Zahlungsabgleich
- Braunkohle
- Erdöl und Erdgas
- Kali und Salze
- Steine und Erden
Hinsichtlich der Auswahl der Unternehmen orientiert sich die D-EITI an den Vorgaben der EU- Bilanzrichtlinie 2013/34/EU vom 26. Juni 2013 (siehe öffentliche Berichte ).
Überblick zum Zahlungsabgleich 2017
Für den zweiten D-EITI-Bericht haben sich 17 Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen ).bereiterklärt, an der Berichterstattung teilzunehmen und ihre Zahlungsströme freiwillig offenzulegen. Diese Unternehmen decken– gemessen an der jährlichen Fördermenge – 99,7% der Sektoren Erdöl, Erdgas, Braunkohle und Kali ab.
Abdeckung der Sektoren durch die an D-EITI teilnehmenden Unternehmen
Übersicht zum Zahlungsabgleich 2017
Summe berichteter Zahlungen der Unternehmen
Die nachfolgende Übersicht zeigt die in 2017 durch die teilnehmenden Unternehmen geleisteten Zahlungen an staatliche Stellen für die Zahlungsströme Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Feldes-/Förderabgaben, Pachtzahlungen sowie Zahlungen zur Verbesserung der Infrastruktur. Insgesamt wurden 476.662.362,55 Euro berichtet, wovon rund 83% mit den Einnahmen der staatlichen Stellen abgeglichen wurden. In Bezug auf die Gewerbesteuer wurden sämtliche durch die Unternehmen gemeldeten Zahlungen, die einen Betrag von 2,0 Mio. Euro je staatlicher Stelle überschreiten, einem Abgleich unterworfen. Von den insgesamt gemeldeten 103,6 Mio. Euro Gewerbesteuerzahlungen wurden auf Grundlage dieser Wesentlichkeitsschwelle Zahlungen in Höhe von 58,3 Mio. Euro abgeglichen.
Summe berichteter Zahlungen der Unternehmen
Nachfolgend sind alle gemeldeten Zahlungen pro Unternehmen und Zahlungsstrom dargestellt:
1 keine Zahlungen aufgrund Rechtsform
2 Zahlungen erfolgen durch den Organträger
3 keine Angabe von Zahlungen aufgrund Organschaft
4 Es sind Zahlungen erfolgt, allerdings in Summe unter EUR 100.000,00
Die gesammelten Daten zum Zahlungsabgleich 2017 finden Sie hier:Die Meldungen zu den Zahlungsströmen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer verdeutlichen die hohe Relevanz von steuerlichen Organschaftsverhältnissen in Deutschland Liegt in diesen Fällen der Schwerpunkt der Tätigkeit der Organschaft außerhalb der Rohstoffgewinnung, kann die Angabe der durch den Organträger abgeführten Steuern unterbleiben (vgl. Fußnote 3 in Tabelle „Datenmeldungen Unternehmen“). Ist die Organschaft dagegen insgesamt schwerpunktmäßig in der Rohstoffgewinnung tätig, kommt es zu einer (anteiligen bzw. vollständigen) Meldung der durch den Organträger abgeführten Steuern (vgl. Fußnote 2 in Tabelle „Datenmeldungen Unternehmen“).