Steuergeheimnis
Stand: August 2024
Welche Bedeutung hat das Steuergeheimnis in Deutschland
Das Steuergeheimnis besitzt einen hohen Stellenwert in Deutschland. Da die Steuerpflichtigen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten der Finanzbehörde ihre Steuerverhältnisse vollständig zu offenbaren haben, muss die Geheimhaltung ihrer Angaben gewährleistet sein. Dies wird durch die Regelungen in §§ 30 ff. der Abgabenordnung (AO) sowie die Vorgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sichergestellt. Die Vorschriften der §§ 30 ff. AO regeln, wer das Steuergeheimnis zu wahren hat und unter welchen Voraussetzungen eine Offenbarung oder Verwertung von Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, zulässig ist. Das Steuergeheimnis dient also dem Schutz des/der Steuerpflichtigen.
Eine Durchbrechung des Steuergeheimnisses ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. So ist eine Offenbarung von Informationen, die dem Steuergeheimnis unterliegen, nur zulässig, wenn sie ausdrücklich bundesgesetzlich zugelassen ist, der/die Betroffene der Offenbarung zustimmt oder an der Offenbarung der betreffenden Steuerdaten ein zwingendes öffentliches Interesse besteht.
Deshalb ist für die Offenbarung von Daten durch die Finanzbehörden für freiwillige Berichtsinitiativen – wie die Initiative für Transparenz im rohstoffgewinnenden Sektor – die Zustimmung der betroffenen Unternehmen zwingend erforderlich. Weil für den 1. und 2. D-EITI Bericht ein Zahlungsabgleich betreffend Steuerzahlungen im Rahmen des EITI Prozesses mit den Finanzbehörden durchgeführt wurde, war jeweils eine Freigabe des/der Steuerpflichtigen in Form einer Bevollmächtigung des Unabhängigen Verwalters zur Abfrage der relevanten Steuerdaten für jede einzelne einbezogene Finanzbehörde erforderlich. Für die diesjährige Berichterstattung wendet die D-EITI seit der dritten Berichterstattung ein alternatives Verfahren zur Qualitätssicherung der von den berichtenden Unternehmen offengelegten Zahlungen an (siehe Verfahren zur Qualitätssicherung). Mit diesem Verfahren erübrigt sich die Befreiung vom Steuergeheimnis und der damit verbundene erhebliche Mehraufwand1 für Unternehmen und Finanzbehörden, da die Daten ausschließlich beim Unternehmen und nicht bei den Finanzbehörden erhoben werden.
1 Die im Rahmen des Zahlungsabgleichs erforderliche Befreiung vom Steuergeheimnis ist kein etabliertes Standardverfahren. Mit der Umsetzung war entsprechend zunächst ein grundsätzlicher Abstimmungsaufwand zwischen Unternehmen, Behörden und Unabhängigem Verwalter verbunden, um einen rechtssicheren Ablauf zu gewährleisten. Da der rechtssichere Ablauf erforderte, dass für jede betroffene Behörde in jedem Berichtsjahr eine individuelle Befreiung durch die Unternehmen erstellt wird, bestand zudem ein erheblicher dauerhafter Umsetzungsaufwand.
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