Auswahl der Sektoren
Der EITI-Standard verlangt eine Berücksichtigung aller wesentlichen Zahlungsströme des extraktiven Sektors eines Landes. Die MSG hat in verschiedenen Sitzungen darüber beraten, welche Sektoren der Rohstoffgewinnung in den zweiten deutschen EITI-Bericht aufgenommen werden sollen. Im Einzelnen wurde die Berücksichtigung folgender Sektoren beschlossen:
- Braunkohle
- Erdöl und Erdgas
- Kali und Salze
- Steine und Erden
Der Abbau von Steinkohle ist Ende 2018 in Deutschland beendet worden. Der Sektor wird daher unverändert gegenüber der bisherigen Berichterstattung nicht im Rahmen des Zahlungsabgleichs berücksichtigt (Lesen Sie hierzu auch die allgemeinen Erläuterungen zum Abbau von Steinkohle in Deutschland und zu staatlichen Finanzhilfen für den Steinkohlesektor).