Beschäftigung und Soziales
Stand: November 2024
Die rohstoffgewinnende Industrie bietet in einer Vielzahl unterschiedlicher Berufe und Tätigkeiten Industriearbeitsplätze. Zum Jahresende 2022 (2023) waren rund 59.000 Menschen (58.000 Menschen)1 in der rohstoffgewinnenden Industrie tätig. Dies entspricht rund 0,17 % (0,17 %) aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland. Mit rund 65 % (65 %) waren im Bereich Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau die meisten Beschäftigten tätig, gefolgt vom Bereich Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden mit rund 15 % (15 %).
Verglichen mit dem Berichtszeitraum 2016 (1. D-EITI Bericht) waren 2022 ca. 12.300 (2023 13.300) Arbeitnehmer/innen weniger in der Branche beschäftigt, was überwiegend durch das Auslaufen des Steinkohlenbergbaus bis Ende 2018 bedingt ist.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Wirtschaftszweigen
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Stichtag 31. Dezember 2022 (2023) | darunter Auszubildende | |||||
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Gesamt | Männer | Frauen | Gesamt | Männer | Frauen | |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden insgesamt | 58.789 (57.806) | 50.754 (49.901) | 8.044 (7.905) | 1.998 (1.922) | * | * |
Kohlenbergbau | 7.910 (7.630) | 6.965 (6.692) | 945 (938) | 199 (167) | 162 (139) | 37 (37) |
Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 2.996 (3.005) | 2..328 (2.352) | 668 (653) | 83 (85) | 67 (66) | 16 (19) |
Erzbergbau | 781 (747) | 708 (671) | 73 (76) | 6 (4) | * | * |
Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau | 38.229 (37.777) | 33.097 (32.712) | 5.132 (5.065) | 1.273 (1.285) | 1.099 (1.131) | 174 (154) |
Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden | 8.882 (8.647) | 7.656 (7.474) | 1.226 (1.173) | 437 (381) | 382 (328) | 55 (53) |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2024), Stichtag 31. Dezember 2023
* Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Rolle des Gesetzgebers
Das deutsche Wirtschaftssystem ist geprägt durch das Zusammenspiel von freiem Marktgeschehen und staatlicher Sozialpolitik. Gleichzeitig besteht speziell im Rohstoffbereich eine ausgeprägte Sozialpartnerschaft, mit der bestehende Interessenunterschiede zwischen Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen ausgeglichen werden können.
Rolle und Zusammenarbeit der Sozialpartner
Mitbestimmung
Die betriebliche Mitbestimmung ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. In jedem Betrieb in Deutschland mit mindestens fünf Arbeitnehmer/innen haben die Arbeitnehmer/innen das Recht, einen Betriebsrat zu wählen. Der Betriebsrat vertritt als Repräsentant aller Arbeitnehmer/innen die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er hat unterschiedliche Beteiligungsrechte insbesondere in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ein zentrales Instrument in der Betriebsratsarbeit sind Betriebsvereinbarungen, die – ähnlich wie Tarifverträge – rechtsverbindliche Übereinkünfte zwischen Arbeitgeber/innen und Betriebsrat darstellen und das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten regeln. Häufige Themen sind Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung, Datenschutz oder zur Weiterbildung, die auf die im Betrieb geltenden Verhältnisse zugeschnitten sind. Aber auch bei der Einführung neuer technischer Anlagen und Arbeitsverfahren oder dem Aufstellen von Sozialplänen im Falle geplanter Betriebsänderungen ist der Betriebsrat zu beteiligen.
Tarifbindung
Ausbildung
Die anspruchsvollen Tätigkeiten in der rohstoffgewinnenden Industrie erfordern gut ausgebildetes Fachpersonal. Ca. 74 % (74 %) der Beschäftigten verfügen über einen anerkannten Berufsabschluss8, weitere 11 % (12 %) über einen akademischen Abschluss9 etwa im Ingenieurswesen.
Im Wesentlichen erfolgt die Berufsausbildung in Deutschland über das System der dualen Berufsausbildung, bei dem die Ausbildung parallel an zwei Lernorten stattfindet. Der/die Auszubildende schließt mit dem Betrieb einen Ausbildungsvertrag und lernt am Arbeitsplatz die notwendigen berufspraktischen Kompetenzen und Fertigkeiten. Die zweite Säule des Systems bildet die Berufsschule, die allgemeine und fachtheoretische Kenntnisse vermittelt. Die Dauer der Ausbildung ist vom jeweiligen Beruf abhängig, und variiert zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. In dieser Zeit bekommt der/die Auszubildende vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft.
Die Branche bildet in einer Reihe unterschiedlicher Berufe aus. Hierzu gehören beispielsweise Mechatroniker/innen, Elektroniker/innen, Industrie- und Verfahrensmechaniker/innen, Aufbereitungsmechaniker/innen, Berg- und Maschinenmann/-frau, Bergbautechnologe/-technologin, oder auch Industriekaufmänner/-frauen. Zum Berichtsstichtag10 waren unter den Beschäftigten der rohstoffgewinnenden Industrie rund 1.998 (1.992) Auszubildende, was einer Ausbildungsquote von 3,4 % (3,3 %) entspricht. Damit lag die Ausbildungsquote in der Branche unterhalb des gesamtdeutschen Durchschnitts von 4,5 % (4,5 %). Betrachtet nach Einzelbranchen ergibt sich für die Rohstoffwirtschaft ein relativ differenziertes Bild. So schwanken die Ausbildungsquoten in der Bergbau- und Gewinnung von Steinen- und Erden-Industrie (von 0,8 % (0,5 %) bis 4,9 % (4,4 %) (2022 (2023)), weil die Bedeutung von Ausbildungsberufen jeweils unterschiedlich hoch ist und der Anteil angelernter Arbeitskräfte entsprechend variiert.
Verdienstniveau
Diversität und Chancengleichheit
Unterschiedliche Lebenserfahrungen und Arbeitshorizonte von Beschäftigten leisten einen maßgeblichen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen. Durch eine bewusste Förderung von Vielfalt können sich Unternehmen einen wichtigen Erfolgs- und Wettbewerbsfaktor erschließen, der sich sowohl auf Unternehmen als auch auf Belegschaften positiv auswirkt.
Diversität lässt sich an einer Reihe von quantitativen Indikatoren messen, beispielsweise am Anteil von Frauen an allen Beschäftigten und an Führungskräften, am Anteil ausländischer Beschäftigter oder an der Altersstruktur der Belegschaft.
Mit 61,4 % (60,6%) stellte die Altersgruppe der 25 bis unter 55-Jährigen den weitaus größten Anteil der Belegschaft, gefolgt von den 55 bis unter 65-Jährigen mit 30,1 % (29,8 %). In der Gruppe der unter 25-Jährigen waren 7,4 % (7,5 %) der Beschäftigten und 1,3 % (1,5 %) der Beschäftigten war älter als 65 Jahre.
Chancengleichheit wird in Deutschland unter anderem durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gefördert. Danach sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsleben unzulässig beseitigen.
Klimapolitik und Strukturwandel
Durch den Abbau der Braunkohle im Tagebau kommt es zur Beeinflussung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Struktur der davon direkt betroffenen Gemeinden und der Tagebaurandkommunen in den Revieren. Bei Einfluss- und Inanspruchnahme von Infrastrukturen und Eigentum gilt das Verursacherprinzip. Entschädigungen sowie Umverlegungen und Umsiedlungen sind durch die Bergbauunternehmen zu regeln und zu leisten. Seit Beginn der deutschen Braunkohlenförderung in den frühen 1920er Jahren wurden 120.000 Menschen umgesiedelt.22
Noch immer sind Dörfer von der Umsiedlung betroffen. Die Eigentümer/innen der betroffenen Flächen werden von den Unternehmen für die Umsiedlung entschädigt. Gleiches gilt für das Gemeindeeigentum. Kommunale Einrichtungen werden im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen neu errichtet. Seltene Fälle einer Entschädigung für die bergrechtliche Enteignung23 sind gesetzlich festgeschrieben (Art. 14 Abs. 3 GG i.V.m. §. 84 ff. BBergG).
Die Festlegung der Höhe der Entschädigungszahlungen obliegt bei einer privatrechtlichen Einigung unmittelbar den betroffenen Parteien, lediglich im seltenen Fall einer erforderlichen Enteignung/Grundabtretung erfolgt sie durch die Behörde nach Wertgutachten durch eine/n Sachverständige/n. Sie ist gerichtlich überprüfbar. Die Einigung zum Braunkohleausstiegspfad hat Einfluss auf die Ausdehnung und Anpassung der Tagebaue. Infrastrukturell angedachte Neubauten können gegebenenfalls entfallen.
Im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen soll mit dem Förderprogramm „STARK“26 die ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation der Kohleregionen mit dem Ziel weiterhin unterstützt werden, die Kohleregionen zu international sichtbaren Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung zu machen (siehe auch Auswirkungen der Energiewende und des Strukturwandels auf die Rohstoffförderung in Deutschland). Dies geschieht einerseits durch Investitionen in die Menschen und ihr engagiertes Handeln (Vernetzung, Bildung, Wissenstransfer, öffentliche Dienstleistungen, Zukunftsverständnis und Innovation). Zum anderen benötigt es Unternehmensinvestitionen in Transformationstechnologien wie (Wind, PV, H2, Batterien und CCSU).
Zur Abfederung der sozialen Folgen des Kohleausstiegs hat die Bundesregierung entsprechend den Empfehlungen der Kommission „Strukturwandel, Wachstum, Beschäftigung“ zudem ein Anpassungsgeld (APG) für ältere Beschäftigte ab 58 Jahren eingeführt. Damit soll diesen Beschäftigten ein früherer Übergang in den Ruhestand durch die Gewährung eines APG für längstens fünf Jahre erleichtert werden. Einzelheiten zu dem APG nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) wurden in gesonderten, vom damaligen BMWi im Einvernehmen mit BMAS und BMF erlassenen APG-Richtlinien vom 3. September 2020 geregelt.
Unternehmerische Verantwortung
1 Bundesagentur für Arbeit (2024): Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008) – Deutschland, West/Ost und Länder (Quartalszahlen) – Dezember 2023. URL: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202112/iiia6/beschaeftigung-sozbe-wz-heft/wz-heft-d-0-202112-xlsx.xlsx?__blob=publicationFile&v=1
2 Siehe exemplarisch DIW Econ (2022): Volkswirtschaftliche Bedeutung der Baustoff-Steine-Erden-Industrie einschließlich indirekter und induzierter Effekte. Eine Studie von DIW Econ im Auftrag des Bundesverbands Baustoffe – Steine und Erden e.V., URL: https://www.bv-miro.org/wp-content/uploads/bbs-DIW-Studie-Volkswirtschaftliche-Bedeutung.pdf (Abruf am 12. Juli 2024)
3
Weitere Informationen zu gesetzlichen Regelungen und Sozialabgaben: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2023): Soziale Sicherung im Überblick. URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a721-soziale-sicherung-im-ueberblick.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (Aufruf am 22. Oktober 2024).
4 Montanmitbestimmungsgesetz (MontanMitbestG). URL: https://www.gesetze-im-internet.de/montanmitbestg/MontanMitbestG.pdf (Abruf am 12. Juli 2024).
5Mitbestimmungsergänzungsgesetz (MontanMitbestGErgG). URL: https://www.gesetze-im-de/montanmitbestgergg/MontanMitbestGErgG.pdf (Abruf am 12. Juli 2024).
6 Drittelbeteiligungs-Gesetz (DrittelbG). URL: https://www.gesetze-im-internet.de/drittelbg/BJNR097410004.html (Abruf am 12. Juli 2024).
7 Statistisches Bundesamt (2022): Tarifverdienste, Tarifbindung. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Tarifverdienste-Tarifbin- dung/_inhalt.html#sprg262570 (Abruf am 12. Juli 2024).
8„anerkannter Berufsabschluss“ ist die Summe aus „mit anerkannter Berufsausbildung“ und „Meister-/Techniker-/gleichw. Fachschulabschluss“
9„akademischer Abschluss“ ist die Summe aus „Bachelor“, „Diplom/Magister/Master/Staatsexamen“ und „Promotion“
10 Bundesagentur für Arbeit (2024): Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008), Stichtag 31. Dezember 2023.
11 Destatis (2024): Durchschnittliche Arbeitszeiten und Bruttoverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer 2023 – die Daten werden von Destatis auf Anfrage bereitgestellt.
12 Ebd.
13 Im internationalen Vergleich lag die Abgabenquote, die neben Steuern auch Beiträge zu den Sozialversicherungen berücksichtigt, in Deutschland 2022 bei 39,3%. Siehe dazu: Bundesministerium der Finanzen (BMF) (2024): Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2023. URL: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/steuern-im-internationalen-vergleich-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Abruf am 31. Oktober 2024).
14 Ebd.
15Der jeweilige Anteil der beschäftigten Männer ist deutlich höher bei den “Fachkräften” im “Bergbau” als der Anteil der Frauen. Hingegen liegt der höhere Anteil der “Spezialist/innen und der Expert/innen” bei den beschäftigten Frauen. Frauen dürften in dieser Branche eher stärker in der Verwaltung (ggf. höhere Positionen) vertreten sein. Aus diesem Grunde wirkt sich die Struktur bei den Beschäftigten, die eine höher bezahlte Beschäftigung haben, auf die durchschnittlichen Ergebnisse der Bruttoverdienste “insgesamt” aus. Eine Aufschlüsselung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste nach Anforderungsniveau kann dem D-EITI Berichtsportal entnommen werden: https://rohstofftransparenz.de/download/
16 Bundesagentur für Arbeit (2024): Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008), Stichtag 31. Dezember 2023.
17 Bundesregierung (2023): Achte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. URL: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/-achte-jaehrliche-information-der-bundesregierung-ueber-die-entwicklung-des-frauenanteils-in-fuehrungsebenen-242442#:~:text=Mit%20der%20Achten%20J%C3%A4hrlichen%20Information,Frauen%20in%20F%C3%BChrungspositionen%20zu%20informieren (Abruf 14. August 2024).
18 Pariser Klimaschutzabkommen. URL: https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/paris_abkommen_bf.pdf
(Abruf am 12. Juli 2024).
19 Hauke Hermann, Katja Schumacher, Hannah Förster (Öko-Institut Berlin) im Auftrag des Umweltbundesamtes (2018): Beschäftigungsentwicklung in der Braunkohleindustrie. URL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/3521/publikationen/2018-07-25_climate-change_18-2018_ beschaeftigte-braunkohleindustrie.pdf S. 13 (Abruf am 4. Januar 2024).
20Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019): Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.html (Abruf am 4. Januar 2024).
21 Siehe exemplarisch DIW Econ (2022): Volkswirtschaftliche Bedeutung der Baustoff-Steine-Erden-Industrie einschließlich indirekter und induzierter Effekte. Eine Studie von DIW Econ im Auftrag des Bundesverbands Baustoffe – Steine und Erden e.V., URL: https://www.baustoffindustrie.de/ fileadmin/user_upload/bbs/Dateien/Studie_Volkswirtschaftliche_Bedeutung.pdf (Abruf am 4. Januar 2024)“
22 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019): Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.html (Abruf am 4. Januar 2024)
23 Hierzu heißt es im Grundgesetz (Art. 14 Abs.3): „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“
24 Lausitzer Revier (Bundesländer: Brandenburg/Sachsen), Mitteldeutsches Revier (Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen), Rheinisches Revier (NordrheinWestfalen), Helmstedter Revier (Niedersachsen).
25 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (2020). URL: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1795. pdf#__bgbl-__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1795.pdf%27%5D__1601384039076 (Abruf am 4. Januar 2024)
26 STARK steht für „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Regionen und an den Kohlekraftwerkstandorten
27 Vgl. https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Europa/Lieferketten-Gesetzesinitiative-in-der-EU/lieferketten-gesetzesini-
tiative-der-eu.html (Abruf am 12. August 2024).
28 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisi- kogebieten (Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz – MinRohSorgG) (Abruf am 19. Juli 2023).
29 Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ABl. L 322 vom 16.12.2022, S. 15
30 Umweltbundesamt (2024): Umwelt und Energiemanagement.URL https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement#wozu-dient-ein-umwelt-und-energiemanagement)“ (Abruf am 26. August 2024).
31 Naturschutzbund Deutschland e. V., Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V., Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie und Indust- riegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (2004): Gemeinsame Erklärung zu Rohstoffnutzung in Deutschland. URL: https://www.biodiversitaet-sichern.de/resources/artenschutz/gemeinsame-erkl%C3%A4rung-rohstoffnutzung-in-Deutschland (Abruf am 12. Juli 2024).
32 Vgl. https://www.zement-verbindet-nachhaltig.de/