Wo sind Informationen zu den vergebenen Lizenzen zugänglich?
Lizenzregister
Rechtliche Grundlage
In Deutschland wird allein für bergfreie Bodenschätze das Recht zur bergbaulichen Exploration und Gewinnung staatlich vergeben. Das Verfügungsrecht über einen bergfreien Bodenschatz wird als Bergbauberechtigung bezeichnet und kann bei den Bergbehörden der Bundesländer beantragt werden (weitere Informationen siehe auch Genehmigung von Bergbauvorhaben).
Nach § 75 BBergG führen die Bergbehörden sogenannte Berechtsamsbücher und Berechtsamskarten, in denen die nach BBergG neu erteilten oder nach § 149 BBergG aufrechterhaltenen Bergbauberechtigungen (sogenannte Alte Rechte und Verträge) einzutragen sind.
Eine öffentliche Einsicht in die Berechtsamsbücher und -karten wurde im Rahmen der deutschen Umsetzung der D-EITI geschaffen. Seit dem 21. Juli 2017 können nach § 76 Abs. 3 BBergG auf Antrag bei den Bergbehörden folgende Angaben zu den erteilten und aufrechterhaltenen Bergbauberechtigungen, ohne Darlegung eines berechtigten Interesses, eingesehen werden:
- Inhaber/in
- Felder, auf die sich die Bergbauberechtigung bezieht
- Datum der Beantragung und der Erteilung
- Laufzeit
- Bodenschatz, auf den sich die Bergbauberechtigung bezieht
Bewilligungen und Erlaubnisse zur bergbaulichen Exploration können durch die Gesetzesänderung ebenso eingesehen werden (siehe auch Erläuterungen von Bergbauberechtigungen). Die zuständigen Behörden können die genannten Informationen auch direkt öffentlich zugänglich machen, was bereits seit längerem in einer Vielzahl der Bundesländer geschieht. So veröffentlichen einige Bundesländer übersichtliche Online-Lizenzkataster. Weitere Bundesländer planen den Aufbau entsprechender Systeme.
Weiterhin werden alle Bergbauberechtigungen in Deutschland im Bereich Kohlenwasserstoffe in der jährlich erscheinenden Publikation Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht.
Eine Übersicht aller Bergbauberechtigungen finden Sie unter :
Beispiel für ein Online-System: der NIBIS-Kartenserver
Ein gutes Beispiel für die Veröffentlichung von Angaben zu Bergbauberechtigungen im Internet ist der vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Niedersachsen geführte NIBIS-Kartenserver. Auf dieser Webseite können sich Bürger/innen mehr als 400 Fachkarten über die Themenbereiche Altlasten, Bergbau, Bodenkunde, Erosion, Geologie, Geothermie, Geophysik, Hydrogeologie, Ingenieurgeologie, Klima und Rohstoffe informieren. Bezogen auf die Bergbauberechtigungen sind im NIBIS-Kartenserver für die Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein regelmäßig folgende Daten öffentlich einsehbar:
- Informationen zum/zur Lizenzinhaber/in
- Koordinaten des Lizenzgebiets
- Erteilungsdatum und Geltungsdauer der Lizenz
- Art des Bodenschatzes
Bergbauberechtigungen im NIBIS-Kartenserver
Handhabung in anderen Bundesländern
Auch andere Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, online Einsicht in das Berechtsamsbuch und die Berechtsamskarte zu nehmen. Beispiele hierfür sind Baden-Württemberg unter https://maps.lgrb-bw.de/, Berlin und Brandenburg unter http://www.geo.brandenburg.de/lbgr/bergbau oder das Saarland unter www.geoportal.saarland.de. Eine Einsichtnahme in das digitale Berechtsamsbuch oder die digitale Berechtsamskarte ist in Thüringen auf schriftlichen Antrag hin für alle möglich (z.B. per Online-Anfrage über die Kontaktseite TLUBN-homepage).