Auswirkungen der Energiewende und des Strukturwandels
Stand: Dezember 2024
Der Klimawandel stellt weltweit Akteur/innen von Politik, Industrie und Zivilgesellschaft vor große Herausforderungen. Die rohstofffördernde Industrie muss aufgrund internationaler und nationaler Pläne zur Reduktion des Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität leisten. Die Energiewende wird erheblichen Einfluss auf die Nachfrage und den Absatz von Kohle, Öl und Gas mit sich bringen und einen Strukturwandel in diesen Industrien in Gang setzen bzw. diesen beschleunigen. Zugleich steigt der Bedarf nach Rohstoffen für klimaneutrale Technologien, Erneuerbaren Energien, elektrischer Mobilität und Wasserstoff (siehe Versorgungssicherheit).
Neben dem seit 2003 bestehenden europäischen Emissionshandel hat Deutschland mit Beginn des Jahres 2021 ein eigenes nationales Emissionshandelssystem zur Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen eingerichtet.
In diesem Kapitel werden einige der in Deutschland geltenden Gesetze für einen verbesserten Klimaschutz vorgestellt sowie auf den Entwicklungsstand beim Einsatz der erneuerbaren Energien hingewiesen. Zudem werden Aktivitäten und Maßnahmen beschrieben, die in Deutschland unternommen werden, um die Herausforderungen von Energiewende und Strukturwandel im Bereich der Rohstoffförderung in Angriff zu nehmen.
Rechtliche Grundlagen
Bundes-Klimaschutzgesetz
Mit der Novelle aus dem Jahr 2021 wurden neue, ambitioniertere Klimaschutzziele beschlossen, mit dem Ziel, bis zum Jahr 2045 Nettotreibhausgasneutralität in Deutschland zu erreichen. Als Zwischenziele sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis 2030 um mindestens 65 % gemindert werden und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 %. Zudem soll der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) schrittweise zu einer verlässlichen Senke auf -25 Mio. t im Jahr 2030 und im Jahr 2045 auf -40 Mio. t CO2- Äquivalente ausgebaut werden. Mit der Novelle des Jahres 20244 wurden verbindliche Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen für einzelne Sektoren abgeschafft, wodurch die Pflicht für diese Bereiche entfällt, ein sektorspezifisches Sofortprogramm vorzulegen, falls Ziele verfehlt werden. Künftig ist eine sektorenübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung ausschlaggebend für den Beschluss weiterer Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Nachsteuerung. Dazu wurden sektorenübergreifende Jahresemissionsgesamtmengen eingeführt und damit die Gesamtverantwortung der Bundesregierung für das Erreichen der Klimaschutzziele verdeutlicht. Zudem wurde mit dem Wechsel von Vorjahresschätzungen zu Projektionsdaten auf eine vorausschauende Betrachtung umgestellt. Gleichzeitig muss weiterhin jeder der Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft einen eigenen angemessenen Beitrag leisten. Grundlage für die Bestimmung dieses Beitrags sind die Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren.
Das Klimaschutzgesetz erfordert ein Klimaschutzprogramm, das einen Gesamtplan der Bundesregierung für die Klimaschutzpolitik und konkrete Maßnahmen enthält.5 Die Maßnahmen für die Industrie umfassen die Förderung emissionsarmer Technologien, die Einführung von CO2-Bepreisungssystemen, die Unterstützung bei der Forschung und Entwicklung nachhaltiger Technologien sowie finanzielle Anreize zur Modernisierung von industriellen Produktionsprozessen.
Im Juli 2022 hat der Bundestag ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Windenergie an Land auf den Weg gebracht. So wurde beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Weiterhin wurde das „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ als zentraler Baustein bei der weiteren Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) neu eingeführt und u. a. das Baugesetzbuch geändert. Wesentlicher Regelungsinhalt ist die gesetzliche Umsetzung der Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag über ein 2-Prozent-Flächenziel für die Windenergie an Land. Darüber hinaus wurde mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz die artenschutzrechtliche Prüfung von Windenergieanlagen an Land im Genehmigungsverfahren standardisiert und vereinfacht und zudem hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) einen Leitfaden zu den „Anforderungen des Bodenschutzes an den Rückbau von Windenergieanlagen“ veröffentlicht.6
Nationaler Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen / EU-Brennstoffemissionshandel
Mit dem Europäischen Emissionshandelssystem existiert bereits seit 2005 eine europaweite CO2-Bepreisung für Energiewirtschaft, energieintensive Industrien und den innereuropäischen Luftverkehr. Nicht erfasst wurden bislang die Bereiche Wärme und Verkehr. Dies hat sich mit der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels nach dem Brennstoff- emissionshandelsgesetz (BEHG) zum 1. Januar 2021 geändert. Das BEHG verpflichtet Unternehmen, die Brennstoffe (Heiz- und Kraftstoffe) in den Verkehr bringen, Emissionszertifikate zu erwerben und bis zum 30. September des Folgejahres abzugeben. Die Kosten werden für gewöhnlich entlang der Lieferkette weitergegeben. Dadurch entfaltet der CO2-Preis bei den Endverbraucher/innen eine Lenkungswirkung, da mit steigenden Preisen klimafreundlichere Alternativen immer attraktiver werden.
Kohleausstiegsgesetz
Die für den deutschen Kohleausstieg wesentlichen Regelungen werden im Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz – KVBG)7 geregelt, das als Teil des Gesetzes zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) im August 2020 in Kraft getreten ist.8 Begleitend wurden im Kohleausstiegsgesetz weitere energiewirtschaftliche Regelungen novelliert – so das Energiewirtschaftsgesetz, das Treibhausgasemissionshandelsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz etc. Das KVBG verfolgt das Ziel, die Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle in Deutschland sozialverträglich, schrittweise und möglichst stetig zu reduzieren und bis spätestens 2038 zu beenden. Dadurch sollen Treibhausgasemissionen reduziert werden. Dabei soll eine sichere, preisgünstige, effiziente und klimaverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität weiterhin sichergestellt werden. Das Gesetzespaket enthält Regelungen zur Reduzierung und Beendigung der Stein- und Braunkohleverstromung, zur kontinuierlichen Überprüfung der Versorgungssicherheit, zur Löschung freiwerdender CO2-Zertifikate und für ein Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte im Kohlesektor (siehe Subventionen und steuerliche Begünstigungen).
Die Reduzierung der Steinkohleverstromung erfolgt zwischen 2020 und 2026 zunächst schrittweise durch bereits erfolgte wettbewerbliche Ausschreibungen für am Strommarkt beteiligte Steinkohleanlagen.9 Die Anlagenbetreiber/ innen gaben im Ausschreibungsverfahren einen Gebotswert an, zu dem sie bereit waren, auf die Verfeuerung von Kohle in ihrer Anlage zu verzichten. Durch die Teilnahme an dem wettbewerblichen Verfahren konnten Anlagenbetreiber/innen einen angemessenen finanziellen Ausgleich für den Steinkohleausstieg erhalten. Auch Braunkohle-Kleinanlagen bis 150 Megawatt (MW) konnten an den Ausschreibungen teilnehmen. Dadurch sollen die festgelegten Zieldaten 2022 (jeweils 15 Gigawatt (GW) Steinkohle und Braunkohle), 2030 (8 GW Steinkohle, 9 GW Braunkohle) und 2038 (Null GW) erreicht werden. Der mögliche Höchstpreis pro reduziertem MW sank dabei von 165.000 Euro/MW (2020) auf 89.000 Euro/MW (2026). Für den Fall, dass die gesetzlich festgelegten Reduktionsziele für Steinkohlekapazitäten nicht erreicht werden, wird die Ausschreibung ab dem Jahr 2024 durch ordnungsrechtliche Regelungen flankiert. Ab 2027 erfolgen die Stilllegungen im Bereich Steinkohle ausschließlich auf Basis ordnungsrechtlicher Regelungen.
Die Europäische Kommission hat am 25.11.2020 die beihilferechtliche Genehmigung hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen zur Reduzierung und Beendigung der Steinkohleverstromung erteilt. Zur Verringerung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland legt das KVBG einen verbindlichen Plan zur Stilllegung von Braunkohleanlagen fest. Es enthält u. a. verpflichtende Stilllegungsdaten sowie Regelungen zur Entschädigung der Betreiber/innen der stillgelegten Braunkohleanlagen. Danach erhält RWE 2,6 Mrd. Euro, LEAG erhält 1,75 Mrd. Euro. Die gesetzlichen Regelungen werden von einem öffentlich-rechtlichen Vertrag flankiert, in dem – neben weiteren Regelungen – sich die Braunkohlebetreiber/innen u. a. zur sozialverträglichen Stilllegung aller Kraftwerke verpflichtet haben. Die Stilllegungszeitpunkte der einzelnen Braunkohlekraftwerke erstrecken sich gemäß Anlage 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) von 2020 bis 2038. Zudem enthält der Vertrag Regelungen zur Verwendung der Entschädigungszahlungen zur Abdeckung der Tagebaufolgekosten und zu deren Sicherung sowie einen umfassenden Rechtsbehelfsverzicht der Betreiber/innen der Braunkohleanlagen. Im Lausitzer Revier werden die Entschädigungszahlungen an Zweckgesellschaften geleistet, die im Zuge von Vorsorgevereinbarungen zwischen dem Braunkohlebetreiber und den Ländern Brandenburg und Sachsen eingerichtet wurden (siehe Umgänge mit Eingriffen in die Natur und Landschaft). Ab dem Jahr 2025 sollen vom Bund die auf die jeweilige Zweckgesellschaft entfallenden, jährlichen Entschädigungsraten in die Zweckgesellschaften eingebracht werden. Die zusätzlich erfolgten Einzahlungen der LEAG in den Jahren 2021 bis 2024 können z.T. vom Bund erstattet werden.
Strukturstärkungsgesetz
Die Beendigung der Kohleverstromung bedeutet zugleich auch das Ende der Kohlenförderung in Deutschland. Während die Steinkohlenförderung in Deutschland bereits zum 31. Dezember 2018 ausgelaufen ist (siehe Subventionen und steuerliche Begünstigungen) und die noch bestehenden Steinkohleanlagen mit importierter Kohle betrieben werden, werden Braunkohleanlagen ausschließlich mit Braunkohle aus heimischer Förderung betrieben. Diese Förderung wird entsprechend dem im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz festgelegten Stilllegungsplan reduziert und bis 2038 beendet. Um die wirtschaftlichen und strukturellen Folgen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung abzumildern und das wirtschaftliche Wachstum der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen zu fördern, ist zeitgleich mit dem Kohleausstiegsgesetz auch das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (Strukturstärkungsgesetz)10 in Kraft getreten.
Diese auf Investitionen abzielenden Förderinstrumente werden durch das STARK-Bundesprogramm ergänzt, das primär nicht-investive Projekte fördert.11 Dabei wird eine große Bandbreite an Förderbereichen abgedeckt. So kann STARK beispielsweise den Betrieb von Strukturentwicklungsgesellschaften oder Technologietransferprojekte finanzieren. Im August 2024 wurde das STARK-Bundesprogramm novelliert und um investive Komponenten erweitert. Künftig wird unter anderem direkte Unternehmensförderung auf Grundlage des TCTF ermöglicht.
Wärmeplanungsgesetz
Geothermie- und Wärmepumpengesetz (GeoWG)
Im September 2024 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen sowie Wärmespeichern (GeoWG) beschlossen. Der Entwurf befindet sich aktuell im parlamentarischen Abstimmungsverfahren (Stand 12/2024).
Erneuerbare Energien in Deutschland
Erneuerbare Energien12 leisten einen großen und wachsenden Anteil an der Energieversorgung Deutschlands. 2023 betrug der Anteil erneuerbarer Energien 22 % am gesamten Endenergieverbrauch.
Struktur des Primärenergieverbrauchs in Deutschland 2023
Einige der für die Energiewende benötigten Metalle, zum Beispiel Indium, Germanium oder Gallium sind beibrechende Rohstoffe, das heißt, sie werden als Nebenprodukt im Bergbau eines anderen Metalls gewonnen. Bei diesen Metallen funktioniert der Regelkreis der Rohstoffversorgung13 nur eingeschränkt. In Deutschland und Europa sind Potenziale solcher Lagerstätten vorhanden, so dass mit einer gezielten Lagerstättenentwicklung, entsprechenden Investitionen und Rohstoffgewinnung Importabhängigkeiten verringert werden könnten. Gleiches gilt für bestimmte Steine und Erden, die für den Ausbau erneuerbarer Energien, wie die Windkraft, in Deutschland gefördert werden. Die immer größeren Windkraftanlagen erfordern auch immer größere Mengen mineralischer Rohstoffe, die fast alle aus deutschen Lagerstätten stammen. So benötigt ein 140 m hoher Turm eines Windrades in seinem unteren, 80m hohen Betonteil ca. 430 m³ Beton (bestehend aus 167t Sand, 626t Kies oder Splitt sowie 147t Kalk- und Mergelstein, 9t Ton und Sand sowie 5t Gips zur Produktion der zur Betonherstellung ebenfalls benötigten 125 t Zement), ca. 35t Betonstahl und ca. 20t Spannstahl in der Fertigung. Ein solcher Turm erfordert zudem ein stabiles Fundament von in diesem Fall 21,5 m Durchmesser. Solch ein Fundament benötigt ca. 600m³ Beton und ca. 70t Betonstahl. Für die Herstellung von glasfaserverstärkten Kunststoffen (GVK) für Rotorblätter werden Primärrohstoffe wie Quarzsand, Soda, Kalkstein, Dolomit, Kaolin und Feldspat benötigt, die ebenfalls in Deutschland gewonnen werden. Für fast alle verwendeten Materialien einer Windkraftanlage existieren Entsorgungswege, die für ein Recycling der mineralischen Rohstoffe geeignet sind.14 Vor dem Hintergrund des notwendigen Ausbaus dieser Energieinfrastruktur zur Erreichung der Klimaschutzziele ist ein entsprechender Ausbau der heimischen Rohstoffförderung und -weiterverarbeitung zu erwarten.15
Die Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen betrugen 2023 36,6 Mrd. Euro, mit dem Betrieb der bestehenden Anlagen wurden 23,1 Mrd. Euro Umsatz erwirtschaftet. Der Ausbau erneuerbarer Energien kann durch eine zunehmende Nachfrage nach Strom und Wärme sowie den mit erneuerbaren Energien hergestellten Waren und Dienstleistungen eine Vielzahl neuer Arbeitsplätze schaffen. 2022 bot der Sektor der Erneuerbaren insgesamt mehr als 387.000 Personen Beschäftigung.16 Der Schwerpunkt lag dabei auf erneuerbare Energien in der Stromerzeugung. Finanziert wird der Erneuerbaren-Ausbau in diesem Bereich mit über dem Börsenstrompreis liegenden Einspeisevergütungen. Die Differenzkosten zwischen Börsenstrompreis und Vergütung für den Strom aus Erneuerbare- Energien-Anlagen (EEG) wurden bisher von den Stromverbraucher/innen über die sog. EEG-Umlage als Bestandteil ihrer Stromrechnung aufgebracht.
Erneuerbare Energieträger werden sowohl in der Stromerzeugung als auch in der Wärmeerzeugung und im Verkehrssektor verwendet. Wichtigster erneuerbarer Energieträger im Stromsektor ist die Windenergie: Im Jahr 2022 wurden mehr als die Hälfte (49,1 %) erneuerbaren Stroms aus Windenergie generiert.17 Die Windenergie spielt eine tragende Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energien hin zu einer wirtschaftlich tragfähigen und klimaverträglichen Energieversorgung bei angemessenen Preisen und hohem Wohlstandsniveau. Die Nutzung der Windenergie hatte 2022 einen Anteil von 22,7 % am deutschen Stromverbrauch. An verschiedenen ehemaligen Bergbaustandorten sind inzwischen Windkraftanlagen vornehmlich auf begrünten Bergehalden mit bevorzugter Windsituation entstanden. Neben dem weiteren Ausbau an geeigneten Landstandorten und dem Ersatz alter, kleinerer Anlagen durch moderne und leistungsstärkere Anlagen – dem sogenannten Repowering – kommt dem Ausbau der Windenergie auf See eine wachsende Bedeutung zu. 2022 wurden Anlagen mit einer installierten Leistung von rund 2.400 MW an Land und rund 340 MW auf See zugebaut. Insgesamt stehen in Deutschland Ende 2022 rund 66.176 MW Kapazität aus Windanlagen zur Verfügung, die 2022 rund 124.800 GWh Strom produziert haben; ein Fünftel davon auf See.18 19 Bis zum Jahr 2030 soll nach den Plänen der Bundesregierung eine Leistung von mindestens 30.000 MW Offshore-Wind und 115.000 MW Windenergie an Land am Netz erreicht werden. Mit Blick auf den Ausbau und die immer größer werdenden Leistungseinheiten (auf See mehr als 10 MW je Windkraftanlage) wird auch der Bedarf an mineralischen Rohstoffen steigen. So wird zum Beispiel für den Bau der Fundamente von Windenergieanlagen Beton benötigt. Damit einher geht eine entsprechend höhere Nachfrage nach Kalkstein für die Zementherstellung sowie Zuschlagsstoffen wie Kies und Sand.
Auch im Wärmesektor werden zunehmend erneuerbare Energieträger verwendet. 2022 wurden insgesamt rund 203.300 GWh aus erneuerbaren Wärmequellen bestritten. Wichtigster erneuerbarer Energieträger zur Wärmeerzeugung sind dabei mit rund 132.000 GWh biogene Feststoffe, überwiegend Holz, beispielsweise in Form von Holzpellets. Auch Biogas, biogener Abfall sowie durch Wärmepumpen nutzbar gemachte Geothermie und Umweltwärme sind relevante erneuerbare Wärmeenergieträger mit ca. 15.000 GWh (Biogas, biogener Abfall) sowie ca. 21.700 GWh (Wärmepumpen) erzeugter Wärme 2022. Solarthermie leistete mit gut 9.700 GWh ebenfalls einen Beitrag zur Wärmeversorgung. Die tiefe Geothermie ist eine grundlastfähige Energieform, die einen geringen, aber festen Bestandteil für die Strom- und Wärmeerzeugung leistet. Generell wird das große Potential der Geothermie in Deutschland nicht ausgenutzt.20 Neben der Energieerzeugung ist an einigen Standorten eine stoffliche Nutzung bei der tiefen Geothermie, beispielsweise die Extraktion von Lithium aus der geförderten Sole, denkbar. Dabei kann die Nutzung der Sole die Wirtschaftlichkeit von Geothermieprojekten, insbesondere im Oberrheingraben und im Norddeutschen Becken, verbessern. Trotz bereits existierender Pilotprojekte gibt es hierzu allerdings noch einen erheblichen Forschungsbedarf.21
1 Vgl. Bundesregierung (2024): Energiewende und Klimaschutz. Herausforderungen und Wege der Transformation. URL: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/2267016/00de41ff941d38178607fb4b9e1ab75a/2024-03-20-transformationsbericht-energiewende-und-klimaschutz-data.pdf?download=1 (Abruf am 19. Dezember 2024); Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2024): Monitoring der Energiewende. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/monitoring-prozess.html (Abruf am 19. Dezember 2024).
2 Treibhausgasneutralität bedeutet ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken. Soweit im Jahr 2045 in Deutschland weiterhin Treibhausgase emittiert werden, müssen diese in der Jahresbilanz in gleicher Höhe also durch Negativemissionen der Atmosphäre wieder entzogen werden.
3 Bundesministerium der Justiz (BMJ) (2020): Kohleausstiegsgesetz (KohleAusG). URL: https://www.gesetze-im-internet.de/kohleausg/BJNR181800020.html (Abruf am 5. April 2024)
4 Die Bundesregierung (2024): Ein Plan fürs Klima. URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/klimaschutzgesetz-2197410 (Abruf am 9. Oktober 2024).
5 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2023): Bundeskabinett verabschiedet umfassendes Klimaschutzprogramm 2023. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/10/20231004-bundeskabinett-verabschiedet-umfassendes-klimaschutzprogramm-2023.html (Abruf am 9.Oktober 2024).
6 Ingenieurbüro Schnittstelle Boden im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (Labo) (2023): Anforderungen des Bodenschutzes an den Rückbau von Windenergieanlagen. URL: https://www.labo-deutschland.de/documents/Leitfaden_Rueckbau_von_Windenergieanlagen_UMK-Fassung.pdf (Abruf am 9. Oktober 2024).
7 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz URL: https://www.gesetze-im-internet.de/kvbg/inhalts_bersicht.html (Abruf am 25. Oktober 2024).
8 Kohleausstiegsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/kohleausg/BJNR181800020.html: Kohleverstromungsbeendigungsgesetz. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/kvbg/BJNR181810020.html (Abruf am 5. Dezember 2024).
9 Bundesnetzagentur (BNetzA) (2024): Informationen zu den beendeten Ausschreibungsverfahren des Kohleausstiegs. URL: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Kohleausstieg/BeendeteAusschreibungen/start.html (Abruf am 15.Oktober 2024)
10 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2023): Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Wirtschaft/strukturstaerkungsgesetz-kohleregionen.
html (Abruf am 5. Dezember 2024).
11 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (2024): STARK – Stärkung der Transformationsdynamik du Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekaftwerkstandorten. URL: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark_2/stark_2_node.html (Abruf am 28. Oktober 2024).
12 Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) stellt aktuelle und qualitätsgesicherte Daten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland zur Verfügung. Vgl. Umweltbundesamt (2024): Erneuerbare Energien in Zahlen. URL https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#uberblick (Abruf am 28. November.2024).
13 Zum Regelkreis der Rohstoffversorgung vgl. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR): Rohstoffverfügbarkeit. URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Rohstoffverfuegbarkeit/rohstoffverfuegbarkeit_node.html (Abruf am 6. Dezember 2024).
14 Vgl. Umweltbundesamt (2020): Windenergieanlagen: Rückbau, Recycling, Repowering. URL: https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/windenergieanlagen-rueckbau-recycling-repowering (Abruf am 6. Dezember 2024).
15 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (2021): Rohstoffe – Bergbau, Recycling, Ressourceneffizienz – wichtig für den Wohlstand und Arbeitsplätze. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/rohstoffe-bergbau-recycling-ressourceneffizienz.html (Abruf am 27. November 2024).
16 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2024): Erneuerbare Energien. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/erneuerbare-energien#entwicklung-in-zahlen (Abruf am 9. Oktober 2024).
17 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2024): Erneuerbare Energien. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/erneuerbare-energien#entwicklung-in-zahlen (Abruf am 9. Oktober 2024).
18 Umweltbundesamt (2024): Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2023. URL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/2024_uba_hg_erneuerbareenergien_dt.pdf (Abruf am 9. Oktober 2024).
19 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2024): Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-Kooperationsausschuss/2023/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=12 (Abruf am 9. Oktober 2024).
20 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2024): BGR Energiestudie 2023. URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Energie/Produkte/produkte_node.html?tab=Energiestudien (Abruf am 5. April 2024).
21 Bundesverband Geothermie e. V. (2020): Stand der Forschung und Forschungsbedarf Geothermie. URL: https://www.geothermie.de/fileadmin/user_upload/Forschung_Papier_2020_A4_20201217_Final_interaktiv.pdf (Abruf am 5. April 2024).