Regelung zur Korruptionsprävention in Deutschland
Stand: November 2024
In Deutschland kommen verschiedene Regelungen und Instrumente für die Prävention und Verfolgung von Korruption in Verwaltung, Politik und Wirtschaft zum Tragen. Dazu zählen Gesetze, Verwaltungsvorschriften sowie Sensibilisierungsmaßnahmen. Da Korruption oft im Verborgenen geschieht, ist Transparenz ein Schlüssel zur Vorbeugung und Erkennung illegitimer Praktiken.
Öffentliche Verwaltung
Kommunale Verwaltung
Auch auf kommunaler Ebene findet man vielfältige Regelungen und Maßnahmen zur Korruptionsprävention, wie Dienstanweisungen, Verhaltenskodizes und Ansprechpersonen. Angesichts der in Art 28, Abs. 2 GG garantierten kommunalen Selbstverwaltung wird den Gemeinden das Recht gewährt, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. In der Regel verfügen die kommunalen Verwaltungen über detaillierte Antikorruptionsvorkehrungen.5
Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern
Wer ein politisches Mandat innehat, trägt besondere Verantwortung für die Integrität des politischen Systems in Deutschland. Korruption in Form von Bestechung und Bestechlichkeit (z. B. „Stimmenkauf“) schadet dieser Integrität und somit der Demokratie. Um der Gefahr zu begegnen, wurde 1994 der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung eingeführt. Im Zuge der Umsetzung des Übereinkommens gegen Korruption der Vereinten Nationen wurde der Tatbestand im Jahr 2014 erweitert und der § 108e StGB unter der Überschrift Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern neu gefasst. Zum 19. Oktober 2021 wurde die Strafdrohung erheblich verschärft. Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträger/ innen wird demnach mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Prävention und Kontrolle durch Transparenz
Korruption ist ein Delikt, das im Verborgenen begangen wird und an dessen Aufdeckung die Beteiligten keinerlei Interesse haben. Überdies kann in der Regel der konkrete Schaden für Einzelpersonen und die Allgemeinheit nicht oder nur verspätet festgestellt werden. Wichtige Instrumente im Kampf gegen Korruption sind daher Maßnahmen zur Herstellung von Transparenz. Zu nennen sind hier zum einen die Regelungen zur Geldwäschebekämpfung mit Hilfe der Offenlegung von „Wirtschaftlich Berechtigten“ durch das Transparenzregister (siehe Wirtschaftlich Berechtigter ). Außerdem ermöglichen die Transparenzrechte nach dem Umweltinformationsgesetz die Offenlegung der Inhalte von Genehmigungsbescheiden, die die Unternehmen des Rohstoffabbaus für ihre praktische Tätigkeit u. a. zur Vermeidung gesetzeswidriger Umweltbelastungen (siehe Öffentlicher Zugang zu Umweltinformationen und „Genehmigungsbescheiden“) benötigen.
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde zwischenzeitig umgesetzt. Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist ein neues Stammgesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz). Das Gesetz gilt auch für die Meldung von Straftaten, so dass auch die Meldung von Korruptionsstraftaten nach §§ 321 ff. StGB erfasst wird.
Über die jährliche Entwicklung und Korruptions- Statistiken informiert das Bundeskriminalamt im Bundeslagebild Korruption. Zudem veröffentlicht das Bundesinnenministerium jährlich einen Bericht zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung (seit dem Berichtsjahr 2020 „Integritätsbericht“), mit dem Rechenschaft gegenüber dem Deutschen Bundestag über die Umsetzung der Korruptionspräventionsrichtlinie abgelegt wird.
Privatwirtschaft
Viele Unternehmen unterstützen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs), in denen zum Beispiel im Ziel 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ und genauer im Unterziel 16.5 „Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren“ unterstrichen werden.
Auf der Grundlage 10 universeller Prinzipien und der Sustainable Development Goals verfolgt der UN Global Compact (UNGC) die Vision einer inklusiveren und nachhaltigen Wirtschaft zum Nutzen aller Menschen, Gemeinschaften und Märkte, heute und in Zukunft. Zurzeit sind über 19.000 Unternehmen und Organisationen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft in mehr als 170 Ländern Unterzeichner. In Deutschland sind mehr als 800 Teilnehmende erfasst, davon ca. 740 Unternehmen von DAX über Mittelstand bis hin zu KMUs. Im Prinzip 10 des UNGC zur Korruptionsbekämpfung, sind Unternehmen aufgefordert „gegen alle Arten der Korruption einzutreten, einschließlich Erpressung und Bestechung“.
Obwohl umfassende gesetzliche Regelungen zur Compliance nicht bestehen, weisen insbesondere einige staatliche Vorschriften eine Nähe zur Compliance auf. Beispielsweise seien hier das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Gesellschaftsrecht (§ 43 GmbHG bzw. §§ 91, 93 AktG) genannt. Daneben spielt der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung von 2022 eine zentrale Rolle, zu dem jede börsennotierte Aktiengesellschaft nach § 161 AktG eine Entsprechenserklärung abgeben muss. Zusätzlich existieren eine Reihe spezialgesetzlicher Vorschriften wie bspw. für Versicherungsunternehmen im Versicherungsaufsichtsgesetz, für Unternehmen der Finanzwirtschaft im Wertpapierhandelsgesetz, in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom 25. April 2016 zur Ergänzung der MiFID IIRichtlinie in Bezug auf die organischen Anforderungen an Wertpapierfirmen, der Wertpapierdienstleistungs, Verhaltens und Organisationsverordnung, im Kreditwesengesetz oder in den Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), namentlich den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) oder den Mindestanforderungen an die ComplianceFunktion und weitere Verhaltens, Organisations und Transparenzpflichten (MaComp).
1 Neben dem Strafgesetzbuch werden Korruptionsdelikte auch z. B. durch das das Disziplinar- und Arbeitsrecht geahndet.
2 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) legt den Bundestagsausschüssen jährlich zum 30. September eines Jahres einen Bericht über die Integrität in der Bundesverwaltung (Integritätsbericht) vor, der nach Befassung auf der BMIWebseite veröffentlicht wird. URL: https://www.bmi. bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltung/integritaetsberichte/integritaetsberichte-node.html (Abruf am 9. Oktober 2024).
3 United Nations Convention against Corruption, ratifiziert von Deutschland 2014.
4 Das Strafrechtsübereinkommen hat die Bundesrepublik im Jahr 2017 ratifiziert. Das Zivilrechtsübereinkommen wurde bisher nicht ratifiziert, da die Bundesrepublik bisher nicht alle Anforderungen erfüllt hat, insbesondere zum Hinweisgeberschutz. Zudem bedürfte es zur Ratifikation einer Ermächtigung der EU, da das Übereinkommen unionsrechtliche Zuständigkeiten berührt.
5 Die Kommunen informieren im Internet über Korruptionsprävention und Ansprechpersonen, siehe zum Beispiel Wiesbaden, Landeshauptstadt Hessen.
6 Verhaltenskodex gegen Korruption und der Leitfaden für Vorgesetze und Behördenleitungen.
7 Beispiele für Code of Conduct von an der D-EITI teilnehmenden Unternehmen werden auf den jeweiligen Unternehmensseiten veröffentlicht: Harbour Energy, Dyckerhoff-Gruppe, Heidelberg Materials, Holcim GmbH, K+S Aktiengesellschaft, Neptune Energy Deutschland GmbH, Quarzwerke Gruppe, Sibelco Deutschland GmbH, Südwestdeutsche Salzwerke AG, Vermillion Energy Germany GmbH & Co. KG und Wacker Chemie AG