Energiewende
Der Klimawandel stellt weltweit Akteure von Politik, Industrie und Zivilgesellschaft vor große Herausforderungen. Die rohstofffördernde Industrie muss aufgrund internationaler und nationaler Pläne zur Reduktion des Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität leisten. Die Energiewende wird erheblichen Einfluss auf die Nachfrage und den Absatz von Kohle, Öl und Gas mit sich bringen und einen Strukturwandel in diesen Industrien in Gang setzen bzw. diesen beschleunigen. Zugleich steigt der Bedarf nach Rohstoffen für klimaneutrale Technologien, Erneuerbaren Energien, elektrische Mobilität und Wasserstoff.
Die Bundesrepublik Deutschland ist zur Bewältigung des Klimawandels an verschiedene internationale Vorgaben gebunden. Im Pariser Klimaabkommen von 2015 hat sich die Weltgemeinschaft erstmals rechtsverbindlich darauf verständigt, die Erderwärmung auf möglichst 1,5° Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Die Europäische Union hat mit dem European Green Deal („Europäisches Klimagesetz“) ebenfalls konkrete Zielmarken gesetzt. Kernelement aller Vereinbarungen ist eine massive Reduktion von Treibhausgasen.
Um diesen Verpflichtungen gerecht zu werden, verfolgt die Bundesrepublik eine nationale Klimapolitik in deren Folge in den letzten Jahren eine Reihe von Gesetzen erlassen wurde. Das Bundes-Klimaschutzgesetz von 2019 und 20211 setzt konkrete jährliche Minderungsziele beim Ausstoß von Treibhausgasen und formuliert das Ziel der Klimaneutralität2 bis 2045. Mit dem „Kohleausstiegsgesetz“3 von 2020 wird die Beendigung des Abbaus von Kohle und der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038 geregelt. Neben dem seit 2003 bestehenden europäischen Emissionshandel hat Deutschland mit Beginn des Jahres 2021 ein eigenes nationales Emissionshandelssystem zur Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen eingerichtet.
In diesem Kapitel werden einige der in Deutschland geltenden Gesetze für einen verbesserten Klimaschutz näher vorgestellt sowie der Stand der Erneuerbaren Energien und der steigende Bedarf an metallischen und mineralischen Rohstoffe aufgezeigt. Zudem werden Aktivitäten und Maßnahmen beschrieben, die in Deutschland unternommen werden, um die Herausforderungen von Energiewende und Strukturwandel im Bereich der Rohstoffförderung in Angriff zu nehmen.
Rechtliche Grundlagen
Bundes-Klimaschutzgesetz
Das im Jahr 2019 neu eingeführte Bundes-Klimaschutzgesetz setzt den rechtlichen Rahmen für die Klimapolitik Deutschlands. Es legt die deutschen Klimaziele gesetzlich fest und enthält einen Monitoring- und Nachsteuerungsmechanismus zur Einhaltung der Klimaschutzziele.
Am 24. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes (seit dem 31. August 2021 in Kraft) neue, ambitioniertere Klimaschutzziele beschlossen, mit dem Ziel, bis zum Jahr 2045 Nettotreibhausgasneutralität in Deutschland zu erreichen. Als Zwischenziele sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis 2030 um mindestens 65 % gemindert werden und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 %. Zudem soll der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) schrittweise zu einer verlässlichen Senke auf 25 Mio. t im Jahr 2030 und im Jahr 2045 auf 35 Mio. t CO2-Äquivalente ausgebaut werden. Auf dem Weg bis 2030 gibt das Bundes-Klimaschutzgesetz zulässige Jahresemissionsmengen für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vor. Im Zuge der Novelle wurden die Emissionsminderungspfade dieser Sektoren ebenfalls verschärft. Den Großteil der zusätzlichen Minderungslasten übernehmen die Sektoren Energiewirtschaft und Industrie.
Für die Einhaltung der zulässigen Jahresemissionsmengen sieht das Bundes-Klimaschutzgesetz einen Prüfungs- und Nachsteuerungsmechanismus vor. Jeweils bis zum 15. März eines Jahres veröffentlicht das Umweltbundesamt die Emissionsdaten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres. Diese werden vom Expertenrat für Klimafragen überprüft. Überschreitet ein Sektor die zulässige Jahresemissionsmenge, hat das für den jeweiligen Sektor überwiegend zuständige Ressort ein Sofortprogramm vorzulegen, mit dem die überschrittene Emissionsmenge ausgeglichen und die Einhaltung der Emissionsmengen in den Folgejahren sichergestellt wird. Die Bundesregierung entscheidet dann über die zu ergreifenden Maßnahmen im betroffenen Sektor oder in anderen Sektoren oder über sektorübergreifende Maßnahmen.
Für das Jahr 2020 hat der Gebäudesektor die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegte zulässige Jahresemissionsmenge um 2 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente überschritten. Entsprechend den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes haben die für den Gebäudesektor verantwortlichen Ressorts, das Bundesinnenministerium (Bau) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Energie) im Juli 2021 ein „Sofortprogramm 2020 im Gebäudesektor“ vorgelegt. Auf dessen Grundlage hat das Bundeskabinett am 22. September 2021 zusätzliche Maßnahmen für den Gebäudesektor beschlossen, welche dazu beitragen sollen, die 2020 entstandene Ziellücke zu schließen.
In allen anderen Sektoren wurden die jeweiligen Jahresemissionsmengen für 2020 unterschritten.
Zur Erreichung der Klimaziele wurden im Herbst 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 sowie weitere treibhausgasrelevante Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung vom 3. Juni 2020 beschlossen. Um die im novellierten Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen verschärften Klimaziele zu erreichen, hat das Bundeskabinett am 23. Juni 2021 zusätzlich das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 beschlossen, welches 8 Mrd. Euro für konkrete Maßnahmen enthält.
Nationaler Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen
Mit dem Europäischen Emissionshandelssystem existiert bereits seit 2005 eine europaweite CO2-Bepreisung für Energiewirtschaft, energieintensive Industrien und den innereuropäischen Luftverkehr. Nicht erfasst wurden bislang die Bereiche Wärme und Verkehr. Dies hat sich mit der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zum 1. Januar 2021 geändert. Das BEHG verpflichtet Unternehmen, die Brennstoffe (Heiz- und Kraftstoffe) in den Verkehr bringen, Emissionszertifikate zu erwerben und bis zum 30. September des Folgejahres abzugeben. Die Kosten werden für gewöhnlich entlang der Lieferkette weitergegeben. Dadurch entfaltet der CO2-Preis bei den Endverbraucher/innen eine Lenkungswirkung, da mit steigenden Preisen klimafreundlichere Alternativen immer attraktiver werden.
Für die Einführungsphase hat der Gesetzgeber ein Festpreissystem vorgesehen. Mit einem ansteigenden, aber verlässlichen Preispfad sollen Bürger/innen und Wirtschaft sich schrittweise auf den CO2-Preis einstellen können. Gleichzeitig wird eine Handelsplattform aufgebaut, die eine Auktionierung der Zertifikate und den Handel ermöglicht. Während ein Emissionszertifikat im Jahr 2021 25 Euro kostet, werden die Unternehmen im Jahr 2025 pro Zertifikat bereits 55 Euro aufwenden müssen. Ab 2026 soll sich der Zertifikatspreis grundsätzlich am Markt bilden, wobei jedenfalls für das Jahr 2026 jedoch ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Emissionszertifikat vorgesehen ist.
Soweit der nationale Brennstoffemissionshandel zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen führen sollte (sog. Carbon Leakage), soll dies möglichst ausgeglichen werden. Die von der Bundesregierung verabschiedete BECV (Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel) entlastet betroffene und beihilfeberechtigte Unternehmen durch eine finanzielle Kompensation, verpflichtet sie jedoch im Gegenzug zu Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen.
Ein Teil der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel wird darüber hinaus zur Absenkung der EEG-Umlage eingesetzt. Dadurch wird der Strompreis für die Bürgerinnen und Bürger sowie der Industrie abgesenkt. Im Jahr 2024 soll aus einem Teil der Einnahmen die Fernpendlerpauschale angehoben werden. Dadurch und durch weitere Maßnahmen wie der Erhöhung des Wohngelds soll der Brennstoffemissionshandel sozialverträglich ausgestaltet sein.
Kohleausstiegsgesetz
Am 14. August 2020 ist das Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung in Kraft getreten (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz – KVBG)4 Begleitend wurden weitere energiewirtschaftliche Regelungen novelliert – so das Energiewirtschaftsgesetz, das Treibhausgasemissionshandelsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz etc. Das KVBG verfolgt das Ziel, die Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle in Deutschland sozialverträglich, schrittweise und möglichst stetig zu reduzieren und bis spätestens 2038 zu beenden. Dadurch sollen Emissionen reduziert werden. Dabei soll eine sichere, preisgünstige, effiziente und klimaverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität weiterhin sichergestellt werden. Das Gesetzespaket enthält Regelungen zur Reduzierung und Beendigung der Stein- und Braunkohleverstromung, zur kontinuierlichen Überprüfung der Versorgungssicherheit, zur Löschung frei werdender CO2-Zertifikate, eine Ermächtigung zur Kompensation für Stromverbraucher/innen im Falle eines kohleausstiegsbedingten Strompreisanstieges und für ein Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte im Kohlesektor (siehe Kapitel 6). Zum Ausgleich für die sinkende Kohleverstromung wird das Ausbauziel für erneuerbare Energien auf 65 % im Jahr 2030 angehoben. Zudem wird die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verlängert, um die Umstellung auf eine flexible und klimafreundlichere Stromversorgung zu fördern.5
Die Reduzierung der Steinkohleverstromung erfolgt zwischen 2020 und 2026 zunächst schrittweise durch wettbewerbliche Ausschreibungen für am Strommarkt beteiligte Steinkohleanlagen. Die Anlagenbetreiber/innen geben im Ausschreibungsverfahren einen Gebotswert an, zu dem sie bereit sind, auf die Verfeuerung von Kohle in ihrer Anlage zu verzichten. Durch die Teilnahme an dem wettbewerblichen Verfahren können Anlagenbetreiber/innen einen angemessenen finanziellen Ausgleich für den Steinkohleausstieg erhalten. Auch Braunkohle-Kleinanlagen bis 150 Megawatt (MW) können an den Ausschreibungen teilnehmen. Dadurch sollen die festgelegten Zieldaten in 2022 (jeweils 15 Gigawatt (GW) Steinkohle und Braunkohle), 2030 (8 GW Steinkohle, 9 GW Braunkohle) und 2038 (Null GW) erreicht werden. Der mögliche Höchstpreis pro reduziertem MW sinkt dabei von 165.000 Euro/MW (2020) auf 89.000 Euro/MW (2026). Für den Fall, dass die gesetzlich festgelegten Reduktionsziele für Steinkohlekapazitäten nicht erreicht werden, wird die Ausschreibung ab dem Jahr 2024 durch ordnungsrechtliche Regelungen flankiert. Ab 2027 erfolgen die Stilllegungen im Bereich Steinkohle ausschließlich auf Basis ordnungsrechtlicher Regelungen.
Die Europäische Kommission hat am 25.11.2020 die beihilferechtliche Genehmigung hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen zur Reduzierung und Beendigung der Steinkohleverstromung erteilt.6 Zur Verringerung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland legt das KVBG einen verbindlichen Plan zur Stilllegung von Braunkohleanlagen fest. Es enthält u. a. verpflichtende Stilllegungsdaten sowie Regelungen zur Entschädigung der Betreiber/innen der stillgelegten Braunkohleanlagen. Danach erhält RWE 2,6 Mrd. Euro, LEAG erhält 1,75 Mrd. Euro.7 Die gesetzlichen Regelungen werden von einem öffentlich-rechtlichen Vertrag.8 flankiert, in dem – neben weiteren Regelungen – sich die Braunkohlebetreiber/innen u. a. zur sozialverträglichen Stilllegung aller Kraftwerke verpflichten. Die Stilllegungszeitpunkte der einzelnen Braunkohlekraftwerke erstrecken sich gemäß Anlage 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) von 2020 bis 2038. Zudem enthält der Vertrag Regelungen zur Verwendung der Entschädigungszahlungen zur Abdeckung der Tagebaufolgekosten und zu deren Sicherung sowie einen umfassenden Rechtsbehelfsverzicht der Betreiber/innen der Braunkohleanlagen. Im Lausitzer Revier werden die Entschädigungszahlungen an Zweckgesellschaften geleistet, die im Zuge von Vorsorgevereinbarungen zwischen dem Braunkohlebetreiber und den Ländern Brandenburg und Sachsen eingerichtet wurden (siehe Kapitel 7.1).
Die Europäische Kommission überprüft die Angemessenheit der Entschädigungszahlungen an die Betreiber/innen der Braunkohlekraftwerke sowie deren Zweckgesellschaften in einem beihilferechtlichen Hauptprüfverfahren. Dieses Verfahren wurde am 7.5.2021 eröffnet. Das Verfahren dient dazu, für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit zu erreichen. Die Prüfung der Europäischen Kommission hat keine aufschiebende Wirkung auf den vereinbarten Stilllegungspfad der Kraftwerke. Die Verfahrenshoheit liegt bei der Europäischen Kommission.
Im Jahr 2019 hat die Lausitz Energie Bergbau AG oben genannte Zweckgesellschaften in Brandenburg und Sachsen gegründet – die „Lausitz Energie Vorsorge- und Entwicklungsgesellschaft Brandenburg mbH“ (LEVEB) und die „Lausitz Energie Vorsorge- und Entwicklungsgesellschaft Sachsen mbH“ (LEVES).
Auch in die sächsische Gesellschaft LEVES wurde im Jahr 2019 die erste Tranche in Höhe von 10 Millionen Euro eingezahlt. Die Verpfändung der Gesellschaftsanteile an den Freistaat Sachsen erfolgte im Januar 2020.
Strukturstärkungsgesetz
Die Beendigung der Kohleverstromung bedeutet zugleich auch das Ende der Kohlenförderung in Deutschland. Während die Steinkohlenförderung in Deutschland bereits zum 31.12.2018 ausgelaufen ist (siehe Kapitel 6) und die noch bestehenden Steinkohleanlagen mit importierter Kohle betrieben werden, werden Braunkohleanlagen ausschließlich mit Braunkohle aus heimischer Förderung betrieben. Diese Förderung wird entsprechend dem im Kohleausstiegsgesetz festgelegten Stilllegungsplan reduziert und bis 2038 beendet. Um die Folgen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung abzumildern und das wirtschaftliche Wachstum der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen zu fördern, ist zeitgleich mit dem Kohleausstiegsgesetz auch das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (Strukturstärkungsgesetz)10 in Kraft getreten. Zur Unterstützung des Strukturwandels erhalten die Braunkohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Gemeinden. Zudem unterstützt der Bund die Regionen durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit bis 2038 mit bis zu 26 Milliarden Euro, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen, den Ausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen.
Zusätzliche Unterstützung von bis zu 1 Mrd. Euro erhalten zudem Steinkohlekraftwerksstandorte, die strukturschwach sind und an denen die Steinkohle eine besonders große wirtschaftliche Bedeutung hat.
Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien in Deutschland
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen April 2021 und AGEE-Stat Februar 2021.
Besonders groß ist der Anteil im Stromsektor. 42,0 % des Bruttostromverbrauchs werden durch erneuerbare Quellen gedeckt (242.434 GWh). Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung im Jahr 2030 auf 65 % zu erhöhen sowie die Energieversorgung bis 2050 nahezu vollständig zu dekarbonisieren und so die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Im Jahr 2019 waren in Deutschland rund 82,8 % der Treibhausgasemissionen (670,2 Mt CO2-Äquivalente) auf die Verbrennung fossiler Energien zurückzuführen.
Derzeit werden fossil betriebene Kraftwerke neben den erneuerbaren Energien benötigt, um dem Energiebedarf in Deutschland gerecht zu werden. Die Technologien der Erneuerbare-Energie-Anlagen benötigen beispielsweise Stahl, Zement oder petrochemische Rohstoffe wie folgendes Beispiel zeigt: Bauteile einer Windkraftanlage bestehen zu etwa 45 % aus Erdöl und Produkten der petrochemischen Industrie. Ein Flügel einer Windturbine, der bei großen Windrädern 30 bis 50 Meter lang sein kann, enthält bis zu 12 t petrochemische Erzeugnisse.
Einige der für die Energiewende benötigten Metalle, zum Beispiel Indium, Germanium oder Gallium sind beibrechende Rohstoffe, das heißt, sie werden als Nebenprodukt im Bergbau eines anderen Metalls gewonnen. Bei diesen Metallen funktioniert der Regelkreis der Rohstoffversorgung nur eingeschränkt. In Deutschland und Europa sind Potenziale solcher Lagerstätten vorhanden, so dass mit einer gezielten Lagerstättenentwicklung, entsprechenden Investitionen und Rohstoffgewinnung Importabhängigkeiten verringert werden könnten.
Die Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen betrugen 2019 10,7 Mrd. Euro, mit dem Betrieb der bestehenden Anlagen wurden 17,2, Mrd. Euro Umsatz erwirtschaftet. Der Ausbau erneuerbarer Energien kann durch eine zunehmende Nachfrage nach Strom und Wärme sowie den mit erneuerbaren Energien hergestellten Waren und Dienstleistungen eine Vielzahl neuer Arbeitsplätze schaffen. 2019 bot der Sektor der Erneuerbaren insgesamt mehr als 299.700 Personen Beschäftigung. Der Schwerpunkt lag dabei auf erneuerbare Energien in der Stromerzeugung. Finanziert wird der Erneuerbaren-Ausbau in diesem Bereich mit über dem Börsenstrompreis liegenden Einspeisevergütungen. Die Differenzkosten zwischen Börsenstrompreis und Vergütung für den Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG) werden von den Stromverbraucher/innen über die sog. EEG-Umlage als Bestandteil ihres Strompreises aufgebracht. 2020 betrug die EEG-Umlage 6,756 ct/kWh für Verbraucher/innen, die nicht in Teilen oder gar in Gänze von der Umlage befreit sind, wie z. B. einige industrielle Großverbraucher/innen. Seit Anfang 2021 wird die EEG-Umlage durch einen Bundeszuschuss gesenkt. Zusätzlich zu Einnahmen aus der neuen nationalen CO2-Bepreisung für Brenn- und Treibstoffe für den Verkehrs- und Wärmebereich erhält die EEG-Umlage weitere 11 Mrd. Euro aus dem Konjunkturpaket.
Dadurch wurde ein starker Anstieg der EEG-Umlage im Zuge der Corona-Pandemie verhindert. In Zukunft soll die Umlage mit steigenden Einnahmen aus der CO2-Bepreisung und etwaigen Restmitteln aus dem Konjunkturpaket weiter gesenkt werden. Dadurch werden Stromverbraucher/innen entlastet und gleichzeitig Anreize für eine sektorübergreifende Energiewende gesetzt. Für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sind industrielle Energieprojekte mit der Entwicklung der erneuerbaren Energien in geeigneter Weise zu verbinden. Das betrifft auch die deutsche Rohstoffindustrie, die bereits eine Reihe von Projekten im Bereich Wind, Biomasse, Geothermie, Solar und Wasserkraft in Deutschland installiert hat.
Erneuerbare Energieträger werden sowohl in der Stromerzeugung als auch in der Wärmeerzeugung und im Verkehrssektor verwendet. Wichtigster erneuerbarer Energieträger im Stromsektor ist die Windenergie: Im Jahr 2019 wurden mehr als die Hälfte (51,9 %) erneuerbaren Stroms aus Windenergie generiert. Die Windenergie spielt eine tragende Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energien hin zu einer wirtschaftlich tragfähigen und klimaverträglichen Energieversorgung bei angemessenen Preisen und hohem Wohlstandsniveau. Die Nutzung der Windenergie hatte 2019 einen Anteil von 21,7 % am deutschen Stromverbrauch. An verschiedenen ehemaligen Bergbaustandorten sind inzwischen Windkraftanlagen vornehmlich auf begrünten Bergehalden mit bevorzugter Windsituation entstanden. Neben dem weiteren Ausbau an geeigneten Landstandorten und dem Ersatz alter, kleinerer Anlagen durch moderne und leistungsstärkere Anlagen – dem sogenannten Repowering – kommt dem Ausbau der Windenergie auf See eine wachsende Bedeutung zu. Alleine in der Zeit von 2017 bis 2019 wurden Anlagen mit einer installierten Leistung von rund 8.000 MW an Land und rund 3.300 MW auf See gebaut. Insgesamt stehen in Deutschland Ende 2019 rund 60.721 MW Kapazität aus Windanlagen zur Verfügung, die 2019 rund 126.000 GWh Strom produziert haben; ein Fünftel davon auf See. Bis zum Jahr 2030 soll nach den Plänen der Bundesregierung eine Leistung von 20.000 MW Offshore-Wind und zwischen 67.000–71.000 MW Windenergie an Land am Netz erreicht werden. Mit Blick auf den Ausbau und die immer größer werdenden Leistungseinheiten (auf See mehr als 10 MW je Windkraftanlage) wird auch der Bedarf an mineralischen Rohstoffen steigen. So wird zum Beispiel für den Bau der Fundamente von Windenergieanlagen Beton benötigt. Damit einher geht eine entsprechend höhere Nachfrage nach Kalkstein für die Zementherstellung sowie Zuschlagsstoffen wie Kies und Sand.
Die Biomasse hat sich zu einem relevanten Energieträger für die Stromerzeugung entwickelt. Aufgrund der Nutzungskonkurrenzen der Flächen zum Lebensmittel-, Futteranbau und Energieerzeugung, soll Bioenergie zur Stromerzeugung etwa auf dem derzeitigen Niveau erhalten bleiben. Inzwischen beträgt die Gesamtkapazität der Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse rund 9.988 MW, die Stromerzeugung lag 2019 bei gut 50.200 GWh (8,8 % des gesamten Stromverbrauchs, 20,7 % der erneuerbaren Stromerzeugung). Neben Biogas (inkl. Biomethan, Deponie- und Klärgas) werden auch feste und flüssige Biomasse sowie biogene Abfälle zur Stromerzeugung genutzt, jedoch ist Biogas mit 57 % (2019) der gesamten Biomasse der bedeutendste biogene Energieträger zur Stromerzeugung.
Ein weiterer erneuerbarer Energieträger mit einem großen Potenzial ist die solare Stromerzeugung. Mehr als 1,9 Mio. Photovoltaikanlagen wandeln die Strahlungsenergie direkt in Strom um und stellten Ende 2019 insgesamt rund 49.000 MW installierte Leistung in Deutschland. 2019 wurden rund 3.800 MW Leistung zugebaut. Demzufolge steigt auch die Stromerzeugung aus Photovoltaik nach wie vor kontinuierlich an und hat in 2019 gut 46.400 GWh erreicht. Photovoltaik deckte damit 8,0 % des gesamten Bruttostromverbrauchs und leistete 19,1 % der erneuerbaren Stromversorgung. Auch deutsche Bergbauunternehmen entscheiden sich zunehmend für den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen an verschiedenen Bergbauindustriestandorten in Deutschland.
Neben Wind, Biomasse und Photovoltaik leistete auch die Wasserkraft mit rund 19.700 GWh (2019) einen Beitrag zur Stromerzeugung.
Auch im Wärmesektor werden zunehmend erneuerbare Energieträger verwendet. 2019 wurden insgesamt 181.700 GWh aus erneuerbaren Wärmequellen bestritten. Wichtigster erneuerbarer Energieträger zur Wärmeerzeugung sind dabei mit rund 114.300 GWh biogene Feststoffe, überwiegend Holz, beispielsweise in Form von Holzpellets. Auch Biogas, biogener Abfall sowie durch Wärmepumpen nutzbar gemachte Geothermie und Umweltwärme sind relevante erneuerbare Wärmeenergieträger mit jeweils ca. 14.000 GWh erzeugter Wärme 2019. Solarthermie leistete mit gut 8.500 GWh ebenfalls einen Beitrag zur Wärmeversorgung. Die tiefe Geothermie ist eine grundlastfähige Energieform, die einen geringen, aber festen Bestandteil für die Strom- und Wärmeerzeugung leistet. Generell wird das große Potential der Geothermie in Deutschland nicht ausgenutzt.12 Neben der Energieerzeugung ist an einigen Standorten eine stoffliche Nutzung bei der tiefen Geothermie, beispielsweise die Extraktion von Lithium aus der geförderten Sole, denkbar. Dabei kann die Nutzung der Sole die Wirtschaftlichkeit von Geothermieprojekten, insbesondere im Oberrheingraben und im Norddeutschen Becken, verbessern. Trotz bereits existierender Pilotprojekte gibt es hierzu allerdings noch einen erheblichen Forschungsbedarf.13
Im Verkehrssektor kann Biomasse CO2-Emissionen mindern, insbesondere in Form von Biokraftstoffen wie Bioethanol, Biodiesel oder Biogas für Autos, Lastwagen, Züge, Schiffe und Flugzeuge. Auch Elektrofahrzeuge stellen eine Möglichkeit dar, CO2-Emissionen zu mindern. Im Jahr 2019 stellten die erneuerbaren Energien 5,6 % des Kraftstoffverbrauchs in Deutschland.
Durch den flexiblen Einsatz sowohl im Strom-, Wärme- als auch im Verkehrssektor ist die Biomasse damit insgesamt der bedeutendste erneuerbare Energieträger. 52 % der gesamten Endenergie aus erneuerbaren Energiequellen wurde 2019 durch die verschiedenen energetisch genutzten Biomassen bereitgestellt.
Der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien trägt zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen bei und reduziert die Verwendung fossiler Energieträger. Die Einsparungen senken zudem den Anteil notwendiger Importe von Mineralöl, Erdgas und Steinkohle. Trotz des Ausbaus der erneuerbaren Energien werden derzeit aber weiterhin konventionelle Kraftwerke zur Abdeckung des Energiebedarfs insgesamt benötigt.
Studie zum Rohstoffbedarf im Bereich der erneuerbaren Energien
Die MSG hat im Rahmen der Erstellung des zweiten D-EITI Berichts eine Studie zu den Auswirkungen der erneuerbaren Energien auf die zukünftigen Rohstoffbedarfe sowie die damit einhergehenden sozioökonomischen Implikationen in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieses Auftrags wurde als externer Dienstleister das Prognos Institut beauftragt, das als Ergebnis die Studie „Rohstoffbedarf im Bereich der erneuerbaren Energien“ (2019) erstellt und der MSG vorgelegt hat. Die vollständige Studie steht über https://d-eiti.de/wp-content/uploads/2020/02/Rohstoffbedarf-im-Bereich-der-erneuerbaren-Energien.Langfassung.pdf zur Verfügung.14
Die Studie hat sich nicht mit der Frage befasst, in welchem Ausmaß der zukünftige Bedarf an Basis- und Technologiemetallen für Erneuerbaren-Energien-Anlagen durch den Rohstoffabbau in Deutschland gedeckt werden kann. Informationen zu Vorkommen und Förderung und Bedarf dieser Rohstoffe in Deutschland finden sich in den Berichten der der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und der Deutschen Rohstoffagentur (DERA):
BGR (2019): „Deutschland – Rohstoffsituation 2018“15
BGR (2017): „Heimische mineralische Rohstoffe – unverzichtbar für Deutschland!“16
Marscheider-Weidemann, F.; et al. (2021): Rohstoffe für Zukunftstechnologien 202117
Die folgenden Abschnitte sind der Zusammenfassung der Studie entnommen. Die MSG ist für den Inhalt der Studie und die hier wiedergegebenen Inhalte nicht verantwortlich und macht sich diese nicht zu eigen.
Einordnung der erneuerbaren Energien in die Energieversorgung in die Energieversorgung Deutschlands und Darstellung des Rohstoffbedarfs für EE-Anlagen
„[…] Durch die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energiequellen entsteht [zudem] ein zusätzlicher Rohstoffbedarf, während der Bedarf an fossilen Rohstoffen zurückgeht. Die in dem Gutachten vorgenommene Analyse der Rohstoffbedarfe bezieht sich sowohl auf Anlagen der Energieumwandlung (Windkraft und Photovoltaik) als auch auf bedeutende technologische Veränderungen in der Verwendung von Energieträgern (stationäre Speicher und Batterien für die Elektromobilität). Untersucht wurden Baurohstoffe, Basismetalle und Technologiemetalle. Die Abschätzung der Rohstoffbedarfe erfolgt bis 2030. Für die Abschätzungen wird eine zukünftige Entwicklung des Energiesystems in Deutschland gemäß dem Szenario B des Netzentwicklungsplans 2019 der Übertragungsnetzbetreiber angenommen.18 Dieses Szenario zeigt einen möglichen Entwicklungspfad des Energiesystems bis 2030 bei insgesamt leicht steigendem Bruttostromverbrauch unter Berücksichtigung der politischen Ziele, d. h. insbesondere einen Anteil der erneuerbaren Energien von 65 % zu erreichen, auf.
Bei den Baurohstoffen sind besonders Rohstoffe für die Herstellung von Beton von großer Bedeutung. 2018 betrug der Bedarf an Beton für neu installierte Windkraftanlagen 1,8 Millionen Tonnen. Der durchschnittliche Jahresbedarf dürfte in Zukunft etwa in dieser Größenordnung konstant bleiben. Die durch die Energiewende hervorgerufene Nachfrage nach Baurohstoffen ist im Vergleich zu dem Bedarf im Wohnungs- und Straßenbau jedoch eher gering (Deutschland hatte im Jahr 2018 einen Bedarf an Transportbeton von etwa 115 Millionen Tonnen).
Bedeutende Basismetalle für die Energiewende sind Stahl und Aluminium sowie Kupfer und Nickel. Stahl wird in vielen Anlagen als Baumaterial eingesetzt. Die durch die Energiewende hervorgerufene Stahlnachfrage ist im Vergleich zur Gesamtnachfrage nach Stahl in Deutschland von untergeordneter Bedeutung. Aluminium findet breite Anwendung in Windkraftanlagen und in PKW-Komponenten. Durch den Ausbau der Elektromobilität entsteht im Jahr 2030 voraussichtlich ein zusätzlicher Jahresbedarf an Aluminium von etwa 162.000 Tonnen. Kupfer wird neben Windkraft- und PV-Anlagen ebenso im Rahmen der Elektromobilität verwendet. Kupfer dürfte aufgrund der Energiewende deutliche Nachfrageimpulse erfahren. Während der Kupferbedarf 2013 für Windkraft- und PV-Anlagen bei 11.200 Tonnen lag, wird der jährliche Kupferbedarf bis 2030 um zusätzliche 73.500 Tonnen für Batterien, Elektromotoren und Leistungselektronik ansteigen. Der Bedarf an Nickel für die Elektromobilität wird für das Jahr 2016 auf etwa 1.050 Tonnen geschätzt. Bei einem Hochlauf auf etwa eine Million neuzugelassene Elektrofahrzeuge im Jahr 2030 würde sich ein Nickelbedarf von rund 56.000 Tonnen ergeben.
Im Zusammenhang mit der Energiewende haben die Technologiemetalle Gallium, Indium, Selen und Silizium aufgrund ihrer Verwendung vor allem in PV-Modulen eine besondere Relevanz. Das Gleiche gilt für Kobalt und Lithium aufgrund ihrer Verwendung in Lithium-Ionen- Batterien sowie für Neodym und Dysprosium aufgrund ihrer Verwendung in Windkraftanlagen und Elektromotoren. Die zukünftigen jährlichen Bedarfe an Technologiemetallen zur Herstellung von PV-Modulen bleiben etwa konstant. Der jährliche Bedarf an Kobalt und Lithium steigt aufgrund zunehmender Batterieabsätze deutlich an. Gleiches gilt für den Bedarf an den Seltenerdenmetallen Neodym und Dysprosium. Dies ist verstärkt auf die Zunahme der Elektromobilität als auf den Bau von Windkraftanlagen zurückzuführen. Ein Überblick über den zukünftigen Bedarf an Technologiemetallen für Schlüsseltechnologien der Energiewende ist in Tabelle 1 ausgewiesen.
Die Primärgewinnung einiger benötigter Rohstoffe, z. B. Kobalt, kann insbesondere in Ländern mit schwachen Governancestrukturen mit hohen menschenrechtlichen sowie sozialen und ökologischen Risiken verbunden sein. Gerade im sog. artisanalen Bergbau können Kinderarbeit und fehlende Sozial- und Sicherheitsstandards damit einhergehen, die auch zu Gesundheitsbelastungen der Bevölkerung vor Ort führen können. Umweltbelastungen bei der Primärrohstoffgewinnung entstehen z. B. auch durch Rodungen (bspw. bei Bauxit), Wasserverdunstungen (bspw. bei Lithium aus Salzseen) und Dammbrüchen (Risiko bei Bergbaustandorten).
Quelle: eigene Berechnungen nach (OEKO 2019) und (OEKO/IZT 2019)
Einordnung der erneuerbaren Energien in die Energieversorgung in die Energieversorgung Deutschlands und Darstellung des Rohstoffbedarfs für EE-Anlagen
Um die Energiewende anzustoßen, wurde bereits 1990 mit dem Stromeinspeisungsgesetz ein Fördermechanismus eingeführt, das Energieversorgungsunternehmen in Deutschland erstmals verpflichtet, elektrische Energie aus regenerativen Prozessen (Wind- und Wasserkraft sowie Solarenergie und Biomasse) abzunehmen und zu vergüten. Heute wird die Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland maßgeblich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finanziell gefördert. Das EEG konzipiert eine Umlage, die auf den Stromverbrauch (mit Ausnahmen für energieintensive gewerbliche Verbraucher) zusätzlich zum Strompreis erhoben wird. Für 2019 beträgt die EEG-Umlage 6,4 ct/kWh. Der voraussichtliche Umlagebetrag für 2019 beläuft sich auf 23 Milliarden Euro.
Die Zahl der Erwerbstätigen im Leitmarkt „Umweltfreundliche Energieerzeugung, -transport und -speicherung“ belief sich im Jahr 2018 auf 284.000 Personen. Die Zahl der direkten sowie der induzierten Beschäftigung unterliegt Schwankungen und lag 2016 bei 338.500 Personen. Schwankungen in der Beschäftigung lassen sich unter anderem auf Schwankungen bei der Produktion von erneuerbaren Energieanlagen und Schwankungen bei der Anzahl der in Deutschland installierten Anlagen zurückführen.
Ein ausgewiesenes Ziel der Bundesregierung ist die Erhöhung des Anteils des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen auf 65 %. Derzeit liegt der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bei ca. 38 %. Um den angestrebten Anteil zu erreichen, muss die installierte Leistung von 2018 bis 2030 entsprechend ausgebaut werden. Diesen Ausbauzielen stehen zahlreiche Herausforderungen in der Erschließung von erneuerbaren Ressourcen gegenüber. Herausforderungen bestehen insbesondere in Bezug auf die Ausweisung von Eignungsgebieten sowie die gesellschaftliche Akzeptanzsicherung.
Anhand einer regionalen Betrachtung veranschaulicht das Gutachten sodann die sozioökonomische Bedeutung der erneuerbaren Energien mit besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzungspotenziale der Energiequellen bzw. der zum Einsatz kommenden Technologien. Hierzu vorgestellt werden eine Norddeutsche Region (bestehend aus den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen) mit Fokus auf Windenergie, eine Mitteldeutsche Region (Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) mit Bioenergienutzung sowie eine Süd-Ostdeutsche Region (Baden-Württemberg, Bayern und Brandenburg), wo eine ausgewiesene Solarenergienutzung stattfindet.
In der norddeutschen Windregion waren im Jahr 2017 8.100 Unternehmen und 50.000 Erwerbstätige im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Die Bruttowertschöpfung lag 2018 bei etwa 5 Milliarden Euro. Im Bereich der Windenergie waren 2018 ca. 4.000 Unternehmen und rund 17.900 Erwerbstätige tätig, was etwa einer Verdoppelung gegenüber 2010 entspricht. Trotz des bisher starken Wachstums ist im Hinblick auf die weitere Entwicklung mit Schwankungen zu rechnen. So sind bei einem geringen Ausbau von Windkraftanlagen auch Beschäftigungseinbrüche zu erwarten.
In der mitteldeutschen Bioenergieregion waren 2017 5.900 Unternehmen und etwa 37.000 Erwerbstätige im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Die Bruttowertschöpfung lag 2018 bei etwa 4,5 Milliarden Euro. Im Bereich der Bioenergie waren 2018 etwa 2.000 Unternehmen mit rund 7.600 Erwerbstätigen aktiv, was einem leichten Anstieg gegenüber den 5.100 Erwerbstätigen der Branche im Jahre 2010 entspricht. Der größte Unternehmenszuwachs vollzog sich in den Bereichen Betrieb und Wartung.
In der südostdeutschen Solarregion waren 2017 16.700 Unternehmen und knapp 100.000 Erwerbstätige im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig. Die Bruttowertschöpfung lag 2018 bei etwa 11 Milliarden Euro. Im Bereich der Solarenergie waren 2018 etwa 5.500 Unternehmen mit rund 20.100 Erwerbstätigen aktiv, was weniger als der Hälfte der 2010 aktiven Erwerbstätigen in der Branche entspricht. Zu den Gründen rückläufiger Beschäftigung und Wertschöpfung zählt die Verlagerung der Anlagenproduktion in das Ausland sowie eine abnehmende Installation neuer Anlagen gegenüber den hohen Installationszahlen während der Jahre 2010 bis 2012.
Der Ausbau erneuerbarer Energien sieht sich auch Herausforderungen gegenüber. Dazu gehören Fragen der Volatilität und Versorgungssicherheit ebenso wie die gesellschaftliche Akzeptanz des Ausbaus. Während der Ausbau mehrheitlich grundsätzlich befürwortet wird, variiert diese Befürwortung je nach Art der Technologie und scheint abhängig vom Grad der unmittelbaren Betroffenheit zu sinken. Auch Fragen des Natur- und Artenschutzes sowie Lärm- und Geruchsemissionen führen zu Akzeptanzproblemen.“
Heimische Rohstoffe für Zukunftstechnologien
Projekte zur Lithiumförderung in Deutschland
Lithium-Ionen-Akkus weisen eine hohe Leistung bei geringem Gewicht auf und machen sie damit für vielfältige Einsatzmöglichkeiten nutzbar, etwa in Smartphones, Tablets und Elektroautos. Bisher wird das hierfür benötigte Lithium vollständig importiert. Doch auch in Deutschland befinden sich Lithiumvorräte, z. B. im Erzgebirge bei Zinnwald (Sachsen), Falkenhain und Sadisdorf und im Oberrheingraben (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen) in gelöster Form in Thermalwässern. Projekte zur Gewinnung von Lithium an diesen Standorten befinden sich in der Umsetzung.
Das im Thermalwasser des Oberrheingrabens vorkommende Lithium könnte mit neuen Verfahren durch Extraktion aus Tiefenwasser in Geothermieanlagen wirtschaftlich und umweltverträglich gewonnen werden. Entsprechende Verfahren befinden sich in der Erprobung.
Mit Lithium aus Deutschland könnte ein bedeutender Teil des Bedarfs aus heimischer Gewinnung gedeckt werden. Neben einer nachhaltigen Gewinnung können so auch integrierte Wertschöpfungsketten in Deutschland etabliert und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Umweltschutz, Renaturierung und Rekultivierung
Die Energiewende mit Ausstieg aus der Kohleverstromung erfordert nach geltender Gesetzeslage die Einstellung des Braunkohlenbergbaus bis spätestens zum Jahr 2038. Daraus ergeben sich für die Bergbaubetreiber/innen in den Revieren Rheinland, Mitteldeutschland und Lausitz erhöhte Anforderungen zur Einhaltung der Renaturierungs- und Rekultivierungsverpflichtungen aufgrund der umfangreichen Anpassungen einer zeitlich vorgezogenen Beendigung der Rohstoffgewinnung. Die erforderlichen Maßnahmen bedeuten Mehraufwand und zusätzlichen Kapitalbedarf, der nicht mehr durch Rückstellungen aus dem Bergbaubetrieb gedeckt werden kann und als materielle Forderung an die öffentliche Hand verbleibt.
Weitführende Informationen zu allgemeinen Maßnahmen zu Umweltschutz, Renaturierung und Rekultivierung finden Sie unter…
Soziales im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in den Braunkohleregionen
Das Strukturstärkungsgesetz (StStG, siehe auch Abschnitt a.iv) verfolgt unter anderem die Zielsetzung den Strukturwandel in den Braunkohleregionen zu begleiten und die Entstehung neuer Wirtschaftsstrukturen zu fördern. Für den Förderzeitraum von 2020 bis 2038 ist eine Vielzahl von Maßnahmen geplant. Eine erste Gruppe dieser Maßnahmen fällt in die alleinige Zuständigkeit des Bundes, hierfür sind bis zu 26 Mrd. Euro vorgesehen. Im Zuge dieser Maßnahmen werden beispielsweise Verkehrswege in die Kohleregionen verbessert, verschiedene Forschungsvorhaben und -zentren gefördert oder Bundeseinrichtungen dort angesiedelt.
Der zweite Arm sind Finanzhilfen des Bundes für Projekte der Bundesländer. Insgesamt stehen hierfür bis zu 14 Mrd. Euro zur Verfügung mit denen der Bund bis zu neunzig Prozent der Kosten von Projekten der Länder in den Braunkohlerevieren unterstützen kann. Die Einsatzmöglichkeiten sind breit und reichen beispielsweise von der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur, über touristische Projekte, Digitalisierung, Stadt- und Regionalentwicklung bis hin zu Maßnahmen zu Klima- und Umweltschutz.
Diese Investitionen werden durch das STARK-Bundesprogramm ergänzt, das nicht-investive Projekte von Ländern und Gemeinden fördert. Auch hier sind eine Vielzahl von Bereichen möglich, beispielsweise kann STARK den Betrieb von Strukturentwicklungsgesellschaften oder auch Technologietransferprojekte finanzieren.
1 Bundes-Klimaschutzgesetz. URL: https://www.bmu.de/pressemitteilung/novelle-des-klimaschutzgesetzes-beschreibt-verbindlichen-pfad-zur-klimaneutralitaet-2045/ (Abruf am 10. Dezember 2021).
2 Klimaneutralität bzw. Treibhausgasneutralität (präziserer Begriff für das, was meist mit Klimaneutralität gemeint ist) bedeutet, die Atmosphäre und damit das Klimasystem der Erde ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr durch den Ausstoß von Treibhausgasen zu verändern. Hierfür wird entweder der Ausstoß von Treibhausgagen reduziert, in dem emissionsintensive Produkte und Handlungen weitgehend vermieden werden oder bereits ausgestoßene Treibhausgase werden durch Kompensationsprojekte wieder aus der Atmosphäre entzogen. Dazu gehört z. B. die gezielte Ausweitung CO2-absorbierender natürlicher Ökosysteme (Wälder oder Moore).
3 Kohleausstiegsgesetz. URL: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/kohleausstiegsgesetz.html (Abruf am 10. Dezember 2021).
4 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz. URL: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1795.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1818.pdf%27%5D__1601384424365 (Abruf am 10. Dezember 2021).
5 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2020): Kerninhalte des Kohleausstiegsgesetzes. URL: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/kerninhalte-kohleausstiegsgesetz-strukturstaerkungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=8 (Abruf am 10. Dezember 2021).
6 Nach der beihilferechtlichen Genehmigung wird es zukünftig eine Anpassung des Ausschreibungssystems geben, die das Jahr 2027 betrifft. Die letzte Ausschreibungsrunde im Jahr 2027 soll entfallen, um ein durchgehend hohes Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungen zu gewährleisten.
7 Zur Berechnung der Entschädigungssumme liegen keine öffentlich zugänglichen Informationen vor.
8 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2020): Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland. URL: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/oeffentlich-rechtlicher-vertrag-zur-reduzierung-und-beendigung-der-braunkohleverstromung-entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Abruf am10.Dezember 2021).
9 https://lbgr.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Vorsorgevereinbarung.4166576.pdf
10 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen. URL: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1795.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1795.pdf%27%5D__1601384039076 (Abruf am 10. Dezember 2021).
11 Quelle für die in Abschnitt 7.2.a genannten Zahlen: BMWi (2018): Erneuerbare Energien in Zahlen, Nationale und internationale Entwicklung im
Jahr 2018. https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/Berichte/erneuerbare-energien-in-zahlen-2018.html
(Abruf am 10. Dezember 2021).
12 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2020): BGR Energiestudie 2019. URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Energie/Downloads/energiestudie_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (Abruf am 10. Dezember 2021).
13 Bundesverband Geothermie e. V. (2020): Stand der Forschung und Forschungsbedarf Geothermie. URL: https://www.geothermie.de/fileadmin/user_upload/Forschung_Papier_2020_A4_20201217_Final_interaktiv.pdf (Abruf am 10. Dezember 2021).
14 Am 3. September 2020 hat die Europäische Kommission eine Studie mit ähnlicher Fragestellung und mit Blick auf den Bedarf an kritischen Rohstoffen für die gesamte Europäische Union veröffentlicht. Diese nimmt unter anderem auch zum Sektor der Erneuerbaren Energien Stellung. Siehe hier: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/42881
15 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2019): Deutschland – Rohstoffsituation 2019. URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Downloads/rohsit-2018.html?nn=1542132 (Abruf am 10. Dezember 2021).
16 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2017): Heimische mineralische Rohstoffe – unverzichtbar für Deutschland! URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Downloads/studie_mineralische_rohstoffe_2017.pdf?__-blob=publicationFile&v= (Abruf am 10. Dezember 2021).
17 Deutsche Rohstoffagentur( 2021): DERA Rohstoffinformation 50. URL: https://www.deutsche-rohstoffagentur.de/DE/Gemeinsames/Produkte/Downloads/DERA_Rohstoffinformationen/rohstoffinformationen-50.pdf?__blob=publicationFile&v=3, (Abruf am 10. Dezember 2021).
18 Siehe hierzu: https://www.netzentwicklungsplan.de/de/netzentwicklungsplaene/netzentwicklungsplan-2030-2019
19 Kritische Rohstoffe im Sinne der EU-Critical raw materials list, siehe unter: https://ec.europa.eu/growth/sectors/raw-materials/specific-interest/critical_en
20 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2020): Deutschland – Rohstoffsituation 2019. S. 61. URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Downloads/rohsit-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Abruf am 10. Dezember 2021).
21 Schmidt, M. (2017): Rohstoffrisikobewertung – Lithium. – DERA Rohstoffinformationen. URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/Produkte/Downloads/DERA_Rohstoffinformationen/rohstoffinformationen-33.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Abruf am 10. Dezember 2021).
22 Für beide Projekte gibt es seitens der zuständigen Behörden noch keine Angaben zu geplantem Produktionsbeginn, möglichen Reserven und Ressourcen. Angaben hierzu finden sich im Informationsangebot der Unternehmen selbst.
23 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2021): Pressemitteilung: BGR koordiniert Projekt: Forschungsverbund untersucht Lithium-Potenziale in Deutschland. URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/BGR/bgr-2021-10-26_lithium-potenziale-deutschland.html?nn=1544712 (Abruf am 10. Dezember 2021).
24 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (2017): Rohstoffstrategie für Sachsen. URL: https://www.bergbau.sachsen.de/download/2017_12_06_SMWA_BR_Rohstoffstrategie_dt_WEB.pdf (Abruf am 10. Dezember 2021).