Kreislaufwirtschaft, insbesondere Recycling
Bedeutung
Deutschland ist als Industrienation in besonderem Maße auf die zuverlässige Verfügbarkeit von Rohstoffen angewiesen. Der Schutz der natürlichen Ressourcen, die sparsame Nutzung von Rohstoffen und die Gewinnung von Sekundärrohstoffen1 aus Abfällen oder Rückständen sind von hoher Bedeutung nicht nur für Mensch und Umwelt, sondern auch für die deutsche Industrie, die bei einer Reihe, der von ihr benötigten Rohstoffe, von Importen abhängig ist.
Gerade vor dem Hintergrund der global zu verzeichnenden zunehmenden Rohstoffnachfrage, aber auch der Herausforderungen im Kontext des Klimawandels, rückt ein zirkuläres Wirtschaften, bei dem bereits in der Produktentwicklung möglichst geschlossene Rohstoffkreisläufe mit wenig Materialverlust angestrebt werden, zunehmend in den Fokus.
Erste gesetzliche Grundlagen für die Abfallentsorgung wurden bereits Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Landesteilen entwickelt. Die erste bundeseinheitliche Regelung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen.
Rechtliche Grundlagen
Umweltbelastungen, die Deponieknappheit der 1980er Jahre und die wachsende Erkenntnis, dass aus der Natur gewonnene Rohstoffe und Energieträger wertvolle Ressourcen sind, haben eine moderne Kreislaufwirtschaft angestoßen. Diese wird maßgeblich von dem auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG basierenden Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geprägt. Wesentliches Element des KrWG ist die sogenannte fünfstufige Abfallhierarchie, die in der folgenden Rangfolge für Abfallbesitzer/innen und -erzeuger/innen anzuwenden ist: 1. Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung – insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5. Beseitigung.
Ein Bestandteil des deutschen Abfallrechts ist die Übertragung der Produktverantwortung auf Hersteller/ innen und Vertreiber/innen, die dafür Sorge tragen müssen, dass von der Produktentwicklung über die Herstellung bis zum Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert werden soll und eine umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung sichergestellt ist.
Ziel einer modernen Kreislaufwirtschaft ist ein nachhaltiger Umgang mit Wertstoffen u.a. durch langlebige, reparaturfreundliche und gut recyclebare Produkte sowie die Entkoppelung der Abfallmengen von der Wirtschaftsleistung. Damit einher geht der Schutz von Gewässern, Böden und des Klimas, beispielsweise durch die Vermeidung klimaschädlicher Gase aus Deponien und eine Reduzierung von Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs durch die Nutzung von Recycling-Rohstoffen. In Deutschland gilt bereits seit 2005 ein Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle, um die Entstehung klimaschädlicher Gase aus Abfalldeponien spürbar zu reduzieren.
Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgeräte- gesetzes (ElektroG) und dem Erlass der Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die zum 01. Januar 2022 in Kraft getreten sind, wird die Produktverantwortung für Elektrogeräte ausgeweitet. Die Bundesregierung hat die bereits für Händler/innen von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten nun auf große Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler/innen ab einer Ladenfläche von 800 m² erweitert. So soll das Sammelnetz verdichtet werden, damit Verbraucher/innen Elektro- und Elektronik- Altgeräte leichter entsorgen können und diese frühzeitig vom unsortierten Siedlungsabfall getrennt werden. Durch die Behandlungsverordnung wurden die bestehenden Anforderungen, die im Wesentlichen auf die Schadstoffentfrachtung, also dem gezielten Entfernen von Schadstoffen und schadstoffbelasteten Produkten aus Abfällen, ausgerichtet waren, um das Ziel der Ressourcenschonung und damit der verstärkten Rückgewinnung ressourcenrelevanter Stoffe konkretisiert.
Auch mit der Novelle des Verpackungsgesetzes2, die im Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft getreten ist, werden weitere Regelungen zum in Bezug auf Verpackungen bereits bestehenden System der erweiterten Herstellerverantwortung getroffen. Zudem müssen z. B. Letztvertreiber/innen ab dem 1. Januar 2023 Mehrwegverpackungsalternativen beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln für den Sofortverzehr in Einwegkunststoffverpackungen und von sogenannten To-Go-Einweggetränkebechern anbieten. Zudem ist ein verpflichtender Mindestrezyklatanteil für bestimmte Einwegkunststoffgetränkeflaschen und eine Pflicht zur Getrenntsammlung von bestimmten Einwegkunststoffgetränkeflaschen vorgesehen, die insbesondere durch eine Ausweitung der Pfandpflichten erreicht werden soll.
Mit der Umsetzung der Gesetzesnovelle durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotV)3 wird darüber hinaus das Inverkehrbringen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (z. B. Besteck, Teller, Trinkhalme und To-Go Verpackungen und Becher aus Polystyrol) verboten. Die Verbote sollen dazu beitragen, Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, das achtlose Wegwerfen von Abfällen zu verringern und die Meeresvermüllung zu bekämpfen. Diesen Zielen dient auch die Einwegkunststoffkennzeichnungs- verordnung (EWKKennzV), die dazu beitragen soll, den Verbrauch von Produkten aus Einwegkunststoff weiter zu reduzieren. Nach der EWKKennzV müssen Einwegkunststoffprodukte künftig eine Kennzeichnung tragen, die darauf hinweist, dass eine unsachgemäße Entsorgung negative Auswirkungen auf die Umwelt hat.
Die Regelungen zum Export von Kunststoffabfällen aus der EU wurden zum 1. Januar 2021 durch Änderungen der europäischen Verordnung über die Verbringung von Abfällen verschärft. Die Änderungen gehen zurück auf im Mai 2019 beschlossene Änderungen des Basler Übereinkommens und im September 2020 beschlossene Änderungen eines OECD-Beschlusses. Danach ist der Export von gefährlichen Kunststoffabfällen und von ungefährlichen schwerer verwertbaren Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht-OECD-Staaten verboten. Für den Export von ungefährlichen leichter verwertbaren Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht- OECD-Staaten gelten weitere Beschränkungen entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007.
Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung4 als Teil der sog. Mantelverordnung werden erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung, die Qualitätssicherung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in bestimmte technische Bauwerke festgelegt. Mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der Verordnung sind u. a. Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Durch die Ersatzbaustoffverordnung werden die Ziele der Kreislaufwirtschaft unterstützt. Zudem soll die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden. Die Mantelverordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft.
Abfallaufkommen und -verwertung
Das gesamte Abfallaufkommen in Deutschland lag im Jahr 2020 brutto bei 414,0 Mio. t und ist nach dem bisherigen Höchststand 2018 (417,2 Mio. t) leicht gesunken. Bau- und Abbruchabfälle machen mit einer Menge von 229,3 Mio. t etwas mehr als die Hälfte des Gesamtbruttoaufkommens (ca. 55 %) aus. Das Aufkommen an Siedlungsabfällen, Sekundärabfällen (Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen), mit 51,0 Mio. t und der übrigen Abfälle, die insbesondere aus Produktion und Gewerbe stammen, mit rund 47,3 Mio. t, lagen deutlich darunter. Rund 28,6 Mio. t Abfall entstand aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen.
Rund 338,5 Mio. t Abfälle wurden im Jahr 2020 verwertet, davon 290,2 Mio. t stofflich und 48,3 Mio. t energetisch.5 Die Verwertungsquote aller Abfälle ist in den letzten zehn Jahren bei gleichzeitigem Anstieg der Abfallmenge kontinuierlich von 74,3 % (2006) auf inzwischen 82 % (2020) angestiegen.6 Die Verwertungsquote bemisst den Anteil (Input) der gesammelten Abfälle, der einem stofflichen oder energetischen Verwertungsverfahren zugeführt wird. Die Recyclingquote, also der Anteil der recycelten oder zur Wiederverwendung vorbereiteten Abfälle, liegt in den letzten drei Jahren konstant bei rund 70 %.7
Mit der Novelle der EU-Abfallrahmenrichtlinie wurde ein neues Berechnungsverfahren eingeführt. Die Recyclingquote legt nicht mehr die Abfallmenge zu Grunde, die den Verwertungsanlagen zugeführt wird (Inputmenge), sondern wieviel Material tatsächlich recycelt wird (Outputmenge, nach Ausschleusung von nicht recyclingfähigem Material). Erreichte Recyclingzahlen nach dem neuen Verfahren stehen erst nach und nach zur Verfügung.
Beim Recycling werden Abfälle so aufbereitet, dass gewonnene Rohstoffe zur Substitution primärer Rohstoffe genutzt werden können, während bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung Produkte unter anderem durch Reparaturen wieder ihrem ursprünglichen Nutzungszweck zugeführt werden. Für die stoffliche Verwertung von Abfällen, und insbesondere das Recycling, ist in Deutschland ein flächendeckendes Netz von ca. 14.6008 Vorbehandlungs-, Behandlungs-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen aufgebaut worden, das neben chemisch-physikalischen, biologischen und mechanischen Behandlungs- auch Bodenbehandlungsanlagen, Bauschuttaufbereitungsanlagen, Sortier- sowie Demontageanlagen etc. umfasst.
Beispiele für Recycling- und Einsatzquoten9
Weißblech aus privatem Endverbrauch wurde 2020 in Deutschland zu 91,4 Prozent stofflich wiederverwertet.
Auch die Recyclingrate für den Gesamtverbrauch von Weißblech liegt seit 2006 stabil um 90 Prozent.10 Rund 15,8 Mio. t Stahlschrotte wurden 2020 bei der Stahlproduktion eingesetzt. Das entspricht einer Einsatzquote von 44,3 %.11 2020 wurden rund 2,25 Mio. t Nichteisenmetalle (wie Kupfer, Aluminium, Zink, Bronze, Blei, Messing) produziert. Davon waren rund 1,04 Mio. t Sekundärmetalle, was einem Anteil von rund 46,3 % entspricht.12
Die Recyclingquoten von Aluminium reichen von 90 % bis 95 % je nach Sektor. Der Energieeinsatz für das Recycling von Aluminium ist bis zu 95 % niedriger im Vergleich zur Primärherstellung.13 Die Einsatzquote betrug 2020 ca. 51 %14. Bei Kupfer liegt die Recyclingquote bei ca. 45 %. Bei der Kupferproduktion wird rund 44 % recyceltes Kupfer15 eingesetzt.
- Papier/Pappe/Kartonagen, die überwiegend getrennt gesammelt werden, erreichen eine Recyclingquote von nahezu 100 %.16 Die Einsatzquote von Altpapier liegt bei 79 %.17 Durch die Rückgewinnung werden Primärrohstoffe wie Holz, Kaolin und Kalk, aber auch Wasser und Energie eingespart. Allerdings ist Papier nicht unbegrenzt recyclingfähig, da die Fasern beim Recyceln immer kürzer werden, so dass immer wieder Frischfasern zugeführt werden müssen.
- Bei der Sammlung für Behälterglas liegt die Recyclingquote bei ebenfalls nahezu 100 %.18 Jede Glasverpackung besteht heute aus bis zu 60 % Recyclingglas, bei Grünglas liegt der Anteil sogar bei einer Einsatzquote von 95 %19. Durch die Rückgewinnung des Glases wird die Nachfrage nach dem Primärrohstoff Quarzsand gesenkt.
- Die über die dualen Systeme gesammelten Verpackungskunststoffe wurden 2020 insgesamt zu 60,6 Prozent werkstofflich verwertet (recycelt)20. Rund 46,6 % der Kunststoffabfälle (2,93 Mio t von 6,28 t) wurden 2019 insgesamt stofflich verwertet, der Rest wurde energetisch verwertet oder deponiert.21
- Die Recyclingquote für Elektroaltgeräte lag im Jahr 2020 bei 86,7 % und die Verwertungsquote bei 100 %.22 Allerdings wurden 2020 nur 44,1 % der in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte auch wirklich gesammelt. Um diese Menge zu steigern und die von der EU seit 2020 vorgegebene Sammelquote von 65 % zu erreichen23, hat die Bundesregierung mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes 2021 die bereits für Händler/innen von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten nun auf große Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler/innen ab einer Ladenfläche von 800 m² erweitert. Dadurch soll das Sammelnetz verdichtet werden, damit Verbraucher/ innen Elektro- und Elektronik-Altgeräte leichter entsorgen können und diese frühzeitig vom unsortierten Siedlungsabfall getrennt werden.
Im Bausektor werden rund 90% der anfallenden ungefährlichen mineralischen Bau- und Abbruchabfällen umweltgerecht verwertet. Durch die Aufbereitung von mineralischen Bauabfällen konnten im Jahr 2018 73,3 Mio. t Recycling-Baustoffe hergestellt werden. Diese wurden zu 51,3 % im Straßenbau, zu 22,2 % im Erdbau, zu 4,9 % in sonstigen Anwendungen (u. a. Deponiebau) und zu 21,6 % als Gesteinskörnungen in der Asphalt- und Betonherstellung eingesetzt.
Die Bau- und Entsorgungswirtschaft leistet damit einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Gesellschaft. Sie erfüllt mit der Sammlung, Sortierung und werkstofflichen bzw. energetischen Verwertung von Abfällen nicht nur eine wichtige ökologische Funktion, sondern versorgt auch unsere Wirtschaft mit Rohstoffen. Insgesamt stellt sie mittlerweile ein Sechstel der in Deutschland benötigten Rohstoffe bereit²⁴. Die Recyclingwirtschaft trägt zudem maßgeblich zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands bei. Sie bietet rund 310.000 Beschäftigten in fast 11.000 kommunalen und privaten Betrieben einen Arbeitsplatz und erzielt einen Umsatz von etwa 85 Mrd. Euro. Die Bruttowertschöpfung beträgt 28 Mrd. Euro²⁵. Mit der Substitution von Primär- durch Sekundärrohstoffen sind häufig auch signifikante Einspareffekte z. B. beim Energieverbrauch verbunden.²⁶
Zukünftige Herausforderungen/Ausblick
Deutschland hat eine Reihe von Anstrengungen unternommen, um Stoffkreisläufe besser zu schließen und ressourcenschonender zu wirtschaften. Dennoch gibt es verschiedene Bereiche, in denen Potential für Verbesserungen besteht.
Beispielsweise werden derzeit hauptsächlich die schweren, leicht rückgewinnbaren Rohstoffe bzw. Massenmetalle wie Eisen, Stahl, Kupfer, Aluminium oder sehr werthaltige Edelmetalle recycelt. Dies liegt neben den ökonomischen Vorteilen auch an der Systematik der bestehenden Recyclingquoten, die zu einer Vernachlässigung der Rückgewinnung gering konzentrierter Sonderelemente beiträgt. Hier besteht Handlungs- bzw. Nachholbedarf, insbesondere im Hinblick auf die für neue Entwicklungen benötigten strategisch wichtigen Rohstoffe, deren Gewinnung unter ökologischen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten zuweilen problematisch ist.²⁷ Sie werden teils in sehr geringen Mengen z. B. in Elektrogeräten, Handys, Computern, Solarpanels und Leiterplatten eingesetzt. Auch wenn eine Rückgewinnung teilweise technisch möglich und ökologisch sinnvoll wäre, lässt sie sich wirtschaftlich oft noch nicht darstellen. Hier muss es darum gehen, die Forschung und Entwicklung weiter voranzutreiben und vor allem dafür zu sorgen, dass neue Verfahren und Technologien auf den Markt kommen.
Ein sehr ressourcenintensiver Wirtschaftssektor ist der Bausektor. Hier ist bezogen auf die Masse nicht nur der Rohstoffverbrauch sehr hoch, sondern es fallen gerade hier auch die größten und relevantesten Abfallströme an. Zwar werden diese schon heute zu über 90 % verwertet, doch bei dieser Art der Verwertung handelt es sich meist um keine hochwertige Verwertung, sondern eine als Nutzung im Deponiebau, zur Verfüllung von Abgrabungen oder als Unterkonstruktion beim Wegebau. Bauabfälle auf Gipsbasis werden sogar überwiegend auf Deponien abgelagert, obwohl sich gerade Gips in einem geschlossenen Stoffkreislauf führen ließe. Insgesamt werden die Möglichkeiten einer höherwertigen Nutzung von Bauabfällen, z. B. als Zuschlagsmaterial bei Beton im Hochbau damit kaum genutzt, hier besteht noch Entwicklungspotenzial.
Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionspartner vorgenommen, die Kreislaufwirtschaft als effektiven Klima- und Ressourcenschutz, Chance für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Arbeitsplätze zu fördern. In diesem Zusammenhang wurde das Ziel der Senkung des primären Rohstoffverbrauchs und geschlossener Stoffkreisläufe vereinbart. Dazu soll der bestehende rechtliche Rahmen angepasst, klare Ziele definiert und abfallrechtliche Vorgaben überprüft werden. In einer „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“ sollen weiterhin bestehende rohstoffpolitische Strategien gebündelt werden. Die Erarbeitung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) soll in einem breiten Diskussionsprozess innerhalb der Bundesregierung, mit den gesellschaftlichen Akteur/ innen und mit der Wissenschaft erfolgen. Sie wird mit einem Forschungsvorhaben unterstützt. Der Dialogprozess mit einer breiten Einbeziehung der Akteure und Akteurinnen soll im Frühjahr 2023 starten und die Strategie im Jahr 2024 beschlossen werden. Rohstoffstrategie und Kreislaufwirtschaftsstrategie sollen dabei eng miteinander verzahnt werden und sich wechselseitig ergänzen. Die Rohstoffstrategie unterstützt Unternehmen bei einer sicheren, verantwortungsvollen und der Nachhaltigkeit verpflichteten Rohstoffversorgung inklusive der Nutzung von Sekundärrohstoffen. Übergeordnet sollten zudem begleitende oder ergänzende Finanzierungsinstrumente geprüft werden, die eine Nachfrage nach Recycling-Rohstoffen absichern und über entsprechende Investitionen diese Technologien zeitnah auf den Markt kommen.
Mit dem Kreislaufwirtschaftspaket der EU von 2018 sowie der Ausgestaltung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft der Kommission von 2020 werden die Mitgliedstaaten zu einer Vielzahl weiterer Schritte zur Stärkung der Abfallhierarchie und zur Kreislaufwirtschaft verpflichtet. Die Mitgliedstaaten müssen z. B. Maßnahmen treffen, um die Wiederverwendung von Produkten zu fördern. Zudem soll die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Bedienungsanleitungen und technischen Informationen verbessert werden.
1 Der Deutsche Naturschutzring (DNR) (2022): Glossar. URL: https://www.dnr.de/rohstoffpolitik-20/glossar/grundbegriffe/primaer-und- sekundaerrohstoffe/
2 Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen vom 9. Juni 2021.
3 Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff (EWKVerbotV) vom 24. Juni 2021.
4 Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (ErsatzbaustoffV) vom Juli 2021.
5 Stoffliche Verwertung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verwertungsverfahren mit Ausnahme der energetischen Verwertung und der Aufbereitung zu Materialien, das für die Verwendung als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energieerzeugung bestimmt Zur stofflichen Verwertung zählen insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Verfüllung (§ 3 Abs. 23a KrWG). Die energetische Verwertung meint hingegen die Aufbereitung von Abfällen für die thermische Verwertung durch Verbrennung. Ein Teil der Abfälle wird aber auch verbrannt, um sie zu beseitigen.
6 Destatis (2022): Abfallbilanz 2020. URL : https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/Publikationen/Downloads-Abfallwirtschaft/abfallbilanz-pdf-5321001.pdf? blob=publicationFile
7 Destatis (2022): Abfallbilanz 2020
8 Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) (2020): Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft 2020. URL: https://www.bde.de/themen/statusbericht-kreislaufwirtschaft/
9 Die Recyclingquote (errechnet nach dem Gewicht der in Recyclinganlagen eingebrachten Abfälle) unterscheidet sich von der Einsatzquote (Anteil der tatsächlich recycelten Materialien sowie ihrem tatsächlichen Einsatz in der Produktion).
10 Fachverband Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling (bvse) (2022): Recycling Nachrichten. URL: https://www.bvse.de/schrott-elektronikgeraete- recycling/nachrichten-schrott-eschrott-kfz/8234-weissblechverpackungen-aus-privatem-endverbrauch-zu-91-4-prozent-stofflich-recycelt.html
11 WV Stahl, Stahlschrott-Außenhandel: Statistischer Bericht 2021. URL: https://www.stahl-online.de/wp-content/uploads/2111-Statistischer-Bericht- Stahlschrott.pdf
12 Wirtschaftsvereinigung Metalle (2020): Metallstatistik 2020. URL: https://www.wvmetalle.de/presse/alle-publikationen/artikeldetail/?tx_artikel_feartik el%5Bfile%5D=e4ce262942322d1d9c622a02d74ca25da153e069&tx_artikel_feartikel%5Bsrc%5D=7990&tx_artikel_feartikel%5Baction%5D=download&
13 Gesamtverband der Aluminiumindustrie e.V.: Recycling von Anfang an. URL: http://www.aluinfo.de/kreislaufwirtschaft.html
14 Wirtschaftsvereinigung Metalle (2019): Metallstatistik 2019.
15 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) (2021): – Rohstoffsituation 2020 URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Downloads/rohsit-2020.pdf? blob=publicationFile&v=4%20/
16 Destatis (2022): Abfallbilanz 2020
17 Umweltbundesamt (UBA) (2022): https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altpapier#vom-papier-zum-altpapier
18 Destatis (2022): Abfallbilanz 2020
19 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2020): Energiewende in der Potenziale und Wechselwirkungen mit dem Energiesektor. Branchensteckbrief der Glasindustrie. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/energiewende-in-der-industrie-ap2a-branchensteck-brief-glas.pdf? blob=publicationFile&v=4
20 Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister: Auswertung Recyclingquoten 2018-2020. URL: https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/Auswer-tungen/ZSVR_Auswertungen_Recyclingquoten_2018_-_2020.pdf.
21 Umweltbundesamt (UBA) (2022): Kunststoffabfälle. URL: https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausge- waehlter-abfallarten/kunststoffabfaelle
22 Destatis (2022): 11,2 % mehr recycelte Elektroaltgeräte im Jahr 2020. URL: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/02/ PD22_058_321.html#:~:text=Die%20Recyclingquote%2C%20also%20der%20Anteil,%2C2%20%25%20mehr%20als%202019
23 Umweltbundesamt (UBA): Elektroschrott: Deutschland verfehlt EU-Sammelquote von 45 Prozent knapp. URL: https://www.umweltbundesamt.de/ presse/pressemitteilungen/elektroschrott-deutschland-verfehlt-eu-sammelquote
²⁴ Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden V. (2016): Studie „Die Nachfrage nach Primär- und Sekundärrohstoffen der Steine-und-Erden-Industrie bis 2035 in Deutschland“ URL: https://www.baustoffindustrie.de/fileadmin/user_upload/bbs/Dateien/2016-04-07_BBS_Rohstoffstudie.pdf
²⁵ BDE (2020): Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft 2020.
²⁶ Umweltbundesamt (2019): Stoffstromorientierte Ermittlung des Beitrags der Sekundärrohstoffwirtschaft zur Schonung von Primärrohstoffen und Steigerung der Ressourcenproduktivität. URL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-03-27_ texte_34-2019_sekundaerrohstoffwirtschaft.pdf
²⁷ Hierzu zählen die 17 Metalle der Gruppe der Seltenen Erden wie Neodym, aber auch Konfliktrohstoffe wie Zinn, Tantal (Coltan), Wolfram oder auch Platin und Lithium.