Verwendung der Einnahmen
Stand: August 2024
Was geschieht mit den Einnahmen aus dem Rohstoffsektor?
Der föderale Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland spiegelt sich in der Verteilung der Steuereinnahmen wider. Welche Ebene die Ertragskompetenz hat, wie also die Steuererträge zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt werden, ist in Artikel 106 GG geregelt. Dabei wird zwischen Steuern, die den Gemeinden, Ländern oder dem Bund jeweils vollständig zufließen und den sogenannten Gemeinschaftssteuern unterschieden. Im Fall der Gemeinschaftssteuern werden die Einnahmen zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt.
Im Hinblick auf die Rohstoffförderung relevante Beispiele für Gemeinschaftssteuern sind die Körperschaft- und Einkommensteuer. An den Einnahmen aus der Körperschaftsteuer werden der Bund und die Länder zu je 50 % beteiligt.
Die Gewerbesteuer hingegen stellt eine reine Gemeindesteuer dar. Somit steht sie als wichtigste Einnahmequellen der Kommunen den Gemeinden zu, in denen die betreffenden Betriebsstätten liegen. Bund und Länder werden durch eine Umlage am Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligt.
Eine Umverteilung zwischen Bund und Ländern erfolgt ebenso in Bezug auf die Einnahmen aus der Förderabgabe. Sie fließen in den Länderfinanzausgleich. Die Einnahmen aus der Stromsteuer und der Energiesteuer stehen dem Bund zu.
Die Steueraufkommen aus der Rohstoffförderung sind gemäß § 3 der Abgabenordnung nicht zweckgebunden, d. h. über ihre Verwendung entscheiden der Bundeshaushalt sowie die Länder- und Kommunalhaushalte frei. Die Höhe und Verwendung der Einnahmen und Ausgaben werden jährlich detailliert offengelegt. Dazu verabschieden der Bund und die Länder Haushaltsgesetze und die Kommunen Haushaltssatzungen, die ihre Haushaltspläne beinhalten. Mit Veröffentlichung der Haushaltspläne erhalten alle Bürger/innen freien Zugang zu den darin enthaltenen Informationen.