenziale und Wechselwirkungen mit dem Energiesektor. Branchensteckbrief der Glasindustrie. URL: Branchensteckbrief der Glasindustrie (bmwk.de)

21 Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (2022). Verwertungsmengen Verpackungen privater Endverbrauch 2018-2021. URL: https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/Auswertungen/ZSVR_Auswertung_Recyclingquoten_2018-2021.pdf (Abruf am 1. September 2023).

22 BKV (2022) Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2021: Zahlen und Fakten zum Lebensweg von Kunstoffen, S.32. URL: https://www.bkv-gmbh.de/files/bkv-neu/studien/Kurzfassung_Stoffstrombild_2021_13102022_1%20.pdf (Abruf am 1. September 2023).

23 BKV (2022) Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2021: Zahlen und Fakten zum Lebensweg von Kunstoffen, S.9. URL: https://www.bkv-gmbh.de/files/bkv-neu/studien/Kurzfassung_Stoffstrombild_2021_13102022_1%20.pdf (Abruf am 1. September 2023).

24 BMUV (2023). Berichtspflicht gemäß Art. 16 Absatz 4 der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte. URL: https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/elektronikgeraete_daten_2021_bf.pdf (Abruf am 14. Februar 2024).

Destatis (2023). Zur Erstbehandlung angenommene Elektro- und Elektronikaltgeräte 2021. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/Tabellen/erstbehandlung-ers-2021.html?nn=211528 (Abruf am 1. September 2023).

25 Umweltbundesamt (2023). Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten: Drei Kennzahlen zählen. URL: https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/elektro-elektronikaltgeraete#sammlung-und-verwertung-von-elektro-und-elektronikaltgeraten-drei-kennzahlen-zahlen (Abruf am 13. Februar 2024).

26 Verbund der deutschen Baustoffindustrie, der Bauwirtschaft und der Entsorgungswirtschaft (2023). Kreislaufwirtschaft Bau. URL: https://kreislaufwirtschaft-bau.de/ (Abruf am 1. September 2023).

27 Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (2016): Studie „Die Nachfrage nach Primär- und Sekundärrohstoffen der Steine-und-Erden-Industrie bis 2035 in Deutschland“ URL: https://www.baustoffindustrie.de/fileadmin/user_upload/bbs/Dateien/2016-04-07_BBS_Rohstoffstudie.pdf (Abruf am 9. Juli 2023).

28 Der Statusbericht der Kreislaufwirtschaft wird alle zwei Jahre veröffentlicht und umfasst auch die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen der Technik und des Handels, in der Statistik zur Kreislaufwirtschaft. URL: https://statusbericht-kreislaufwirtschaft.de/ (Abruf am 7. Februar 2024).

29  Umsatzzahlen: Destatis: Statistisches Unternehmensregister. Rechtliche Einheiten nach Wirtschaftsgruppen und Größenklassen des Umsatzes im Berichtsjahr 2021 (Wirtschaftsgruppen 38.1; 38.2; 38.3; 39.0)

Beschäftigtenzahlen: Bundesagentur für Arbeit (2022) – Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2022): Tabellen, Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen (WZ2008), Stichtag Dezember 2021, WKZ 38 und 39. URL: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202112/iiia6/beschaeftigung-sozbe-wz-heft/wz-heft-d-0-202112-xlsx.xlsx?__blob=publicationFile&v=1 (Abruf am 13. Februar 2024).

30 Destatis (2024) URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Publikationen/Downloads-Inlandsprodukt/inlandsprodukt-endgueltig-pdf-2180140.pdf?__blob=publicationFile Seite 112 (WZ 37-39) (Abruf am 7. Februar 2024).

31 Umweltbundesamt (2019): Stoffstromorientierte Ermittlung des Beitrags der Sekundärrohstoffwirtschaft zur Schonung von Primärrohstoffen und Steigerung der Ressourcenproduktivität. URL: Stoffstromorientierte Ermittlung des Beitrags der Sekundärrohstoffwirtschaft zur Schonung von Primärrohstoffen und Steigerung der Ressourcenproduktivität (umweltbundesamt.de) (Abruf 17. Juli 2023).

32 Hierzu zählen die 17 Metalle der Gruppe der Seltenen Erden wie Neodym, aber auch Konfliktrohstoffe wie Zinn, Tantal (Coltan), Wolfram oder auch Platin und Lithium.

33 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2023). Pressemitteilung: Mehr Versorgungssicherheit durch Recycling von Metallen und Industriemineralen – Dialogplattform Rohstoffrecycling überreicht Abschlussbericht. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/10/20231019-mehr-versorgungssicherheit-durch-recycling-von-metallen-und-industriemineralen.html (Abruf am 20. Oktober 2023); Dialogplattform Recyclingrohstoffe (2023). Abschlussbericht. URL: Dialogplattform Recyclingrohstoffe – Publikationen (Abruf am 20. Oktober 2023)

34 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (2023). Nationale Kreislaufstrategie. URL: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/nationale-kreislaufwirtschaftsstrategie-nkws (Abruf am 01. September 2023).

35 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (2023). Nationale Kreislaufstrategie – Informationsplattform. URL: https://dialog-nkws.de/bmuv/de/home (Abruf am 01. September 2023).

Glossar

Der oberirdische Abbau von nichtenergetischen, grundeigenen Rohstoffen im Rahmen von Trockengrabungen wird in Bayern und Nordrhein-Westfalen auf Landesebene durch die vorhandenen Abgrabungsgesetze (AbgrG) bestimmt. Für die Abgrabung von Festgesteinen (Kalkstein, Basalt etc.) in Steinbrüchen, in denen nicht gesprengt wird, gilt das AbgrG für Förderstätten mit einer Fläche von bis zu 10 Hektar. Für den Fall, dass diese Größenordnung überschritten wird oder sich nach Beendigung der Abbautätigkeiten Gewässer bilden werden, kommen wiederum das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Tragen. In den anderen Bundesländern ist diese Art der Rohstoffförderung in den jeweiligen Landesbauordnungen oder Landesnaturschutzgesetzen geregelt.

Im Allgemeinen besitzt das AbgrG für solche Rohstoffe Gültigkeit, deren Abbau nicht unmittelbar dem Bergrecht bzw. den Bergbehörden unterliegen. Hierunter fallen insbesondere Kies, Sand, Ton, Lehm, Kalkstein, Dolomit, sonstige Gesteine, Moorschlamm und Ton. Jedoch kann für bestimmte Rohstoffe, wie z. B. Quarzkies, die Zuständigkeit zwischen AbgrG oder Bergrecht fallabhängig variieren. In jedem Fall muss die angerufene Behörde ihre eigene Zuständigkeit stets selbst überprüfen. Vom AbgrG miteingeschlossen ist auch die Oberflächennutzung sowie deren anschließende Wiedernutzbarmachung.

In den Bundesländern, in denen die Gesetzgebung kein Abgrabungsgesetz vorsieht und das Landesnaturschutzgesetz nicht für den Abbau von nichtenergetischen, grundeigenen Rohstoffen im Rahmen von Trockengrabungen zum Tragen kommt, fällt diese Art der Rohstoffförderung in den Geltungsbereich der entsprechenden Landesbauordnungen.

Zudem bestehen rechtliche Abgrenzungen: Die Landesbauordnungen gelten für die Abgrabung von Festgesteinen (Kalkstein, Basalt etc.) in Steinbrüchen mit einer Fläche von bis zu 10 Hektar, in denen nicht gesprengt wird. Für den Fall, dass diese Größenordnung überschritten wird oder sich nach Beendigung der Abbautätigkeiten Gewässer bilden werden, kommen wiederum das BImSchG bzw. WHG zum Tragen.

Grundsätzlich sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) ein Verbot staatlicher Beihilfen vor. Allerdings gilt dieses Beihilfeverbot nicht ausnahmslos. Beihilfen, die mit dem Binnenmarkt vereinbar sind, kann die Europäische Kommission genehmigen. So können beispielsweise Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Regionalförderung, der Energie- und Umweltpolitik oder im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich unter bestimmten Voraussetzungen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden.

Die Mitgliedstaaten haben entschieden, dass die Kontrolle über staatliche Beihilfen grds. in der Zuständigkeit der Europäischen Kommission liegt („Hüterin der Verträge“), was dieser grundsätzlich das Recht gibt, auch in Politikbereichen, in denen sie keine sachliche Zuständigkeit hat (zum Beispiel in der Steuer- oder der Beschäftigungspolitik), die Beihilfekontrolle auszuüben. Daher müssen geplante beihilferelevante Maßnahmen in der Regel bei der Europäischen Kommission angezeigt oder sogar förmlich angemeldet („notifiziert“) und ggf. von ihr genehmigt werden 1 .

 

1 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2024): Beihilfenkontrollpolitik. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Euro-pa/beihilfenkontrollpolitik.html (Abruf am 24. Januar 2024)

Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren dient der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans bei Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedürfen (§§ 52 Abs. 2 a i. V. m. 57 a BBergG).

Als Beschäftigungswirkung werden Einflüsse auf die Beschäftigung (d. h. Anzahl der Arbeitsplätze) ausgehend von einem Sektor oder einer Investition bezeichnet. Direkte (Beschäftigungs-) Effekte (z. B. Angestellte im rohstoffgewinnenden Sektor) werden genauso einbezogen wie indirekte (Beschäftigungs-) Effekte (z. B. Angestellte in vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungsstufen, wie Hersteller von Vorprodukten zur Rohstoffgewinnung o. ä.).

Braunkohlereviere sind bestimmte geographisch eingegrenzte Bezirke, welche einer Bergbehörde unterstellt sind. Die vom Strukturstärkungsgesetz unterstützten Braunkohlereviere in Deutschland sind: Lausitzer Revier (Bundesländer: Brandenburg/Sachsen), Mitteldeutsches Revier (Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen), Rheinisches Revier (Nordrhein-Westfalen), Helmstedter Revier (Niedersachsen).

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen (Wertschöpfung) in einer bestimmten Periode (Quartal, Jahr). Das statistische Bundesamt berechnet das BIP folgendermaßen: Produktionswert minus Vorleistungen ist gleich die Bruttowertschöpfung; zuzüglich Gütersteuern und abzüglich der Subventionen ergibt das BIP2 .

2 Statistisches Bundesamt – DESTATIS (2024): Bruttoinlandsprodukt (BIP). URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Methoden/bip.html (Abruf am 24. Januar 2024).

Die Bruttowertschöpfung wird durch Abzug der Vorleistungen von den Produktionswerten errechnet; sie umfasst also nur den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert. Die Bruttowertschöpfung ist bewertet zu Herstellungspreisen, das heißt ohne die auf die Güter zu zahlenden Steuern (Gütersteuern), aber einschließlich der empfangenen Gütersubventionen.

Beim Übergang von der Bruttowertschöpfung (zu Herstellungspreisen) zum Bruttoinlandsprodukt sind die Nettogütersteuern (Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen) global hinzuzufügen, um zu einer Bewertung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen zu gelangen.3

3 Statistisches Bundesamt – DESTATIS (2024): Bruttowertschöpfung. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Glossar/bruttowertschoepfung.html (Abruf am 24. Januar 2024).

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das bedeutendste und in der Praxis relevanteste Gesetz des Umweltrechts. Es stellt die Genehmigungsgrundlage für Industrie- und Gewerbeanlagen dar. In der rohstofffördernden Industrie sind Steinbrüche zum Abbau von Steinen und Erden genehmigungspflichtig. Nach § 1 Nr. 3 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) müssen Halden ab 10 Hektareine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchlaufen. Die Zuständigkeit für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird in den Landesimmissionsschutzgesetzen näher bestimmt. Mit dem Verwaltungsvollzug sind die Länder beauftragt. Im Regelfall ist das jeweilige Landesumweltministerium als oberste Immissionsschutzbehörde des Landes zuständig. Nachgeordnete Behörden sind die Regierungspräsidien, Kreis- und untere Verwaltungsbehörden. Die sachliche Zuständigkeit liegt in der Regel bei den unteren Verwaltungsbehörden.

Ein Zertifikat ist im Umweltrecht ein verbrieftes Recht, in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Menge eines Schadstoffes zu emittieren. CO2-Zertifikate sind an den Energiebörsen handelbar, wodurch das CO2-Emissionsrecht einen Marktpreis bekommt. Indem immer weniger Zertifikate ausgegeben werden, sollen die Unternehmen einen Anreiz erhalten, in klimafreundliche Techniken zu investieren. Wobei der überwiegende Teil der Emissionszertifikate nicht mehr kostenlos vergeben, sondern versteigert wird. Bis 2030 verringert sich das Cap um 62 Prozent im Vergleich zu 2005. Die Erlöse aus der Versteigerung fließen zu mehr als 90 Prozent in den Klimaschutz.4

4 Umweltbundesamt (2023). Der Europäische Emissionshandel. URL: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/der-europaeische-emissionshandel (Abruf am 24.01.2024).

Der EITI Standard sieht eine jährliche Berichtspflicht für EITI Länder vor. Dieser EITI Bericht umfasst zwei Hauptteile:

  • Der Kontextbericht enthält Informationen, die der breiten Öffentlichkeit einen Überblick über die Funktionsweisen des nationalen Rohstoffsektors geben. Darin werden Fragen beantwortet, wie: Welche Rohstoffe werden in welcher Menge abgebaut? Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen? Welche Einnahmen erzielt der Staat? Wie viele Rohstoffe werden exportiert? Welchen Beitrag leistet der Rohstoffsektor zur Volkswirtschaft?
  • Im zweiten Teil des Berichts gleicht ein unabhängiger Verwalter die wichtigsten Zahlungen von rohstofffördernden Unternehmen mit den korrespondierenden Einnahmen der staatlichen Stellen ab. Hierzu legen die Unternehmen ihre Zahlungen und die zuständigen Finanzbehörden ihre Einnahmen offen.

2018 veröffentlichte die MSG den ersten D-EITI Bericht. Dieser enthält neben den beiden Hauptteilen auch Sonderthemen: Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in die Natur, Rückstellungen und Sicherheitsleistungen sowie Wasserentnahme zur Rohstoffförderung und erneuerbare Energien. Die Sonderthemen gehen über den internationalen EITI Standard hinaus und erhöhen so die Relevanz von EITI in Deutschland. Im zweiten D-EITI Bericht wurden die innovativen Themen erweitert und um die Bereiche Beschäftigung und Soziales und Recycling ergänzt. Im vierten Bericht wurden die Themen durch ein Kapitel zu Auswirkungen der Energiewende und des Strukturwandels auf die Rohstoffförderung in Deutschland ergänzt. Im fünften Bericht erarbeitete die MSG mit Blick auf die geopolitische Lage und die wirtschaftlichen Herausforderungen ein weiteres Kapitel zum Thema Der Beitrag der heimischen Rohstoffgewinnung zur Versorgungssicherheit unter Einbeziehung der Rolle Deutschlands im internationalen Rohstoffmarkt zu erarbeiten. Seit dem dritten D-EITI Bericht wird aufgrund eines von der D-EITI durchgeführten Pilotprojekts anstelle des Zahlungsabgleichs ein Kapitel zu den seitens der Unternehmen offengelegten Zahlungsströme mit einer alternativen Qualitätssicherung dieser Zahlungen inkludiert. Das Pilotprojekt wurde im vierten und fünften D-EITI Bericht modifiziert und wird im vorliegenden sechsten D-EITI Bericht fortgeführt (siehe Kacheln zu Zahlungsströme und Qualitätssicherung).

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG), das im Oktober 2015 in Kraft trat, setzt die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte der Europäischen Union (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht um. Das Gesetz gibt drei Ziele zur Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten vor:

  • In den Jahren von 2016 bis 2018 mussten mindestens 45 % des gemittelten Gesamtgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte gesammelt werden (Mindestsammelquote). In dieser Quote sind nicht nur Altgeräte aus privaten Haushalten (business to customer; b2c-Geräte), sondern auch von gewerblichen Quellen (business to business; b2b-Geräte) wie Firmen und Behörden (so genannte „andere Quellen als private Haushalte“), enthalten. Seit 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %.
  • Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 75 bis 85 % zu verwerten (Verwertungsquoten). Die Verwertung umfasst dabei die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die (insbesondere energetische) Verwertung.
  • Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 55 bis 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten oder zu recyceln (Quoten für Vorbereitung zur Wiederverwendung + Recycling).

Die Bezugsmenge für die Verwertungs- und Recyclingquoten ist laut Art. 11 Abs. 2 der WEEE-RL (Gültigkeit 15.08.2015) die gesamte Sammelmenge je Gerätekategorie, während in den Jahren davor die damals so genannte Wiederverwendung ganzer Geräte nicht in die Bezugsmenge einbezogen wurde.5

5 Umweltbundesamt (2022): Elektro- und Elektronikaltgeräte. URL: https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsor-gung-ausgewaehlter-abfallarten/elektro-elektronikaltgeraete#sammlung-und-verwertung-von-elektro-und-elektronikaltgeraten-drei-kennzahlen-zahlen (Abruf am 24. Januar 2022).

In Deutschland ist die Sozialversicherung eine Mischform aus Versicherung (Finanzierung durch Beiträge), Versorgung (Ausgleich nach sozialen Gesichtspunkten) und Fürsorge (Leistungen zur Rehabilitation). Die soziale Sicherung besteht aus fünf Säulen: 1.) Krankenversicherung; (2.) Unfallversicherung; (3.) Rentenversicherung; (4.) Arbeitslosenversicherung; (5.) Pflegeversicherung.

Am weitgehendsten ist die unternehmerische Mitbestimmung im Bergbau (Montan-Mitbestimmung; MontanMitbestG, MontanMitbestGErgG): Hier sind die Aufsichtsräte durch Arbeitgeber/innen- und Arbeitnehmer/innenvertreter/innen gleichgewichtig (paritätisch) besetzt. Darüber hinaus ist die Bestimmung des/der Arbeitsdirektors/in, der/die als gleichberechtigtes Mitglied der Geschäftsführung für Personal- und Sozialangelegenheiten zuständig ist, von der Zustimmung der Mehrheit der Arbeitnehmer/innenvertreter/innen im Aufsichtsrat abhängig.

In der Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) der D-EITI sind Akteure aus Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vertreten. Sie werden von der Bundesregierung für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren berufen. Aufgabe der MSG ist die Steuerung und Kontrolle der Umsetzung von D-EITI. Dazu gehören unter anderem die Festlegung von Inhalten der Berichterstattung sowie die regelmäßige Erstellung und Abnahme von Arbeitsplänen und Fortschrittsberichten zur Umsetzung der D-EITI. Die Mitglieder der deutschen MSG finden sie auf der D-EITI Website

Primärrohstoffe sind abgesehen von ihrer Gewinnung unbearbeitete Rohstoffe, beispielsweise Frischholzfasern für die Papierherstellung, die aus gefällten Bäumen gewonnen wurden. Sekundärrohstoffe hingegen werden durch Recycling gewonnen, etwa Zellulosefasern aus Altpapier. Aufgrund begrenzter natürlicher Ressourcen ist es unvermeidlich, den Verbrauch von Primärrohstoffen zu reduzieren. Eine Möglichkeit hierfür besteht in der Substitution durch Sekundärrohstoffe.

Je nach Beschaffenheit, technischem Verfahren und Aufwand können verschiedene Rohstoffe unterschiedlich oft wieder zu Sekundärrohstoffen aufbereitet werden. Dabei kann die Zerkleinerung und Trennung verschiedener Bestandteile, z. B. bei Verbundwerkstoffen, erhebliche Mengen Energie erfordern. Unter Umständen ist die Gewinnung von Primärrohstoffen dann wirtschaftlich günstiger als das Recycling. Durch neue bzw. verbesserte Recycling-Verfahren und kreislauf- freundlich konzipierte Produkte kann dieses Verhältnis zu Gunsten des Recyclings verschoben werden. Zudem können steuerliche Anreize, etwa durch eine Besteuerung von Primärrohstoffen, den Anteil recycelter Rohstoffe erhöhen.

Die Recyclingquote (errechnet nach dem Gewichtsanteil der gesammelten Abfälle, die in eine Recyclinganlage eingebracht werden) unterscheidet sich von der Rezyklat-Einsatzquote (Anteil der recycelten Materialien, die wieder in der Produktion eingesetzt werden). Siehe auch „Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG“.
Siehe „Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG“.

Die Sozialpartnerschaft spielt in Deutschland eine herausragende Rolle. Auf den unterschiedlichsten Ebenen findet das gestaltende Miteinander zwischen Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften mit dem Ziel statt, Interessengegensätze durch Konsenspolitik zu lösen. Zum Beispiel auf betrieblicher Ebene, wo eine Beteiligung der Arbeitnehmer/innen in betrieblichen Angelegenheiten über die von ihnen gewählten Betriebsräte stattfindet. Auf Unternehmensebene sind ab einer bestimmten Unternehmensgröße Arbeitnehmer/innen in den Aufsichtsorganen vertreten. Daneben arbeiten die Sozialpartner/innen auf unterschiedlichsten regionalen Ebenen, auf Bundesebene, aber auch in Europa ständig zusammen – in Form gemeinsamer Positionierungen, Initiativen, Aktionen oder des sozialen Dialogs. Sie widmen sich den grundlegenden Orientierungsfragen der Menschen und beteiligen sich an Werte- und Systemdebatten.

Unter stofflicher Verwertung (Recycling) ist gem. § 3 Absatz 25 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) jedes Verwertungsverfahren zu verstehen, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung. Die energetische Verwertung meint hingegen die thermische Verwertung von Abfällen durch Verbrennung. Eine Verbrennung von Abfällen ohne Auskopplung von Energie stellt dagegen eine Beseitigung dar.

Es gibt sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene unterschiedliche Definitionen und methodische Ansätze zur Frage, was Subvention sind und wie sie berechnet werden. Entsprechend der Definition des Subventionsberichts der Bundesregierung werden hier direkt budgetrelevante Subventionen des Bundes für private Unternehmen und Wirtschaftszweige (d. h. Finanzhilfen als Geldleistungen sowie Steuervergünstigungen als spezielle steuerliche Ausnahmeregelungen) erfasst. Subventionen der föderalen Ebene können über die Subventionsberichte der Bundesländer eingesehen werden (siehe hierzu Anlage 5 des Subventionsberichtes der Bundesregierung).

Jede Person hat nach dem Umweltinformationsrecht freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen. Bund und Länder haben dazu Regelungen erlassen, die die völkerrechtlichen Vorgaben (“erste Säule” der Aarhus-Konvention) sowie die der Europäischen Union umsetzen.

Zu unterscheiden ist zwischen dem Umweltinformationsgesetz (UIG), welches den Zugang zu Umweltinformationen auf Bundesebene regelt, und den Umweltinformationsgesetzen der Bundesländer, die für informationspflichtige Stellen in den Ländern gelten. Auf andere amtliche Informationen bei Bundesbehörden ist das allgemeine Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anwendbar.

9 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (2024): Umweltinformationsgesetz. URL: https://www.bmuv.de/themen/umweltinformation/umweltinformationsgesetz (Abruf am 24. Januar 2024).

Für den jährlichen D-EITI Bericht gleicht der Unabhängige Verwalter die wichtigsten Zahlungen von rohstofffördernden Unternehmen mit den korrespondierenden Einnahmen der staatlichen Stellen ab. Hierzu legen die Unternehmen ihre Zahlungen und die zuständigen Finanzbehörden ihre Einnahmen offen.

Der Auftrag für die Erstellung des Zahlungsabgleiches wird nach entsprechendem Vergaberecht ausgeschrieben. Somit kann der Unabhängige Verwalter jährlich wechseln. Er hat hauptsächlich zwei Aufgaben: Zum einen ist er dafür zuständig, die Zahlen der betroffenen Unternehmen und Regierungsstellen zusammenzustellen und etwaigen Abweichungen auf den Grund zu gehen. Diese Abweichungen und ihre Gründe stellt der Unabhängige Verwalter im EITI Bericht dar. Zum anderen unterstützt er die MSG bei der Klärung von Fachfragen. Für den dritten D-EITI Bericht (2021) führte der UV im Auftrag der MSG erstmalig ein Pilotprojekt zum Zahlungsabgleich durch. Das Pilotprojekt zum Zahlungsabgleich wurde im vierten und fünften D-EITI Bericht modifiziert und wird im vorliegenden sechsten D-EITI Bericht fortgeführt.

Als Unternehmensgruppe wird die Gesamtheit rechtlich selbstständiger Unternehmen bezeichnet, die aufgrund bestimmter Gemeinsamkeiten zusammengehören (z.B. indem sie einer einheitlichen Leitung unterstehen oder in einem Abhängigkeits- oder Beherrschungsverhältnis zueinanderstehen).

Unternehmen, die in einer vertraglich verbundenen Einheit kooperieren, werden als Unternehmensverbund bezeichnet.

Die Verwertungsquote umfasst sowohl die energetische als auch die stoffliche Verwertung von Abfällen. Dies unterscheidet sie von der Recyclingquote, welche die energetische Verwertung ausschließt. Siehe auch „Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG“

Der Abbau von Grundeigentümerbodenschätzen wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Moor oder Steine im Nassabbau erfordert gem. des § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ein Planfestellungsverfahren. (Der)Grund ist, dass im Nassabbau Grundwasser freigelegt wird und in der Folge oberirdische Gewässer entstehen. Das Planfeststellungsverfahren wird von der unteren Wasserbehörde durchgeführt.

Die Verfahrensschritte des Planfeststellungsverfahrens richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 72-78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VerwVfG). Im Sinne des § 68 Abs. 3 Nr. 1 und 2 WHG darf der Plan nur dann festgestellt oder genehmigt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls nicht zu erwarten ist und andere Anforderungen des WHG sowie sonstige öffentlich-rechtliche Bestimmungen erfüllt sind.