Identifizierung der Unternehmen
Für die Identifizierung der für den zweiten D-EITI Bericht relevanten Unternehmen hat der Unabhängige Verwalter im ersten Schritt anhand einer Datenbankanalyse 1 sämtliche Unternehmen selektiert, die in der Haupttätigkeit der rohstoffgewinnenden Industrie in den Bereichen Braunkohle, Kali/ Salze, Erdöl/Erdgas sowie Steine und Erden zugeordnet sind. Das Ordnungskriterium stellte hierbei die Zuordnung der Unternehmen zu den Abteilungen 05 bis 08 entsprechend der Verordnung 1893/2006/EG vom 20.12.2006 dar (Lesen Sie hier mehr zur Auswahl der Unternehmen). Im zweiten Schritt erfolgte eine Filterung dieser Unternehmen nach den Größenkriterien, die durch das HGB für „große“ Gesellschaften vorgegeben sind.
Der Kreis dieser vorläufig identifizierten Unternehmen wurde durch den Unabhängigen Verwalter manuell um Unternehmensgruppen, bei denen eine sogenannte Konzerninfizierung über „tätige“ Tochterunternehmen in Frage kommen könnte erweitert (Lesen Sie hier mehr zur Auswahl der Unternehmen). Unverändert gegenüber dem ersten D-EITI Bericht sind nachfolgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Unternehmen, deren Tätigkeit schwerpunktmäßig der Speicherung (z. B. Errichtung und Betrieb von Kavernenspeichern zur Speicherung von Erdgas) von Rohstoffen unter Tage zuzuordnen ist, werden trotz Zuordnung zu den Abteilungen 05 bis 08 nicht berücksichtigt, da hier nicht die Gewinnung von Rohstoffen im Vordergrund steht;
- Sämtliche zunächst erfasste Gesellschaften der Abteilung 07 (Erzbergbau) betreiben keinen aktiven Rohstoffabbau in Deutschland und werden damit nicht berücksichtigt.
Auf Grundlage des beschriebenen Auswahlprozesses und den Erkenntnissen aus dem ersten D-EITI Bericht wurden insgesamt 49 Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen für eine mögliche Mitwirkung am deutschen EITI-Prozess identifiziert und um Teilnahme gebeten. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben (vgl. §§ 341 q ff. HGB) und den daraus resultierenden Interpretationsmöglichkeiten ist auch im Hinblick auf den zweiten D-EITI Bericht eine abschließende Identifizierung aller zur Zahlungsberichterstattung nach HGB verpflichteten Unternehmen nicht sichergestellt. Gleichwohl kann auf Basis der zwischenzeitlich veröffentlichten Zahlungsberichte für 2016 und 2017 festgehalten werden, dass die anhand der oben beschriebenen Methodik identifizierten Unternehmen nahezu deckungsgleich den Unternehmen entsprechen, die bisher tatsächlich einen Zahlungsbericht veröffentlicht haben.
Darstellung in der Tabelle zu teilnehmenden Unternehmen). Bei diesen Rohstoffen handelt es sich ausschließlich um bergfreie Bodenschätze. Diese Sektoren enthalten vergleichsweise wenige, aber verhältnismäßig große Unternehmenseinheiten. Dagegen werden die Rohstoffe des Sektors Steine und Erden von einer sehr hohen Anzahl an Unternehmenseinheiten mit einer Vielzahl von Werken bzw. Abbaustätten gewonnen. Nach Schätzungen des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden (bbs) machen aufgrund der Kleinteiligkeit des Sektors die 25 größten Steine-Erden-Anbieter lediglich einen Anteil von etwa 1,6 % an der Gesamtzahl der Unternehmen der Branche und ca. 22 % an der Gesamtzahl der Gewinnungsstätten der Branche aus. Hierbei ist zudem davon auszugehen, dass sich bereits unter den 25 größten Anbietern dieser Branche eine Reihe von Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen befinden, die nicht die hier erläuterten Größenkriterien erfüllen und damit nicht von den durch die MSG beschlossenen Auswahlkriterien erfasst werden. Die Abdeckung des Sektors Steine und Erden bleibt damit bedingt durch die hohe Anzahl nicht erfasster kleiner und mittlerer Unternehmen deutlich hinter der Abdeckung der übrigen Sektoren zurück.
1 Orbis Europe Datenbank des Anbieters Bureau van Dijk (www.bvdinfo.com), abgerufen am 2. Oktober 2018.