Erdöl und Erdgas

Erdöl

Wissenswertes über Erdöl

Wissenswertes über Erdöl
Deutschland deckte im Jahr 2021 rund 2 % seines Erdölbedarfs aus heimischer Produktion.
Wissenswertes über Erdöl
Das im Wattenmeer gelegene Erdölfeld Heide-Mittelplate I umfasste im Jahr 2021 mehr als die Hälfte der förderbaren deutschen Erdölreserven.
Wissenswertes über Erdöl
Erdöl entsteht aus Ablagerungen großer Mengen von Plankton.
Wissenswertes über Erdöl
Durchschnittlich lagern Erdölfelder in einer Tiefe von rund 1,5 km. Durch den technischen Fortschritt ist es heute möglich, auch Erdölfelder in 5.000 m Tiefe und darunter zu erschließen.
Wissenswertes über Erdöl
Seit Beginn der Erdöl- und Erdgasförderung in Deutschland wurden insgesamt mehr als 25.000 Bohrungen durchgeführt.
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Geschichte

Seit über 150 Jahren wird Erdöl in Deutschland industriell gefördert. Die erste erfolgreiche Bohrung 1858/59 in Wietze bei Celle gilt als eine der ersten der Welt. Der Höhepunkt der Erdölförderung in Deutschland wurde 1968 mit einer Jahresproduktion von rund 8 Mio. t erreicht. Die sicheren und wahrscheinlichen deutschen Erdölreserven werden zum 1. Januar 2022 auf rund 23 Mio. t geschätzt. Der größte Teil der Erdölreserven lagert im Norddeutschen Becken, vorrangig in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Ende des Jahres 2021 standen 44 Ölfelder in Produktion.

Wirtschaftliche Bedeutung

Mit einem Anteil von rund 32 % am Primärenergieverbrauch ist Erdöl der mit Abstand wichtigste Energieträger in Deutschland, wobei die fossilen Energieträger mit einem Anteil von 77 % im Allgemeinen stark gegenüber den erneuerbaren Energieträgern überwiegen. Im Jahr 2021 betrug die heimische Erdölförderung rund 2 % des deutschen Jahresverbrauchs und blieb damit im Vergleich zum Vorjahr gleich. Als einer der größten Mineralölverbraucher weltweit ist Deutschland somit fast vollständig auf den Import von Erdöl angewiesen. Die Rohölimporte verringerten sich gegenüber dem Vorjahr leicht auf rund 81 Mio.t. Sie stammten aus 30 Ländern im Wert von insgesamt rund 35 Mrd. Euro, wobei 56 % des importierten Rohöls allein auf Russland (27,7 Mio. t), die USA (10,2 Mio. t) und Kasachstan (8 Mio.t) und die USA (9,4 Mio. t) entfiel 1. In Deutschland wurden im Jahr 2021 etwas weniger als 2 Mio. t Erdöl gefördert. Der Anteil an der weltweiten Erdölfördermenge betrug 2021 etwa 0,04 %. Der Wert des in Deutschland geförderten Erdöls lag für 2021 bei geschätzten 788 Mio. Euro, das sind 0,02 % des BIP. Etwa 5 % des Gesamtwertes der in Deutschland abgebauten Rohstoffe entfiel im Jahr 2021 auf Erdöl. Damit rangierte Erdöl bei der wirtschaftlichen Bedeutung hinter Braunkohle und Erdgas an dritter Stelle der in Deutschland geförderten fossilen Energierohstoffe und an siebter Stelle aller heimisch abgebauten Rohstoffe. Im internationalen Vergleich der Erdöl produzierenden Länder belegte Deutschland im Jahr 2021 den 60. Platz (1970: 26. Platz). Zum Jahresende 2021 (2022) waren im Wirtschaftszweig der Gewinnung von Erdöl in Deutschland 1.944 (1.954) Personen beschäftigt (siehe Beschäftigung und Soziales).2

Gewinnung

Im Jahr 2021 waren in Deutschland 44 Erdölfelder in Produktion. Auf ihnen wurde durch 682 Fördersonden in Bohranlagen (onshore) bzw. auf Förderplattformen (offshore) Erdöl gefördert. Die Erdölfelder Schleswig-Holsteins und Niedersachsens erbrachten 2021 zusammen fast 90% der deutschen Gesamtproduktion. Die restliche Produktion verteilte sich vor allem auf Rheinland-Pfalz sowie Bayern und zu sehr geringen Anteilen auf Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Das größte deutsche Erdölfeld ist Mittelplate/Dieksand, das sich im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer befindet. Es wird seit 1987 über eine Bohr- und Förderinsel sowie durch Bohrungen vom Festland aus erschlossen. Auf dieses Erdölfeld entfiel 2021 mehr als die Hälfte der gesamten deutschen Erdölfördermenge.

Verwendung

Erdöl ist ein fossiler Energieträger und dient v.a. als Treibstoff für Verkehrs- und Transportmittel und zur Beheizung von Gebäuden. Erdöl (Vergaserkraftstoff, Dieselkraftstoff, Flugkraftstoffe) hat in den letzten Jahren um die 93% des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor ausgemacht. Bei der Bereitstellung von Raumwärme beträgt der Erdölanteil rund 20%. Zudem wird Erdöl insbesondere in der chemischen Industrie verwendet, beispielsweise für die Herstellung von Plastik, Schaumstoff, Elektronik, Kunst- und Farbstoffen, Waschmitteln, Medikamenten und Kosmetik.

Erdgas

Wissenswertes über Erdgas

Wissenswertes über Erdgas
Erdgas wird im Vergleich zu Kohle und Erdöl erst seit relativ kurzer Zeit als Energieträger genutzt.
Wissenswertes über Erdgas
Bereits seit 100 Jahren wird Erdgas aus deutschen Lagerstätten gewonnen.
Wissenswertes über Erdgas
5 % des Erdgasbedarfs in Deutschland wurde 2021 durch die heimische Produktion gedeckt. Etwa 94 % des geförderten Erdgases stammte aus Niedersachsen.
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Geschichte

Bei einer Bohrung nach Wasser wurde 1910 in Neuengamme, heute ein Stadtteil von Hamburg, Erdgas gefunden. Die Förderung im industriellen Maßstab begann 1913. Bis zum Ende der 1960er Jahre war die heimische Erdgasproduktion allerdings gering – Erdgas erreichte bis dahin nur einen Anteil von rund 1% am primären Energieverbrauch in Deutschland (West). Die Ölkrisen in den 1970er Jahren lenkten den Blick verstärkt auf den Verbrauch von Energie und die Notwendigkeit der Erschließung neuer Energiequellen. Mit der Entdeckung großer Erdgasvorkommen an der deutsch-niederländischen Grenze und der zunehmenden Umstellung von Stadt- und Kokereigas auf Erdgas stieg die heimische Förderung. Damit einher ging auch ein stetiger Ausbau der Erdgasinfrastruktur (von 12 auf rund 20 Mrd. m³ (Vn)3 Rohgas zwischen 1970 und 2005). Im Jahr 2005 deckte die heimische Erdgasförderung etwa 25 % des deutschen Erdgasverbrauchs. Seitdem ist die Förderung aber rückläufig. Die sicheren und wahrscheinlichen Reserven an Erdgas sind zudem rückläufig. Diese beliefen sich zum 1. Januar 2022 auf rund 42 Mrd. m³ (Vn). Die Abnahme der Erdgasreserven sowie der Erdgasproduktion beruht im Wesentlichen auf der zunehmenden Erschöpfung der Lagerstätten und damit einhergehend deren natürlichem Förderabfall. Auch nennenswerte Neufunde sind in den letzten Jahren ausgeblieben.

Wirtschaftliche Bedeutung

Mit einem Anteil von rund 27% am Primärenergieverbrauch bleibt Erdgas nach Erdöl der zweitwichtigste Energieträger in Deutschland. Im Jahr 2021 lag die Erdgasförderung in Deutschland bei rund 5,7 Mrd. m³ (Vn) Rohgas und deckte damit nur noch etwa 5% des heimischen Erdgasverbrauchs. Dieser nahm 2021 um rund 5% gegenüber dem Vorjahr zu. Im Jahr 2021 wurden 1.458 TWh Erdgas im Wert von insgesamt 35 Mrd. Euro importiert. Das importierte Erdgas stammt aus Russland/GUS (927 TWh), Norwegen (324 TWh), den Niederlanden (187 TWh) sowie Belgien (20 TWh). Gegenüber dem Vorjahr kam es zu Abnahme der Importe (–13%). Ein erheblicher Teil des importierten Erdgases wird allerdings in die europäischen Nachbarländer re-exportiert (749 TWh). Hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedeutung des heimisch geförderten Erdgases lag Deutschland im Vergleich aller Erdgasförderländer im Jahr 2021 auf Platz 48. Der Anteil an der weltweiten Erdgasfördermenge betrug 2021 rund 0,14%. Der Wert des geförderten Erdgases betrug im Jahr 2021 geschätzt 1,274 Mrd. Euro. Das entspricht rund 0,04% des BIP. Etwa 11% des Gesamtwertes der in Deutschland produzierten Rohstoffe entfiel im Jahr 2021 auf Erdgas. Zum Jahresende 2021 (2022) waren in der Erdgasgewinnung in Deutschland 1.004 (1.042) Personen beschäftigt.

Gewinnung

Etwa 94 % des deutschen Erdgases wurde 2021 in Niedersachsen gefördert. Andere Bundesländer (Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern) trugen nur marginal zur Gesamtfördermenge bei. Gefördert wurde das Erdgas auf 69 Erdgasfeldern mittels 380 Fördersonden. Wie auch Erdöl tritt Erdgas in unterirdischen Lagerstätten auf. Vergleichbar mit der Erkundung von Erdöl, findet die Exploration von Erdgas vor allem durch seismische Untersuchungen und Erkundungsbohrungen statt. Die Förderung erfolgt über ein mit Zement und Stahl stabilisiertes Bohrloch, in das ein Steigrohr eingebracht wird (Sonde). Neben der Erschließung konventioneller Lagerstätten wäre die Erschließung nicht-konventioneller Erdgaslagerstätten vorstellbar. Zu den nicht konventionellen Lagerstätten zählen Erdgasvorkommen in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein, zu deren Erschließung „Hydraulic Fracturing“ – kurz „Fracking“ – eingesetzt werden muss. Beim „Fracking“ werden durch Einpressen einer Suspension (Wasser, Stützmittel und Additive) und dem damit einhergehenden Druckanstieg kontrolliert kleine Risse in dem Gestein erzeugt, in dem das Erdgas enthalten ist. Durch diesen Prozess wird das Gas freigesetzt, so dass es durch die Bohrleitungen an die Oberfläche geleitet werden kann. „Fracking“ in Deutschland wurde viele Jahrzehnte bei der Erschließung konventioneller Lagerstätten angewendet, vor allem in dichten Sandsteinen, meist in größerer Tiefe, und ist langjährig erprobt. Der Einsatz von Fracking zur kommerziellen Erschließung von Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein (d. h. nicht konventioneller Lagerstätten) hingegen ist in Deutschland grds. bis auf Weiteres nicht zulässig.5 Ausgenommen davon sind bis zu vier Probebohrungen, die allerdings wissenschaftlich zu begleiten sind. Der Deutsche Bundestag hat bislang keinen Gebrauch davon gemacht, auf Grundlage des 2021 vorgelegten Berichtes der Expertenkommission Fracking das Verbot zu überprüfen6. Das Thema Fracking wird in Deutschland weiterhin sehr kontrovers diskutiert.

Verwendung

Als fossiler Energieträger wird Erdgas hauptsächlich in der Industrie (37 %) und in privaten Haushalten (31 %, vorwiegend Heizung) eingesetzt. Daneben erfolgt die Verwendung zur Stromerzeugung (9 %) in Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (13 %) und in der Fernwärme-/Kälteversorgung (einschl. Blockheizkraftwerke; 9 %). Im Verkehr spielt Erdgas als Treibstoff mit 0,2 % eine sehr untergeordnete Rolle. Stoffliche Anwendung findet Erdgas in chemischen Prozessen, wie beispielsweise der Ammoniaksynthese im Haber-Bosch-Verfahren (Stickstoffdüngemittel), der Eisenerzreduktion im Hochofenprozess insbesondere aber auch bei der Herstellung von Wasserstoff durch Dampfreformierung.

Glossar

Der oberirdische Abbau von nichtenergetischen, grundeigenen Rohstoffen im Rahmen von Trockengrabungen wird in Bayern und Nordrhein-Westfalen auf Landesebene durch die vorhandenen Abgrabungsgesetze (AbgrG) bestimmt. Für die Abgrabung von Festgesteinen (Kalkstein, Basalt etc.) in Steinbrüchen, in denen nicht gesprengt wird, gilt das AbgrG für Förderstätten mit einer Fläche von bis zu 10 Hektar. Für den Fall, dass diese Größenordnung überschritten wird oder sich nach Beendigung der Abbautätigkeiten Gewässer bilden werden, kommen wiederum das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Tragen. In den anderen Bundesländern ist diese Art der Rohstoffförderung in den jeweiligen Landesbauordnungen oder Landesnaturschutzgesetzen geregelt.

Im Allgemeinen besitzt das AbgrG für solche Rohstoffe Gültigkeit, deren Abbau nicht unmittelbar dem Bergrecht bzw. den Bergbehörden unterliegen. Hierunter fallen insbesondere Kies, Sand, Ton, Lehm, Kalkstein, Dolomit, sonstige Gesteine, Moorschlamm und Ton. Jedoch kann für bestimmte Rohstoffe, wie z. B. Quarzkies, die Zuständigkeit zwischen AbgrG oder Bergrecht fallabhängig variieren. In jedem Fall muss die angerufene Behörde ihre eigene Zuständigkeit stets selbst überprüfen. Vom AbgrG miteingeschlossen ist auch die Oberflächennutzung sowie deren anschließende Wiedernutzbarmachung.

In den Bundesländern, in denen die Gesetzgebung kein Abgrabungsgesetz vorsieht und das Landesnaturschutzgesetz nicht für den Abbau von nichtenergetischen, grundeigenen Rohstoffen im Rahmen von Trockengrabungen zum Tragen kommt, fällt diese Art der Rohstoffförderung in den Geltungsbereich der entsprechenden Landesbauordnungen.

Zudem bestehen rechtliche Abgrenzungen: Die Landesbauordnungen gelten für die Abgrabung von Festgesteinen (Kalkstein, Basalt etc.) in Steinbrüchen mit einer Fläche von bis zu 10 Hektar, in denen nicht gesprengt wird. Für den Fall, dass diese Größenordnung überschritten wird oder sich nach Beendigung der Abbautätigkeiten Gewässer bilden werden, kommen wiederum das BImSchG bzw. WHG zum Tragen.

Grundsätzlich sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) ein Verbot staatlicher Beihilfen vor. Allerdings gilt dieses Beihilfeverbot nicht ausnahmslos. Beihilfen, die mit dem Binnenmarkt vereinbar sind, kann die Europäische Kommission genehmigen. So können beispielsweise Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Regionalförderung, der Energie- und Umweltpolitik oder im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich unter bestimmten Voraussetzungen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden.

Die Mitgliedstaaten haben entschieden, dass die Kontrolle über staatliche Beihilfen grds. in der Zuständigkeit der Europäischen Kommission liegt („Hüterin der Verträge“), was dieser grundsätzlich das Recht gibt, auch in Politikbereichen, in denen sie keine sachliche Zuständigkeit hat (zum Beispiel in der Steuer- oder der Beschäftigungspolitik), die Beihilfekontrolle auszuüben. Daher müssen geplante beihilferelevante Maßnahmen in der Regel bei der Europäischen Kommission angezeigt oder sogar förmlich angemeldet („notifiziert“) und ggf. von ihr genehmigt werden 1 .

 

1 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2024): Beihilfenkontrollpolitik. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Euro-pa/beihilfenkontrollpolitik.html (Abruf am 24. Januar 2024)

Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren dient der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans bei Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedürfen (§§ 52 Abs. 2 a i. V. m. 57 a BBergG).

Als Beschäftigungswirkung werden Einflüsse auf die Beschäftigung (d. h. Anzahl der Arbeitsplätze) ausgehend von einem Sektor oder einer Investition bezeichnet. Direkte (Beschäftigungs-) Effekte (z. B. Angestellte im rohstoffgewinnenden Sektor) werden genauso einbezogen wie indirekte (Beschäftigungs-) Effekte (z. B. Angestellte in vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungsstufen, wie Hersteller von Vorprodukten zur Rohstoffgewinnung o. ä.).

Braunkohlereviere sind bestimmte geographisch eingegrenzte Bezirke, welche einer Bergbehörde unterstellt sind. Die vom Strukturstärkungsgesetz unterstützten Braunkohlereviere in Deutschland sind: Lausitzer Revier (Bundesländer: Brandenburg/Sachsen), Mitteldeutsches Revier (Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen), Rheinisches Revier (Nordrhein-Westfalen), Helmstedter Revier (Niedersachsen).

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen (Wertschöpfung) in einer bestimmten Periode (Quartal, Jahr). Das statistische Bundesamt berechnet das BIP folgendermaßen: Produktionswert minus Vorleistungen ist gleich die Bruttowertschöpfung; zuzüglich Gütersteuern und abzüglich der Subventionen ergibt das BIP2 .

2 Statistisches Bundesamt – DESTATIS (2024): Bruttoinlandsprodukt (BIP). URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Methoden/bip.html (Abruf am 24. Januar 2024).

Die Bruttowertschöpfung wird durch Abzug der Vorleistungen von den Produktionswerten errechnet; sie umfasst also nur den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert. Die Bruttowertschöpfung ist bewertet zu Herstellungspreisen, das heißt ohne die auf die Güter zu zahlenden Steuern (Gütersteuern), aber einschließlich der empfangenen Gütersubventionen.

Beim Übergang von der Bruttowertschöpfung (zu Herstellungspreisen) zum Bruttoinlandsprodukt sind die Nettogütersteuern (Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen) global hinzuzufügen, um zu einer Bewertung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen zu gelangen.3

3 Statistisches Bundesamt – DESTATIS (2024): Bruttowertschöpfung. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Glossar/bruttowertschoepfung.html (Abruf am 24. Januar 2024).

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das bedeutendste und in der Praxis relevanteste Gesetz des Umweltrechts. Es stellt die Genehmigungsgrundlage für Industrie- und Gewerbeanlagen dar. In der rohstofffördernden Industrie sind Steinbrüche zum Abbau von Steinen und Erden genehmigungspflichtig. Nach § 1 Nr. 3 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) müssen Halden ab 10 Hektareine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchlaufen. Die Zuständigkeit für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird in den Landesimmissionsschutzgesetzen näher bestimmt. Mit dem Verwaltungsvollzug sind die Länder beauftragt. Im Regelfall ist das jeweilige Landesumweltministerium als oberste Immissionsschutzbehörde des Landes zuständig. Nachgeordnete Behörden sind die Regierungspräsidien, Kreis- und untere Verwaltungsbehörden. Die sachliche Zuständigkeit liegt in der Regel bei den unteren Verwaltungsbehörden.

Ein Zertifikat ist im Umweltrecht ein verbrieftes Recht, in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Menge eines Schadstoffes zu emittieren. CO2-Zertifikate sind an den Energiebörsen handelbar, wodurch das CO2-Emissionsrecht einen Marktpreis bekommt. Indem immer weniger Zertifikate ausgegeben werden, sollen die Unternehmen einen Anreiz erhalten, in klimafreundliche Techniken zu investieren. Wobei der überwiegende Teil der Emissionszertifikate nicht mehr kostenlos vergeben, sondern versteigert wird. Bis 2030 verringert sich das Cap um 62 Prozent im Vergleich zu 2005. Die Erlöse aus der Versteigerung fließen zu mehr als 90 Prozent in den Klimaschutz.4

4 Umweltbundesamt (2023). Der Europäische Emissionshandel. URL: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/der-europaeische-emissionshandel (Abruf am 24.01.2024).

Der EITI Standard sieht eine jährliche Berichtspflicht für EITI Länder vor. Dieser EITI Bericht umfasst zwei Hauptteile:

  • Der Kontextbericht enthält Informationen, die der breiten Öffentlichkeit einen Überblick über die Funktionsweisen des nationalen Rohstoffsektors geben. Darin werden Fragen beantwortet, wie: Welche Rohstoffe werden in welcher Menge abgebaut? Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen? Welche Einnahmen erzielt der Staat? Wie viele Rohstoffe werden exportiert? Welchen Beitrag leistet der Rohstoffsektor zur Volkswirtschaft?
  • Im zweiten Teil des Berichts gleicht ein unabhängiger Verwalter die wichtigsten Zahlungen von rohstofffördernden Unternehmen mit den korrespondierenden Einnahmen der staatlichen Stellen ab. Hierzu legen die Unternehmen ihre Zahlungen und die zuständigen Finanzbehörden ihre Einnahmen offen.

2018 veröffentlichte die MSG den ersten D-EITI Bericht. Dieser enthält neben den beiden Hauptteilen auch Sonderthemen: Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in die Natur, Rückstellungen und Sicherheitsleistungen sowie Wasserentnahme zur Rohstoffförderung und erneuerbare Energien. Die Sonderthemen gehen über den internationalen EITI Standard hinaus und erhöhen so die Relevanz von EITI in Deutschland. Im zweiten D-EITI Bericht wurden die innovativen Themen erweitert und um die Bereiche Beschäftigung und Soziales und Recycling ergänzt. Im vierten Bericht wurden die Themen durch ein Kapitel zu Auswirkungen der Energiewende und des Strukturwandels auf die Rohstoffförderung in Deutschland ergänzt. Im fünften Bericht erarbeitete die MSG mit Blick auf die geopolitische Lage und die wirtschaftlichen Herausforderungen ein weiteres Kapitel zum Thema Der Beitrag der heimischen Rohstoffgewinnung zur Versorgungssicherheit unter Einbeziehung der Rolle Deutschlands im internationalen Rohstoffmarkt zu erarbeiten. Seit dem dritten D-EITI Bericht wird aufgrund eines von der D-EITI durchgeführten Pilotprojekts anstelle des Zahlungsabgleichs ein Kapitel zu den seitens der Unternehmen offengelegten Zahlungsströme mit einer alternativen Qualitätssicherung dieser Zahlungen inkludiert. Das Pilotprojekt wurde im vierten und fünften D-EITI Bericht modifiziert und wird im vorliegenden sechsten D-EITI Bericht fortgeführt (siehe Kacheln zu Zahlungsströme und Qualitätssicherung).

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG), das im Oktober 2015 in Kraft trat, setzt die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte der Europäischen Union (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht um. Das Gesetz gibt drei Ziele zur Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten vor:

  • In den Jahren von 2016 bis 2018 mussten mindestens 45 % des gemittelten Gesamtgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte gesammelt werden (Mindestsammelquote). In dieser Quote sind nicht nur Altgeräte aus privaten Haushalten (business to customer; b2c-Geräte), sondern auch von gewerblichen Quellen (business to business; b2b-Geräte) wie Firmen und Behörden (so genannte „andere Quellen als private Haushalte“), enthalten. Seit 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %.
  • Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 75 bis 85 % zu verwerten (Verwertungsquoten). Die Verwertung umfasst dabei die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die (insbesondere energetische) Verwertung.
  • Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 55 bis 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten oder zu recyceln (Quoten für Vorbereitung zur Wiederverwendung + Recycling).

Die Bezugsmenge für die Verwertungs- und Recyclingquoten ist laut Art. 11 Abs. 2 der WEEE-RL (Gültigkeit 15.08.2015) die gesamte Sammelmenge je Gerätekategorie, während in den Jahren davor die damals so genannte Wiederverwendung ganzer Geräte nicht in die Bezugsmenge einbezogen wurde.5

5 Umweltbundesamt (2022): Elektro- und Elektronikaltgeräte. URL: https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsor-gung-ausgewaehlter-abfallarten/elektro-elektronikaltgeraete#sammlung-und-verwertung-von-elektro-und-elektronikaltgeraten-drei-kennzahlen-zahlen (Abruf am 24. Januar 2022).

In Deutschland ist die Sozialversicherung eine Mischform aus Versicherung (Finanzierung durch Beiträge), Versorgung (Ausgleich nach sozialen Gesichtspunkten) und Fürsorge (Leistungen zur Rehabilitation). Die soziale Sicherung besteht aus fünf Säulen: 1.) Krankenversicherung; (2.) Unfallversicherung; (3.) Rentenversicherung; (4.) Arbeitslosenversicherung; (5.) Pflegeversicherung.

Am weitgehendsten ist die unternehmerische Mitbestimmung im Bergbau (Montan-Mitbestimmung; MontanMitbestG, MontanMitbestGErgG): Hier sind die Aufsichtsräte durch Arbeitgeber/innen- und Arbeitnehmer/innenvertreter/innen gleichgewichtig (paritätisch) besetzt. Darüber hinaus ist die Bestimmung des/der Arbeitsdirektors/in, der/die als gleichberechtigtes Mitglied der Geschäftsführung für Personal- und Sozialangelegenheiten zuständig ist, von der Zustimmung der Mehrheit der Arbeitnehmer/innenvertreter/innen im Aufsichtsrat abhängig.

In der Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) der D-EITI sind Akteure aus Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vertreten. Sie werden von der Bundesregierung für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren berufen. Aufgabe der MSG ist die Steuerung und Kontrolle der Umsetzung von D-EITI. Dazu gehören unter anderem die Festlegung von Inhalten der Berichterstattung sowie die regelmäßige Erstellung und Abnahme von Arbeitsplänen und Fortschrittsberichten zur Umsetzung der D-EITI. Die Mitglieder der deutschen MSG finden sie auf der D-EITI Website

Primärrohstoffe sind abgesehen von ihrer Gewinnung unbearbeitete Rohstoffe, beispielsweise Frischholzfasern für die Papierherstellung, die aus gefällten Bäumen gewonnen wurden. Sekundärrohstoffe hingegen werden durch Recycling gewonnen, etwa Zellulosefasern aus Altpapier. Aufgrund begrenzter natürlicher Ressourcen ist es unvermeidlich, den Verbrauch von Primärrohstoffen zu reduzieren. Eine Möglichkeit hierfür besteht in der Substitution durch Sekundärrohstoffe.

Je nach Beschaffenheit, technischem Verfahren und Aufwand können verschiedene Rohstoffe unterschiedlich oft wieder zu Sekundärrohstoffen aufbereitet werden. Dabei kann die Zerkleinerung und Trennung verschiedener Bestandteile, z. B. bei Verbundwerkstoffen, erhebliche Mengen Energie erfordern. Unter Umständen ist die Gewinnung von Primärrohstoffen dann wirtschaftlich günstiger als das Recycling. Durch neue bzw. verbesserte Recycling-Verfahren und kreislauf- freundlich konzipierte Produkte kann dieses Verhältnis zu Gunsten des Recyclings verschoben werden. Zudem können steuerliche Anreize, etwa durch eine Besteuerung von Primärrohstoffen, den Anteil recycelter Rohstoffe erhöhen.

Die Recyclingquote (errechnet nach dem Gewichtsanteil der gesammelten Abfälle, die in eine Recyclinganlage eingebracht werden) unterscheidet sich von der Rezyklat-Einsatzquote (Anteil der recycelten Materialien, die wieder in der Produktion eingesetzt werden). Siehe auch „Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG“.
Siehe „Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG“.

Die Sozialpartnerschaft spielt in Deutschland eine herausragende Rolle. Auf den unterschiedlichsten Ebenen findet das gestaltende Miteinander zwischen Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften mit dem Ziel statt, Interessengegensätze durch Konsenspolitik zu lösen. Zum Beispiel auf betrieblicher Ebene, wo eine Beteiligung der Arbeitnehmer/innen in betrieblichen Angelegenheiten über die von ihnen gewählten Betriebsräte stattfindet. Auf Unternehmensebene sind ab einer bestimmten Unternehmensgröße Arbeitnehmer/innen in den Aufsichtsorganen vertreten. Daneben arbeiten die Sozialpartner/innen auf unterschiedlichsten regionalen Ebenen, auf Bundesebene, aber auch in Europa ständig zusammen – in Form gemeinsamer Positionierungen, Initiativen, Aktionen oder des sozialen Dialogs. Sie widmen sich den grundlegenden Orientierungsfragen der Menschen und beteiligen sich an Werte- und Systemdebatten.

Unter stofflicher Verwertung (Recycling) ist gem. § 3 Absatz 25 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) jedes Verwertungsverfahren zu verstehen, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung. Die energetische Verwertung meint hingegen die thermische Verwertung von Abfällen durch Verbrennung. Eine Verbrennung von Abfällen ohne Auskopplung von Energie stellt dagegen eine Beseitigung dar.

Es gibt sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene unterschiedliche Definitionen und methodische Ansätze zur Frage, was Subvention sind und wie sie berechnet werden. Entsprechend der Definition des Subventionsberichts der Bundesregierung werden hier direkt budgetrelevante Subventionen des Bundes für private Unternehmen und Wirtschaftszweige (d. h. Finanzhilfen als Geldleistungen sowie Steuervergünstigungen als spezielle steuerliche Ausnahmeregelungen) erfasst. Subventionen der föderalen Ebene können über die Subventionsberichte der Bundesländer eingesehen werden (siehe hierzu Anlage 5 des Subventionsberichtes der Bundesregierung).

Jede Person hat nach dem Umweltinformationsrecht freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen. Bund und Länder haben dazu Regelungen erlassen, die die völkerrechtlichen Vorgaben (“erste Säule” der Aarhus-Konvention) sowie die der Europäischen Union umsetzen.

Zu unterscheiden ist zwischen dem Umweltinformationsgesetz (UIG), welches den Zugang zu Umweltinformationen auf Bundesebene regelt, und den Umweltinformationsgesetzen der Bundesländer, die für informationspflichtige Stellen in den Ländern gelten. Auf andere amtliche Informationen bei Bundesbehörden ist das allgemeine Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anwendbar.

9 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (2024): Umweltinformationsgesetz. URL: https://www.bmuv.de/themen/umweltinformation/umweltinformationsgesetz (Abruf am 24. Januar 2024).

Für den jährlichen D-EITI Bericht gleicht der Unabhängige Verwalter die wichtigsten Zahlungen von rohstofffördernden Unternehmen mit den korrespondierenden Einnahmen der staatlichen Stellen ab. Hierzu legen die Unternehmen ihre Zahlungen und die zuständigen Finanzbehörden ihre Einnahmen offen.

Der Auftrag für die Erstellung des Zahlungsabgleiches wird nach entsprechendem Vergaberecht ausgeschrieben. Somit kann der Unabhängige Verwalter jährlich wechseln. Er hat hauptsächlich zwei Aufgaben: Zum einen ist er dafür zuständig, die Zahlen der betroffenen Unternehmen und Regierungsstellen zusammenzustellen und etwaigen Abweichungen auf den Grund zu gehen. Diese Abweichungen und ihre Gründe stellt der Unabhängige Verwalter im EITI Bericht dar. Zum anderen unterstützt er die MSG bei der Klärung von Fachfragen. Für den dritten D-EITI Bericht (2021) führte der UV im Auftrag der MSG erstmalig ein Pilotprojekt zum Zahlungsabgleich durch. Das Pilotprojekt zum Zahlungsabgleich wurde im vierten und fünften D-EITI Bericht modifiziert und wird im vorliegenden sechsten D-EITI Bericht fortgeführt.

Als Unternehmensgruppe wird die Gesamtheit rechtlich selbstständiger Unternehmen bezeichnet, die aufgrund bestimmter Gemeinsamkeiten zusammengehören (z.B. indem sie einer einheitlichen Leitung unterstehen oder in einem Abhängigkeits- oder Beherrschungsverhältnis zueinanderstehen).

Unternehmen, die in einer vertraglich verbundenen Einheit kooperieren, werden als Unternehmensverbund bezeichnet.

Die Verwertungsquote umfasst sowohl die energetische als auch die stoffliche Verwertung von Abfällen. Dies unterscheidet sie von der Recyclingquote, welche die energetische Verwertung ausschließt. Siehe auch „Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG“

Der Abbau von Grundeigentümerbodenschätzen wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Moor oder Steine im Nassabbau erfordert gem. des § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ein Planfestellungsverfahren. (Der)Grund ist, dass im Nassabbau Grundwasser freigelegt wird und in der Folge oberirdische Gewässer entstehen. Das Planfeststellungsverfahren wird von der unteren Wasserbehörde durchgeführt.

Die Verfahrensschritte des Planfeststellungsverfahrens richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 72-78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VerwVfG). Im Sinne des § 68 Abs. 3 Nr. 1 und 2 WHG darf der Plan nur dann festgestellt oder genehmigt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls nicht zu erwarten ist und andere Anforderungen des WHG sowie sonstige öffentlich-rechtliche Bestimmungen erfüllt sind.